Ausgabe 17/2020, September

Abhandlungen

  • Julius Buckler, Bayreuth, Schengen-Grenzmanagement 2022 – Zur Vorverlagerung der Grenzkontrollen durch das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem ETIAS

    In jüngerer Zeit hat die EU ihre Tätigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit ausgeweitet. Eines der Haupttätigkeitsfelder ist dabei die Modernisierung der Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen, die bislang weitgehend analog erfolgten, bei deren Durchführung künftig aber zunehmend auf digitalisierte Systeme zurückgegriffen wird. Als zentraler Baustein dieser digitalisierten Grenzkontrollarchitektur erscheint das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS). Es folgt dem Vorbild des US-amerikanischen ESTA und führt für die ca. 1,4 Mrd. Drittstaater, die bei Kurzaufenthalten von der Visumpflicht befreit sind, ab Ende 2022 zu einer Vorverlagerung der Grenzkontrollen. Der Beitrag skizziert die Funktionsweise dieses Systems und unterzieht es einer ersten Bewertung.

  • Florian Sander, Hamburg/Frankfurt am Main, Validierbare geldpolitische Finalität: Zur Auslegung des Mandats der EZB nach Art. 127 AEUV – Zugleich ein Beitrag zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020

    Das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vertieft die Auseinandersetzung mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die geldpolitische Kompetenz der Europäischen Zentralbank (EZB). Trotz der sehr kontroversen Aufnahme kann es als ein Schritt zu einem realistischeren Bild der Geldpolitik und ihrer Grenzen verstanden werden. Dabei sind einzelne Komponenten des Urteils weiterer Überlegungen bedürftig; jedoch profitiert die Qualität der juristischen Auseinandersetzung von dem stärkeren inhaltlichen Eingehen auf das Handlungsprofil der EZB und ihre Wirkungen.

  • Andreas Wimmel, MĂĽnster/Kiel, Mitwirkungsrechte des Bundestages an der Haushalts- und Finanzplanung der Europäischen Union

    Der Bundestag trägt politische Verantwortung für einen milliardenschweren Bundeshaushalt, aus dem ein nicht unerheblicher Anteil in den Haushalt der Europäischen Union fließt. Gleichzeitig werden Entscheidungen über die Verwendung dieser Finanzmittel ausschließlich auf europäischer Ebene getroffen. Diese Konstellation wirft die Frage auf, ob Mitwirkungsrechte des Bundestages an der Haushalts- und Finanzplanung der EU eine Wahrnehmung und Ausübung des Haushaltsrechts gemäß Art. 110 GG hinreichend gewährleisten. Der Autor benennt Desiderate parlamentarischer Kontrolle und diskutiert, inwieweit Abgeordnete die nationale Budgethoheit unter Restriktionen des geltenden Europarechts zurückgewinnen können.

  • Hubertus Gersdorf, Leipzig, Das Paritätsurteil des ThĂĽringer Verfassungsgerichtshofes springt doppelt zu kurz

    Als erstes deutsches Gericht hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof ein Paritätsgesetz für die Wahl des Landtags für verfassungswidrig erachtet. Die mit dem Gesetz verbundenen Eingriffe in Wahlrechtsgrundsätze und Parteienrechte seien nicht durch den Gleichstellungsauftrag zugunsten von Frauen gerechtfertigt. Damit springt der Thüringer Verfassungsgerichtshof doppelt zu kurz: Er verkennt den Gleichstellungsauftrag der Thüringer Landesverfassung und lässt den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes außer Acht.

Kleinerer Beitrag

  • Gerrit Berkemeyer, Leipzig/Berlin, Das Haushaltsrecht der Länder im GefĂĽge der Gesetzgebungszuständigkeiten

    Die verfassungsrechtlich geschützte Haushaltsautonomie der Länder vermittelt diesen das Recht, ihr Haushaltswesen frei von der Einflussnahme durch den Bund zu gestalten. Am Beispiel der verpflichtenden Einführung der Doppik bei den Industrie- und Handelskammern durch Bundesrecht legt der Verfasser dar, dass es dem Bund verwehrt ist, diesen Kompetenzbereich der Länder durch eine erweiternde Auslegung eines Kompetenztitels aus dem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung zu regeln.

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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