Ausgabe 15/2023, August

Abhandlungen

  • Benedikt Assenbrunner, MĂĽnchen, Struktursicherung im europäischen Verfassungsverbund durch Art. 2 EUV

    Der Beitrag widmet sich den offenen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 2 EUV zum Schutz gegen mitgliedstaatliche Gefährdungen des Wertefundaments der Union. Unter Zugrundelegung eines zutreffenden Begriffsverständnisses sowie Einbeziehung verschiedener Theorieansätze und der Systematik der Verträge kann gezeigt werden, dass eine wohlverstandene Interpretation der Norm als Struktursicherungsklausel am ehesten geeignet ist, das sie kennzeichnende Spannungsverhältnis zwischen unionsverfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und mitgliedstaatlichem Verfassungspluralismus in befriedigender und für den Gerichtshof der Europäischen Union operationalisierbarer Weise zu lösen.

  • Jakob SchĂĽnemann, Göttingen, Die kommunalen Spitzenverbände als „andere Beteiligte“ des Organstreitverfahrens

    Die kommunalen Spitzenverbände sind etablierte Akteure der Verfassungspraxis, die im Verfassungsprozessrecht jedoch bislang nicht als Partei in Erscheinung getreten sind. Anlässlich eines vom Niedersächsischen Landkreistag eingeleiteten Organstreitverfahrens erörtert der Beitrag die an die „anderen Beteiligten“ des Organstreitverfahrens zu stellenden Anforderungen und legt darauf aufbauend dar, dass es sich bei den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden um solche handelt.

  • Leon Scherff, Augsburg, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit einer ganzen Partei?

    Durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz wurden die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Vereinigung (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG) herabgesetzt. Diese neue Bestimmung ebnet den Weg, um Mitglieder einer nicht verbotenen Partei – allein unter Hinweis auf ihre Parteimitgliedschaft – als waffenrechtlich unzuverlässig einzuordnen. Der Beitrag stellt zunächst die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den bisherigen Stand in Rechtsprechung und Literatur zur Problematik „Unzuverlässigkeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe“ dar und geht, hiervon ausgehend, der Frage nach, ob die reine Mitgliedschaft in einer Partei zur Bestimmung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit herangezogen werden darf; hierbei wird insbesondere auf die Verfassungsmäßigkeit der angesprochenen Regelung eingegangen.

Buchbesprechung

  • Helmuth Schulze-Fielitz, Die Wissenschaftskultur der Staatsrechtslehrer im Spiegel der Geschichte ihrer Vereinigung (Jörg Berkemann)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.