Ausgabe 16/2010, August

Abhandlungen

  • Hans-GĂĽnter Henneke/Klaus Ritgen, Berlin, Die Direktwahl der Landräte – Rechtliche Grundlagen, kommunale Praxis und verfassungsrechtliche Vorgaben

    In Brandenburg ist die Direktwahl der Landräte – wie zuvor schon in den meisten Ländern – mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eingeführt worden. Schleswig-Holstein hat die Direktwahl dagegen unlängst nach nur 15 Jahren wieder abgeschafft. Nicht nur diese gegenläufigen Entwicklungen, sondern auch die in einigen Gebieten geringe Wahlbeteiligung bei Landratswahlen sind der Anlass für eine bilanzierende Betrachtung, wie sie im Folgenden unternommen werden soll: Hat sich die Direktwahl der Landräte bewährt? Oder sprechen die mit der Direktwahl gemachten Erfahrungen dafür, zur mittelbaren Wahl der Landräte durch die Vertretungskörperschaften zurückzukehren?

  • Claudia Kornmeier, Freiburg (Breisgau), Rede zu Protokoll – Der Bundestag formalisiert ein lange praktiziertes Verfahren

    Im Bundestag können Abgeordnete Reden zu Protokoll geben, ohne diese tatsächlich zu halten. Das Verfahren wird seit Jahren praktiziert und ist im Sommer 2009 mit § 78 Abs. 6 GO BT offiziell in die Geschäftsordnung des Bundestags eingeführt worden. Entspricht dieses Verfahren den Maßstäben der Verfassung? Ein Verstoß kommt insbesondere gegen das Öffentlichkeitsprinzip, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG, und das Rederecht der Abgeordneten in Betracht. Sollte das Verfahren für das Funktionieren eines modernen Parlaments tatsächlich unausweichlich sein, muss sich dennoch die Frage anschließen, ob eine „verfassungsfreundlichere“ Ausgestaltung möglich ist.

  • Jan-Hendrik Dietrich, Hamburg, Der Schutz der Verfassungsorgane des Bundes im Versammlungsrecht – Eine kritische Bestandsaufnahme

    Das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) ist vor etwas mehr als zehn Jahren in Kraft getreten. Seither hat es eine Reihe von Modifizierungen erfahren. Der folgende Beitrag nimmt dies zum Anlass, das Gesetz erneut auf den Prüfstand zu stellen. Mit Blick auf die Rechtspraxis werden seine Bestimmungen insbesondere auf ihre Vollzugsgeeignetheit hin untersucht. Zudem wird das Verhältnis zum Versammlungsgesetz beleuchtet. Auf der Grundlage dieser Prüfung sind Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.

  • Philipp Reimer, Hamburg, Zur Dogmatik des Abänderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO geht die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vollziehung eines Verwaltungsakts auf das Gericht der Hauptsache über. Wegen der in diesem Verfahren nur anzustellenden summarischen Prüfung räumt § 80 Abs. 7 VwGO dem Gericht die Möglichkeit einer Änderung seines Beschlusses ein. Der Aufsatz stellt das Verfahren und die Maßstäbe für eine solche Abänderungsentscheidung näher dar.

Bericht

  • Doris Armbruster, Kassel, Bericht zur 41. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kooperation mit der Bundestagung Deutscher Sozialrechtsverband vom 24. bis 26. November 2009

Buchbesprechungen

  • Julia Iliopoulos-Strangas (Hrsg.), Soziale Grundrechte in Europa nach Lissabon – Eine rechtsvergleichende Untersuchung der nationalen Rechtsordnungen und des Europäischen Rechts (Ulrich Karpen)
  • Wolfgang Eberl/Gerd-Ulrich Kapteina/Rudolf Kleeberg/Dieter Martin (Hrsg.), Entscheidungen zum Denkmalrecht – Nach Sachgruppen gegliederte Spruchpraxis unter besonderer BerĂĽcksichtigung finanz- und steuerrechtlicher Aspekte (Ernst-Rainer Hönes)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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