Ausgabe 16/2023, August

Abhandlungen

  • Markus Ogorek, Köln, Nachrichtendienstliche Eigensicherung – Zur Struktur und Fortentwicklung des SicherheitsĂĽberprĂĽfungsrechts

    Verschiedene Vorfälle bei den Nachrichtendiensten haben Schwächen in der Konzeption und Anwendung des Sicherheitsüberprüfungsrechts (SÜG) aufgedeckt. Dieser Beitrag stellt das SÜG vor und plädiert im Lichte aktueller gesellschaftlicher und informationstechnologischer Entwicklungen für punktuelle Reformen. So benötigt der Staat tiefere Einblicke in die Konten der von einer Sicherheitsüberprüfung Betroffenen auf sozialen Medien, zudem müssen Fristen zur Aktualisierung relevanter Informationen sowie zur Wiederholung vollständiger Sicherheitsüberprüfungen verkürzt oder sogar ganz aufgehoben werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen weisen eine beträchtliche Grundrechtsrelevanz auf – ohne sie wird das SÜG jedoch zusehends zu einem stumpfen Schwert.

  • Ole Gausmann, OsnabrĂĽck, Racial Profiling auf dem PrĂĽfstand von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Var. 3 GG

    Racial Profiling wird auch hierzulande seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Konkreter Anlass sind u.a. verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen an gefährlichen Orten, bei denen die Hautfarbe der betroffenen Person eine Rolle spielt. Hier setzt der Beitrag an. Er stellt Racial Profiling auf den Prüfstand von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Var. 3 GG und nimmt dabei insbesondere auf Statistiken gestützte Rechtfertigungsversuche kritisch unter die Lupe. Im praktischen Ergebnis zeigt sich, dass ein polizeiliches Anknüpfen an das Merkmal der Hautfarbe keiner Rechtfertigung zugänglich ist, zumal es sich bei Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Var. 3 GG um ein absolutes Diskriminierungsverbot handelt.

  • Adrian Frederik Schäfer, GieĂźen, Das Verschlechterungsverbot als scharfes Schwert des Wasserrechts?

    Das Verschlechterungsverbot trägt maßgeblich zum Ziel der Wasserrahmenrichtlinie bei, die gesamte aquatische Umwelt zu erhalten und zu verbessern. Trotz des vermeintlich klaren Gesetzeswortlauts ist die konkrete Bedeutung des Verschlechterungsverbots bis heute Thema der wasserrechtlichen Diskussion. So sind etwa die Voraussetzungen für die Annahme einer Verschlechterung eines Gewässerzustands gesetzlich weder im Wasserhaushaltsgesetz noch in der Wasserrahmenrichtlinie normiert. Infolge wegweisender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts wurde das Verschlechterungsverbot präzisiert.

  • SimĂłn Maturana, DĂĽsseldorf, Beyond Groupthink: Zur Ăśberwindung dysfunktionaler Effekte bei Kollegialentscheidungen

    Verwaltungsrechtliche Entscheidungen werden oftmals durch Kollegialorgane, d.h. Gruppen, getroffen. Anders als häufig angenommen, steigt die Qualität der Entscheidung allerdings nicht mit der Anzahl der Gruppenmitglieder. Informationssignale und Reputationsdruck führen dazu, dass sich Gruppenmitglieder gegenseitig beeinflussen und letztlich in vielen Fällen fehlerhafte Entscheidungen treffen. Der Beitrag zeigt dies anhand von vier daraus resultierenden Problemkreisen auf und stellt Instrumente vor, mit denen sich das Risiko entsprechender Fehler verringern ließe.

Buchbesprechung

  • Ulrich Battis, Ă–ffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht (Thorsten Siegel)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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