Ausgabe 17/2022, September

Abhandlungen

  • Alessandra Albanese, Florenz, Der öffentliche Dienst in Italien: Vom öffentlichen Recht zum Sonderarbeitsrecht

    Eine Analyse des den öffentlichen Dienst in Italien prägenden gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Rahmens scheint für deutsche Juristen deshalb von besonderem Interesse, weil das italienische und das deutsche Regelungssystem in ihren Anfängen überraschende Gemeinsamkeiten aufwiesen, sich infolge landesspezifischer politischer Reformen jedoch sehr unterschiedlich entwickelten. Ein Vergleich beider Systeme mag insofern sowohl mit Blick auf ihre Entstehungsgeschichte als auch in Bezug auf zukünftige politische Richtungsentscheidungen erhellend sein und die nationale juristische Perspektive erweitern.

  • Clemens Arzt/Marie Vaudlet/Dirk Hofrichter, Berlin, Technische Detektion von FlĂĽchtlingen in Fahrzeugen durch die Polizei und rechtliche Begrenzungen

    Bei der Einreise nach Deutschland setzen sich flüchtende Menschen nicht selten großen Risiken für ihre körperliche Unversehrtheit aus, wenn sie in Fahrzeugen versteckt über die Grenze gebracht werden. Die Einsatzmöglichkeiten der Polizei zur Gefahrenabwehr und ggf. auch zur Strafverfolgung bei illegalen Schleusungen sind nach aktueller Gesetzeslage begrenzt. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang moderne Detektionstechnologien zum Auffinden von Flüchtlingen in solchen Fahrzeugen eingesetzt werden könnten und welche rechtlichen Anforderungen dafür nach dem Recht der EU, der EMRK, Völkerrecht und deutschem Recht beachtet werden müssten.

  • JosĂ© Miguel LeĂłn Pacas Castro, Siegen, Der Staat als Staatenmacher? – Die völkerrechtswidrige Anerkennung der Staatlichkeit von Donezk und Luhansk durch die Russische Föderation

    Wann ist ein Staat ein Staat? Die Völkerrechtslehre beantwortet diese Frage grundsätzlich nicht anhand von staatlichen Anerkennungsakten als Ausdruck eines subjektiven Staatswillens, sondern rekurriert auf objektive Kriterien zur Definition der Staatlichkeit. Gleichwohl ist der Staatsanerkennungsakt weiterhin ein im zwischenstaatlichen Verkehr auftretendes Instrumentarium. So erkannte auch die russische Regierung die ausgerufenen Volksrepubliken Donezk und Luhansk als Staaten im Sinne des Völkerrechts an – unmittelbar vor der Invasion Russlands in der Ukraine. So stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Staatsanerkennung im und für das Völkerrecht zukommt, und welche völkerrechtlichen Grenzen ihr in bestimmten Konstellationen gesetzt sind.

Kleinere Beiträge

  • Johannes Kruse, DĂĽsseldorf, Recht und Realität im Verfassungsrecht

    Die Berücksichtigung empirischer Erkenntnisse im Verfassungsrecht, das Verhältnis von Recht und Realität ist gerade in Zeiten der Corona- sowie Klimakrise von zentraler Bedeutung. Insoweit stellt sich die rechtspraktische Frage, wie die epistemischen Zuständigkeiten zwischen Gesetzgebung und verfassungsgerichtlicher Kontrolle zu verteilen sind. Dementsprechend haben sich zuletzt sowohl das Bundesverfassungsgericht (Klimaschutz-Beschluss) als auch Stephan Harbarth (JZ-Beitrag) mit der „Empirieprägung von Verfassungsrecht“ befasst. Aus diesem Anlass wendet sich der vorliegende Beitrag dem Verhältnis von (Verfassungs-)Recht und Realität zu und betrachtet dieses in rechtstheoretischer sowie rechtspraktischer Hinsicht.

Buchbesprechungen

  • Johannes Socher, Russia and the Right to Self-Determination in the Post-Soviet Space (Michael Fuchs)
  • Anna Melikov, Die Interpretation des völkerrechtlichen Gewaltverbots und mögliche Ausnahmen – Russische Doktrin und Praxis (Michael Fuchs)
  • Michael Riepl, Russian Contributions to International Humanitarian Law (Michael Fuchs)
  • Reiner Schulze/AndrĂ© Janssen/Stefan Kadelbach (Hrsg.),Europarecht – Handbuch fĂĽr die deutsche Rechtspraxis (Matthias Niedobitek)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

  • Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:

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