Ausgabe 16/2019, August

Abhandlungen

  • Carsten Bormann/Anouk Ludwig, DĂĽsseldorf, Der Fall Khashoggi - Exportkontrolle im Spannungsverhältnis zwischen politischer Interessenverfolgung und Durchsetzung ĂĽbergeordneter Rechtssätze

    Mit der Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi durch Agenten des saudischen Geheimdienstes ist die Debatte um die Zulässigkeit deutscher Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dabei richtet sich die Kritik insbesondere gegen die Menschenrechtssituation im Einfuhrstaat und dessen allgemeinem Verhältnis zu internationalem Recht. Im Fall Khashoggi hat die Bundesregierung auf das Verhalten Saudi-Arabiens mit einem umfassenden Exportstopp reagiert. Dabei zeigt die konkrete Umsetzung des Exportstopps, dass das Exportkontrollrecht zunehmend zu einem Instrument politischer Interessenverfolgung zu werden droht und die rechtlichen Voraussetzungen über Maß gedehnt werden. Um Letzteres zu verhindern und dem Exportkontrollrecht wieder zu seiner notwendigen Schlagkraft zu verhelfen, sollten Exportkontrollmaßnahmen nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Grundlagen auf Einsätze zur Umsetzung übergeordneter Rechtsprinzipien begrenzt werden.

  • Sven JĂĽrgensen, DĂĽsseldorf, Verfassungsnormativität im Recht der Politik

    Politik und Verfassung stehen in einem komplizierten Verhältnis zueinander. Das Recht gibt der Demokratie ihre notwendigen Spielregeln und trägt so zur Legitimation politischer Herrschaft bei, soll den politischen Prozess aber weder in inhaltlicher noch in organisatorischer Sicht unnötig einengen. Ob das Grundgesetz diesen Erwartungen gerecht werden kann, liegt maßgeblich daran, wie die entsprechenden Verfassungsnormen, vor allem Art. 21 und 38 GG, verstanden werden. Entgegen der Tendenz, sie mit überzogenen und nicht hinreichend reflektierten Anforderungen an die Politik zu überfordern, möchte dieser Beitrag die Realität der politischen Struktur und den Gedanken der Beeinflussbarkeit verbindlicher Entscheidungen zu Leitlinien des Verfassungsverständnisses im Recht der Politik machen.

  • Wolfgang Beck, Halberstadt, Legal Tech und KĂĽnstliche Intelligenz – Ein Ăśberblick zum aktuellen Stand

    Künstliche Intelligenz (KI) und Legal Tech (LT) sind Schlagworte, die nicht nur in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit sorgen, sondern mittlerweile auch Gegenstand einer intensiven rechtswissenschaftlichen Diskussion sind. Was beide Begriffe beinhalten und wie sie sich voneinander unterscheiden soll nachfolgend verdeutlicht werden. Dabei zeigt sich, dass KI bereits weit verbreitet ist, sich aber im Rechtsbereich in Gestalt von LT – hier insbesondere in der Rechtsberatung – erst zu etablieren beginnt. Während die algorithmusgesteuerte systematische Prüfung rechtlich relevanter Texte bereits praktiziert wird, scheint das Potenzial als Instrument kluger Gesetzgebung erst in den Kinderschuhen zu stecken. Die Abhandlung stellt Anwendungsbereiche vor und zeigt sowohl bestehende als auch künftige Regulierungsbereiche auf. Dabei wird deutlich, dass die Gesetzgebung die informationstechnologischen Möglichkeiten gezielt nutzen kann, um Gemeinwohlbelange auch im Internet zur Geltung zu bringen.

Kleinere Beiträge

  • Christoph Schnabel, Hamburg, Datenschutz beim presserechtlichen Auskunftsanspruch, Zugleich Anm. zu BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 – 7 C 5/17

    Der Schutz personenbezogener Daten stellte schon immer eine Grenze für den presserechtlichen Auskunftsanspruch dar. Die Rechtsprechung hat dies bislang in Form einer freien Abwägung der beiden betroffenen Grundrechte gegeneinander entschieden, wobei unterschiedliche gesetzliche Formulierungen weitgehend ignoriert wurden. In den letzten Jahren wurde dies zunehmend kritisiert, mit der Anwendbarkeit der DSGVO erschien eine dogmatische Neuorientierung zunehmend wahrscheinlich. Mit einer Entscheidung vom 27.9.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht sich in grundlegender Weise zur Rolle des Datenschutzes beim presserechtlichen Auskunftsanspruch geäußert, anstatt ihn lediglich in der Abwägung zu berücksichtigen. Leider dürfte das Urteil mehr Verwirrung stiften als Aufklärung bringen. In dogmatischer Hinsicht kann die Entscheidung wahlweise als innovativ oder fragwürdig bezeichnet werden. Beides entbindet nicht von einer Auseinandersetzung mit ihr.

  • Ralf Gerhards, Mannheim, EPSAS – Status quo und Entwicklungstendenzen

    Seit der Verabschiedung des „Economic-Governance-Pakets“ („Sixpack“) im Jahre 2013, dem Startschuss für die Entwicklung harmonisierender Rechnungslegungsstandards für den Öffentlichen Bereich (EPSAS), wurde kontrovers über den Zweck solcher supranationalen Standards diskutiert. Neben noch immer ungeklärten rechtlichen Fragestellungen, ob EU-weite Rechnungslegungsstandards zwangsweise durchgesetzt werden können, sind inhaltlich grundlegende Bedenken geäußert worden. Gleichwohl hat die EU-Kommission eine Task-Force „EPSAS-Governance“ sowie eine Task-Force „EPSAS-Standards“ eingerichtet, welche über einzelne Working Cells die EPSAS zügig entwickeln sollen. Der Beitrag soll den aktuellen Stand der Diskussion kritisch beleuchten und Entwicklungslinien bei der Entwicklung von European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) aufzeigen.

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 27.9.2018 – 7 C 5.17 – Datenschutz beim presserechtlichen Auskunftsanspruch (vgl. Beitrag Schnabel)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.