Ausgabe 17/2023, September

Abhandlungen

  • Jannis Vogt, Dortmund, Novellierte strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung im Bundesnachrichtendienstgesetz – Neue Normen, alte Probleme?

    Seit über einem Jahr ist die neugefasste „strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung“, die den Bundesnachrichtendienst (BND) zur heimlichen und anlasslosen Telekommunikationsüberwachung von Ausländern im Ausland ermächtigt, nunmehr in Kraft. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorgängerregelungen zur sog. Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung mit Urteil vom 19.5.2020 in fast allen Aspekten für verfassungswidrig befunden hatte, reagierte der Gesetzgeber mit einer umfassenden Neuregelung. Hierdurch beruhigte sich die intensive Debatte zwar kurzzeitig, eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der §§ 19 ff. BNDG n.F. lenkt den Fokus nun jedoch abermals auf wesentliche verfassungsrechtliche Spielräume und Grenzen dieser sicherheitsrechtlichen „Ausnahmebefugnis“.

  • Astrid Meyer-Hetling/Stefan Bitzhöfer, Berlin, Die Transformation der Gasnetzinfrastruktur im Spannungsfeld von Klimaneutralität und staatlicher Gewährleistungsverantwortung – Zur Gasnetzbetriebspflicht bei fehlendem konzessionsvertraglichem Nachfolgeinteresse

    Vor dem Hintergrund der internationalen und nationalen Klimaschutzziele (u.a. Treibhausgasneutralität bis 2045 gemäß § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz) im Allgemeinen sowie der damit verbundenen Transformation der Gasnetzinfrastruktur im Speziellen ist bundesweit zu beobachten, dass der Wettbewerb um Gasversorgungsnetze zunehmend zum Erliegen kommt. In diesem Zusammenhang stellen sich komplexe und bislang nicht gelöste praktische sowie (verfassungs-)rechtliche Fragen, die einer gesetzgeberischen Weichenstellung bedürfen. Der Beitrag untersucht die Fragestellung, wen die Gasnetzbetriebspflicht und somit die Sicherstellung der Gasversorgung im Falle eines fehlenden konzessionsvertraglichen Nachfolgeinteresses trifft.

  • Mathias Dumbs, Freiburg, Verhältnismäßigkeit im Vorsorgestaat

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit lässt sich auf Denkansätze aus den letzten 400 Jahren zurückführen. Einen Grundsatz bildete aus ihnen erst das Bundesverfassungsgericht. Dadurch löste es die unter der Weimarer Reichsverfassung aufgeworfene Frage, wie die Kollision der Grundrechte mit den Rechtsgütern zu handhaben ist, die von den Grundrechtsschranken geschützt werden. Erst die Gewaltexzesse des Nationalsozialismus verliehen den nötigen Mut dazu, den Staat durch eine grundsätzliche Unterwerfung unter die Verhältnismäßigkeit ebenso konsequent zu beschränken, wie er zuvor maßlos gewesen war. In einer Zeit, in der staatliche Schutzmaßnahmen Grundrechte erneut unerwartet weit beschränken können, sollte diese Stoßrichtung wieder stärker ins Bewusstsein treten. Damit der Schutz der bürgerlichen Freiheit nicht hinter einem zunehmenden Wunsch nach staatlicher Fürsorge zurücktritt, bedarf es einer Rückbesinnung auf das Kernanliegen des Grundsatzes. Es ist zu hoffen, dass sich staatliches Handeln dadurch treffsicherer zwischen dem allzu bevormundenden paternalistischen Staat des 18. Jahrhunderts und dem zu wenig gelenkten liberalistischen Staatswesen des 19. Jahrhunderts bewegt.

Buchbesprechungen

  • Utz Schliesky/Sönke Schulz (Hrsg.), Der einzelne Akteur im demokratischen Rechtsstaat (Bert Schaffarzik)
  • Thorsten Ingo Schmidt, Ă–ffentliches Finanzrecht (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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