Ausgabe 18/2023, September
Thematischer Schwerpunkt: Zur Tagung 2023 der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
Abhandlungen
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Hartmut Bauer, Potsdam, Von Rechtsverhältnissen her denken
Das Denken von Rechtsverhältnissen her ist in der Wissenschaft vom öffentlichen Recht ein Politikum. Doch bestätigen sowohl rechtshistorische Rückblicke als auch eine ebenenübergreifende Durchsicht des positiven Rechts die ubiquitäre Präsenz von Rechtsverhältnissen auch im Ius Publicum. Dieser Befund ebnet den Weg zur Programmatik der Rechtsverhältnislehre, die in vielerlei Hinsicht einen Eigen- und Mehrwert relationalen Rechtsdenkens ausweist. Das erklärt die seit geraumer Zeit (wieder) zunehmend hohe Anziehungskraft des Denkens in Rechtsverhältnissen für eine zeitgemäße Fortentwicklung der Rechtsdogmatik, in der sich wichtige Perspektivenerweiterungen und -wechsel abzeichnen.
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Jörg Gundel, Bayreuth, Organisationsrechtliche Fragen der europäischen Netzwerkverwaltung: Das Beispiel der Energiebinnenmarkt-Verwaltung
Der Unionsgesetzgeber hat die Verwirklichung des Binnenmarktes im Energiesektor erst spät Mitte der 1990er Jahre in Angriff genommen und sich dabei zunächst auf die Aufhebung der nationalen Versorgungsmonopole und die Öffnung des Zugangs zu den als natürliche Monopole fortbestehenden Versorgungsnetzen beschränkt. Im Anschluss wurde allerdings in mehreren Serien von Gesetzgebungsakten eine intensive Verflechtung der beteiligten Akteure – nationale Regulierungsbehörden, Netzbetreiber, EU-Kommission und die EU-Energieregulierungsagentur ACER – begründet. Auf ihrer Grundlage erfolgen heute die Netzregulierung und die Netzplanung im Energiebinnenmarkt nach sehr ausgefeilten Regeln, die ein exemplarisches Bild des Entwicklungsstands des europäischen Verwaltungsrechts in den Infrastruktursektoren vermitteln.
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Mathias Honer, Frankfurt (Oder), Alternativen leben: Zur versammlungsrechtlichen Einordnung von Protestcamps
Insbesondere die Klimabewegung demonstriert ihre Forderungen zunehmend mit der DurchfĂĽhrung von Protestcamps. Diese werfen bekannte sowie neue versammlungsrechtliche Probleme auf. Der vorliegende Beitrag versucht, diese unter RĂĽckgriff auf die jĂĽngste verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu beantworten. Dabei bietet die Erscheinungsform des Protestcamps Anlass, Anforderungen an den Versammlungsbegriff zu ĂĽberdenken.
Buchbesprechung
- Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Band 82: Verfasste Freiheit - Referate und Diskussionen der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Bremen vom 5. bis 7. Oktober 2022 (Klaus Rennert)
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 5.7.2023 – 2 BvE 4/23 – Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz; einstweilige Anordnung
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 571. HessVGH, Urteil vom 7.12.2022 – 1 A 3019/19 – Beihilfe fĂĽr Aufwendungen eines pflichtversicherten Kindes    Â
- 574. BVerwG, Beschluss vom 23.5.2023 – 6 B 33.22 – 40-tägige Versammlung zum Schutz des ungeborenen Lebens vor einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle    Â
- 575. VGH BW, Urteil vom 31.5.2023 – 1 S 3351/21 – Beobachtung eines Personenzusammenschlusses durch das Landesamt fĂĽr Verfassungsschutz    Â
- 585. HessVGH, Beschluss vom 3.3.2023 – 2 A 2739/20.Z – Eintragung der SchlĂĽsselzahl 172 der Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV nach Ablauf der Geltungsdauer einer bereits umgestellten Fahrerlaubnis    Â
- 588. VGH BW, Beschluss vom 14.6.2023 – 13 S 366/23 – Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes Trennungsvermögen; Gutachtensanordnung    Â
- 589. VGH BW, Beschluss vom 21.6.2023 – 13 S 473/23 – Medizinisch-psychologische Untersuchung; Gutachtensanordnung; Beibringungsfrist    Â
- 590. BVerwG, Urteil vom 19.1.2023 – 1 C 22.21 – PrĂĽfung des FlĂĽchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen    Â
- 591. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2023 – 1 VR 1/23 – Abschiebungsanordnung in die Republik Irak    Â
- 594. HessVGH, Beschluss vom 25.5.2023 – 6 B 362/23 – Pflicht zur Nachholung des Visumverfahrens durch ausländischen Vater eines deutschen Kleinkindes    Â
- 595. HessVGH, Beschluss vom 31.5.2023 – 6 A 556/23.Z – Ausweisung infolge eines versuchten „Ehrenmords“    Â
- 598. HessVGH, Beschluss vom 28.4.2023 – 6 A 2124/22.Z.A – Beweiskraft eines elektronisch abgegebenen Empfangsbekenntnisses; Anwaltsverschulden bei Delegierung
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