Ausgabe 15/2010, August

Thematischer Schwerpunkt: Europäische Integration und Völkerrecht

Abhandlungen

  • Daniel Thym, Berlin/TĂĽbingen, Zwischen „Krieg“ und „Frieden“: RechtsmaĂźstäbe fĂĽr operatives Handeln der Bundeswehr im Ausland

    Die Diskussion über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan besitzt eine juristische Dimension: Welche Rechtsmaßstäbe leiten das operative Handeln der Bundeswehr? Ihre Brisanz erlangt die Antwort auf diese Frage aufgrund des Nebeneinanders zweier Rechtsregime. Für das Streitkräftehandeln im „Krieg“ und im „Frieden“ errichtet das Völkerrecht unterschiedliche Rechtsregeln. Diese verdeutlicht der Beitrag anhand der Leitfrage, unter welchen Umständen die Bundeswehr den Tod von Personen verursachen darf. Es zeigt sich, dass im bewaffneten Konflikt andere Vorschriften gelten als bei Friedenseinsätzen – im Völkerrecht ebenso wie aufgrund des deutschen Verfassungsrechts. Insbesondere bei kollektiven Sicherheitseinsätzen stellt sich daher die Frage nach der innerstaatlichen Entscheidungsverantwortung für die Abgrenzung der Rechtsmaßstäbe.

  • Matthias Knauff, WĂĽrzburg/Freiburg, Die Erweiterung der Europäischen Union auf Grundlage des Vertrags von Lissabon

    Die Europäische Union hat mit heute 27 Mitgliedstaaten eine in ihrem Gründungsstadium unvorstellbare Größe erreicht. Zahlreiche weitere Staaten streben einen EU-Beitritt an. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf den Erweiterungsprozess. Dessen politischer Charakter bleibt trotz steigender europarechtlicher Anforderungen an beitrittswillige Staaten ebenso wie die grundsätzliche Erweiterungsoffenheit der EU bestehen.

  • Andreas Dietz, Augsburg, Der weite Weg nach Westen: Die verfassungsrechtliche Stellung der tĂĽrkischen Armee im EU-Beitrittsprozess

    Die jüngste Verhaftungswelle in Kreisen des Militärs hat das öffentliche Interesse auf das Verhältnis von Militär und Politik in der Türkei gelenkt. Kraft ihres Selbstverständnisses als Wächter des kemalistischen Erbes beanspruchen die Streitkräfte eine Sonderrolle im Verfassungsgefüge der türkischen Republik. Unter dem Reformdruck der EU hat sich der Konflikt zwischen der militärischen Elite und der zivilen politischen Führung um eine Autonomie der Armee im Staat zugespitzt, obwohl die Armeeführung und die Regierung einen EU-Beitritt anstreben, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. Den vorläufigen Höhepunkt dieses Machtkampfes markieren die Verhaftungen hochrangiger Militärs wegen des Verdachts einer Putschplanung. Der folgende Beitrag untersucht daher die verfassungsrechtliche Sicherung des Primats der Politik in der Türkei.

  • MaĹ‚gorzata Minecka, Jena, Das schwere Erbe von Guantánamo – Eine Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen in Deutschland

    Nachdem die USA die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo auf ihre Prioritätenliste gesetzt haben, stehen sie vor einer schwierigen Aufgabe. Einige der Gefangenen können aufgrund drohender Verfolgung durch ihren Heimatstaat nicht in diesen zurückkehren. Die USA sind daher auf die Aufnahmebereitschaft aller übrigen Staaten angewiesen. Vorliegend sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Aufnahme durch Deutschland am Beispiel der Uiguren erörtert werden, die als muslimische Minderheit in ihrem Heimatstaat China Verfolgung fürchten müssen. Dabei werden neben völkerrechtlichen Instrumenten auch die Vorgaben des deutschen Asyl- und Ausländerrechts untersucht.

Buchbesprechungen

  • Daniel ThĂĽrer, Völkerrecht als Fortschritt und Chance – Grundidee Gerechtigkeit; Band 2 (Matthias Ruffert)
  • Matthias Bäcker, Terrorismusabwehr durch das Bundeskriminalamt (Gerrit Hornung)
  • Volker Epping/Christian Hillgruber (Hrsg.), Grundgesetz – Kommentar (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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