Ausgabe 18/2020, September

Abhandlungen

  • Annette Guckelberger, SaarbrĂĽcken, Modernisierung der Gesetzgebung aufgrund der Digitalisierung

    Damit die Verwaltung Gesetze besser digital vollziehen kann, mehren sich die Forderungen nach digitaltauglicheren Gesetzen. Der Gesetzesvollzug solle bereits stärker vom Gesetzgeber berücksichtigt werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet daher Ansätze zur Modernisierung der Gesetzgebung, wie die E-Gesetzgebung oder auch die Idee der Einbindung einer Vollzugssimulationsmaschine. Die Überlegung, Gesetze künftig zugleich in Softwarecode zu beschließen und zu verkünden, wird aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.

  • JĂĽrgen Lorse, Bonn, Transformation dienstrechtspolitischer Zielvorstellungen in dienstrechtliche Wirklichkeit – Strategien und Akteure

    Der Beitrag untersucht die vielfältigen Ursachen, die zu dienstrechtlichen Veränderungsprozessen führen und skizziert die gesamtstaatliche Herausforderung, hieraus konkrete dienstrechtspolitische Anpassungsbedarfe abzuleiten. In einem weiteren Abschnitt werden die unterschiedlichen Akteure dieses Transformationsprozesses, von den Gewerkschaften und Berufsverbänden bis zur „vorausarbeitenden“ Ministerialbürokratie, thematisiert. Ein besonderes Anliegen ist es hierbei, die Methoden der Einflussgewinnung und Meinungsführerschaft sichtbar zu machen, die abseits des formalen Gesetzgebungsverfahrens die Verwirklichung der eigenen strategischen Ziele verfolgen. Hieraus leiten sich abschließend Empfehlungen für ein nachhaltiges dienstrechtspolitisches Handeln ab.

  • Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Kommunale Entschuldung durch den Bund zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse?

    Zahlreiche Kommunen vor allem in westdeutschen Flächenländern weisen eine sehr starke Verschuldung auf, die mittlerweile die Erfüllung nicht nur ihrer freiwilligen, sondern auch ihrer pflichtigen Aufgaben erheblich beeinträchtigt (I.). Dies hat die Diskussion angestoßen, ob von Verfassung wegen ein Staatsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse besteht (II.) und sich daraus ein Recht oder gar eine Pflicht des Bundes zur finanziellen Entlastung dieser Kommunen ergibt. In diesem Zusammenhang sind nach geltender Verfassungslage direkte Leistungen des Bundes an die Kommunen (III.) von Zuweisungen des Bundes über die Länder an die Kommunen (IV.) sowie die Möglichkeiten des Bundes, die Länder zur Hilfeleistung an ihre Kommunen zu bewegen (V.), zu unterscheiden. Davon zu trennen ist die Frage, ob im Wege einer Grundgesetzänderung auch noch weitergehende finanzielle Hilfen des Bundes zur Entschuldung der Kommunen vorgesehen werden könnten (VI.). Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (VII.).

  • Steffen Rittig, Wiesbaden, Schutz privater Interessen bei der Erteilung von AuskĂĽnften an die Medien

    Die Medien haben einen Auskunftsanspruch gegen staatliche Stellen. Ob die Erteilung von Auskünften wegen schutzwürdiger privater Interessen verweigert werden muss, wird nach allgemeiner Auffassung ermittelt durch eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem privaten Interesse andererseits. Der Beitrag zieht die Zulässigkeit dieser Abwägung mit einer Vielzahl von Argumenten in Zweifel. Sodann wird ein alternatives Prüfungskonzept zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit privater Interessen vorgestellt, das sich am gesetzlichen Wortlaut des Auskunftsverweigerungsgrunds orientiert.

Buchbesprechungen

  • Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Band 79: Ă–ffentliches Recht und Privatrecht – Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Marburg vom 9.–12. Oktober 2019 (Klaus Rennert)
  • Heinz Ingenstau/Hermann Korbion/Stefan Leupertz/Mark von Wietersheim (Hrsg.), VOB Teile A und B – Kommentar; 21. Auflage (Bernd Köster)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.