Ausgabe 17/2024, September

Abhandlungen

  • Sebastian Köhne/Julia Tiedemann, Kiel, Wie nachhaltig ist die deutsche Schuldenbremse?

    Die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der Klimawandel haben erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Bei den beiden erstgenannten Ereignissen besteht Einigkeit, dass sie als „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG betrachtet werden können, was eine Aussetzung der Schuldenbremse ermöglicht. Im Gegensatz dazu wird der Klimawandel überwiegend weder als Naturkatastrophe noch als außergewöhnliche Notsituation im Sinne dieser Norm angesehen. Daher stellt sich die Frage, wie im Rahmen der deutschen Schuldenbremse den Belangen der ökologischen Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung getragen werden kann.

  • Lennart Tollrian, MĂĽnster, Die Kontrolle von legislativen Tatsachenfeststellungen und Prognosen in der jĂĽngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

    Die zwischenzeitlich totgesagte Drei-Stufen-Lehre zur Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte hinsichtlich gesetzgeberischer Tatsachenfeststellungen und Prognosen feiert spätestens seit 2020 ein regelrechtes Comeback in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Prominent kam sie in den drei Coronaurteilen zum Einsatz und bestimmte dort die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Handhabung der Drei-Stufen-Lehre in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu werfen, wobei dieser Beitrag die neueren Entscheidungen analysiert und der Frage nachgeht, ob die Probleme, die zur damaligen Aufgabe der Drei-Stufen-Lehre führten, heute gelöst sind.

  • Malte Seyffarth, Aachen, Eckpunkte der rechtlichen Regulierung der Gewinnung von Geothermie

    Die Geothermie erhielt bisher keine derartige Aufmerksamkeit wie die anderen erneuerbaren Energien. Dies ändert sich nun allmählich. So stellte etwa das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2024 den sogenannten Masterplan Geothermie und die damit verbundenen Vereinfachungen für Gewinnungsvorhaben vor. Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Verortung der Geothermie. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der rechtlichen Regulierung der Gewinnung von Geothermie durch die unterschiedlichen Genehmigungspflichten. Die Kenntnisse der rechtlichen Regularien sind gerade für Projekt- und Vorhabenträger unerlässlich, um rechtliche Risiken einordnen und vermeiden zu können.

  • Ulrike Quapp, Leipzig, Aktuelle Tendenzen in der Professorenbesoldung unter BerĂĽcksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2023

    Die leistungsorientierte Professorenbesoldung bleibt auch weiterhin Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Im Jahr 2023 befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Besoldungsregelungen der Bundesländer Bremen und Schleswig-Holstein. Die Bremer Regelungen zur Professorenbesoldung wurden vom Bundesverwaltungsgericht für verfassungswidrig erachtet und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Bejaht Karlsruhe einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wirkt sich dies, über Bremen hinaus, auch auf diejenigen Bundesländer aus, die sich für ein vergleichbares Besoldungsmodell entschieden haben. Hinsichtlich der Schleswig-Holsteinischen Besoldungsvorschriften äußerte das Bundesverwaltungsgericht hingegen keine Bedenken. Der folgende Beitrag beleuchtet die Entwicklung des professoralen Besoldungsrechts unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Kleinerer Beitrag

  • Nik Roeingh, Berlin/Speyer, Das Recht auf eine Antwort – Plädoyer fĂĽr ein Bundespresseauskunftsgesetz

    Der moderne Verfassungsstaat hat sich der Transparenz verpflichtet. Es gehört daher zu seinem Selbstverständnis, staatliche Informationen gegenüber der Presse offenzulegen. Nur auf dieser Grundlage kann sie als außerstaatliche Gewalt staatliches Handeln einer kritischen Kontrolle unterziehen. Während auf Landesebene die jeweiligen Landespressegesetze den Vertretern der Presse einfachgesetzliche Ansprüche einräumen, fehlt ein entsprechendes Gesetz für die Behörden des Bundes. Auskunftsansprüche kann die Presse lediglich auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG stützen. Dieser grundrechtliche „Minimalstandard“ hat jedoch in den letzten Jahren Schwächen offenbart. Der Beitrag plädiert dafür, dass der Gesetzgeber endlich seinem Gestaltungsauftrag nachkommt und einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Bundesebene schafft.

Buchbesprechungen

  • Sebastian Himmelseher, Grundrechtssubjektivität im staatlichen Binnenverhältnis (Alexander Windoffer)
  • Georg Eckert/Thorsten Beigelt, Geschichte der Demokratie (Philipp Deeg)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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