Ausgabe 17/2011, September

Thematischer Schwerpunkt: Privatschulen und Schulentwicklungsplanung

Abhandlungen

  • Johann Peter Vogel, Berlin, Eindämmen oder Kooperation?: Rechtsfragen zum Verhältnis von staatlichen und freien Schulen in Zeiten des SchĂĽlerschwunds

    Die demografische Entwicklung bringt es mit sich, dass dort, wo der Staat Schulen schließt, freie Initiativen Platz greifen und Schulen in freier Trägerschaft gründen. In den neuen Bundesländern werden deshalb Maßnahmen überlegt und teilweise bereits eingeführt, die diese Gründungen erschweren und verhindern sollen. Deren Rechtmäßigkeit ist fraglich. Eine Alternative wäre die Kooperation zwischen Staat und freien Schulen zur Versorgung der Region.

  • Thomas Schwabenbauer, MĂĽnchen, Privatschulfinanzierung unter Haushaltsvorbehalt

    Die staatliche Bildungspolitik ist ständiger Gegenstand von Diskussionen. Einen Aspekt der Debatte bilden die Art und der Umfang der öffentlichen Finanzierung von Privatschulen. Während teilweise eine staatliche Vollfinanzierung gefordert wird, nehmen die Länder immer häufiger Einsparungen vor. Ein Instrument zur Begrenzung der Lasten für die öffentlichen Haushalte ist der sog. Haushaltsvorbehalt. Der Beitrag geht – unter Darstellung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 7 Abs. 4 GG – der Frage nach, ob und inwieweit es verfassungsrechtlich zulässig ist, Finanzierungsansprüche der Privatschulen nur unter Haushaltsvorbehalt einzuräumen.

  • Hans-Ingo von Pollern, Waiblingen, Finanzielle Förderung der Privatschulen in Baden-WĂĽrttemberg und Sonderungsverbot

    In der 12., 13. und 14. Legislaturperiode des Landtags von Baden-Württemberg (1996–2011) ging es im Wesentlichen um die finanzielle Förderung der Schulen in freier Trägerschaft, die – auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim – zur Umstellung vom Zuschuss- und Berechnungsmodell zum Bruttokostenmodell führte und im Privatschulgesetz Baden-Württemberg verankert wurde, um die in Art. 7 Abs. 4 GG garantierte Privatschulfreiheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat der VGH Baden-Württemberg deutliche Vorgaben zum Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG nach den wirtschaftlichen Besitzverhältnissen der Erziehungsberechtigten gemacht, da sog. Reichen- und Eliteschulen nach der Verfassung nicht zulässig sind.

  • Markus Winkler, Mainz, Schulentwicklungsplanung zwischen kommunaler Selbstverwaltung und staatlicher Schulverantwortung

    Wo Kommunen dafür zuständig sind, die Schulentwicklung zu planen, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sie das der Planung innewohnende Wertungselement benutzen können, um das Schulwesen nach eigenen politischen Vorstellungen zu gestalten – oder anders herum betrachtet: inwieweit sie dabei rechtlich gebunden sind und welche Mittel dem Staat zur Verfügung stehen, um der kommunalen Gestaltung Grenzen zu setzen.

Buchbesprechungen

  • Josef Aulehner, Grundrechte und Gesetzgebung (Hans Peter Bull)
  • Wolfgang Eberl u.a. (Hrsg.), Entscheidungen zum Denkmalrecht – Nach Sachgruppen gegliederte Spruchpraxis unter besonderer BerĂĽcksichtigung finanz- und steuerrechtlicher Aspekte, mit Anmerkungen; Loseblattkommentar (Stand: Febr. 2011) (Ernst-Rainer Hönes)
  • Hermann BrĂĽgelmann (Begr.), Baugesetzbuch; Loseblatt-Kommentar (Stand: Mai 2011) (Hans-Cord Sarnighausen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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