Ausgabe 16/2020, August

Abhandlungen

  • Jörg Berkemann, Hamburg/Berlin, Konrad Hesse 1958 – Die „historische“ Antrittsvorlesung

    Kann die Verfassung (Grundgesetz) unter sich wandelnden Rahmenbedingungen gerade in ihrer rechtlichen Wirkung gesichert werden? Das ist die Ausgangsfrage, die Konrad Hesse sich und seinen Zuhörern in seiner Freiburger Antrittsvorlesung 1958 stellt. Der Text gilt vielen als „klassisch“. Aus Anlass dessen 60. Jubiläums und als Hommage zum 100. Geburtstag Hesses wird der Vorlesungstext erneut veröffentlicht. Er bietet die Grundlage für mehrere Essays. In ihnen wird der Frage der Normativität des geltenden deutschen wie auch des europäischen Verfassungsrechts nachgegangen. Im Zentrum steht der „Wille zur Verfassung“.

  • Helmut Philipp Aust, Berlin, Auslandsaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst – Rechtsstaatliche Einhegung und grundrechtliche Bindungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz

    Mit dem BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts findet die Diskussion um die Grundrechtsbindung des Bundesnachrichtendienstes bei der Fernmeldeaufklärung im Ausland ein vorläufiges Ende. Das Gericht bejaht die Anwendbarkeit der deutschen Grundrechte für Sachverhalte, die Ausländer im Ausland betreffen. Das Urteil versucht, die nachrichtendienstliche Tätigkeit sowohl „rechtsstaatlich einzuhegen“ als auch den Erfordernissen einer effektiven Aufgabenwahrnehmung durch den BND Rechnung zu tragen. Der Beitrag stellt das Urteil und seine Vorgeschichte dar, analysiert zentrale Aspekte der Begründung und ordnet sie in die verfassungsrechtliche Dogmatik und den völkerrechtlichen Kontext ein. Ebenso thematisiert werden Handlungsspielräume, die sich für den Gesetzgeber nun für die erforderliche Reform der Reform des Nachrichtendienstrechts ergeben.

  • Christian Kukuczka/Volker Herbolsheimer, Bochum/Gelsenkirchen/MĂĽnster, Von der zunehmenden Dogmatisierung verfassungstheoretischer Postulate – Anmerkung zur jĂĽngsten Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei ihrer Amtsausübung für verfassungsgemäß erklärt. Der Beitrag möchte nicht nur aufzeigen, dass das Gericht bei seiner Entscheidung den Pfad der Dogmatik verlässt und stattdessen überwiegend rein verfassungstheoretisch argumentiert, sondern auch, dass der „Kopftuchkonflikt“ als rein gesellschaftliches Problem verfassungsdogmatisch überhaupt nicht zureichend justiziabel ist.

Kleinerer Beitrag

  • Wolfgang Ziegler, Esslingen a.N., Die Ausfertigung von mehrteiligen Bebauungsplänen und die Erfindung der „gedanklichen Schnur“

    Der Beitrag behandelt ein für die Baurechtspraxis relevantes Thema. Es geht um die Wortschöpfung „gedankliche Schnur“ im Rahmen der Ausfertigung von Bebauungsplänen.

Buchbesprechungen

  • Marcel KĂĽhn, BĂĽrgerbeeinflussung durch Berichterstattung staatlicher Stellen – Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des staatlichen Informationshandelns (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Wolfgang Schrödter (Hrsg.), Baugesetzbuch, 9. Aufl. 2019 (Hansjochen DĂĽrr)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 14.1.2020 – 2 BvR 1333/17 – Kopftuchverbot fĂĽr Rechtsreferendarinnen (vgl. Beitrag Kukuczka/Herbolsheimer)

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