Ausgabe 15/2021, August

Abhandlungen

  • Bert Schaffarzik, Chemnitz, Die Primogenese der Verfassungsbeschwerde im Weimarer Grundgesetz von 1816

    Die Verfassung von Sachsen-Weimar-Eisenach schuf durch individualrechtliche Anreicherung der Ministeranklage erstmals einen Rahmen fĂĽr die gerichtliche Durchsetzung der Grundrechte. In dieser besonderen Rechtsschutzform waren bereits WesenszĂĽge der modernen Verfassungsbeschwerde ausgebildet.

  • Johannes Unterreitmeier, MĂĽnchen, Es ist wieder da – das „informationelle Trennungsprinzip“ – Zugleich Bemerkungen zu BVerfG, Beschl. v. 10.11.2020, 1 BvR 3214/15 (Antiterrordateigesetz II)

    In seiner zweiten Entscheidung zum Antiterrordateigesetz (ATDG) stellte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts klar, dass er an dem in der ersten Entscheidung von 2013 entwickelten Konstrukt eines „informationellen Trennungsprinzips“ zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ungeachtet der daran geäußerten Kritik und trotz des zwischenzeitlich veränderten dogmatischen Rahmens festhalten will. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung nach und zeigt, dass dem Senat bei der Herleitung des „informationellen Trennungsprinzips“ schwere Fehler unterlaufen sind, die in der aktuellen Entscheidung nicht behoben wurden.

  • Alfred Katz, Ulm/Neu-Ulm, Staatsverschuldung in Coronazeiten – Demokratisch rechtsstaatliche Bewältigung der Pandemiekrise

    Die Coronapandemie, eine „Jahrhundertkatastrophe“, hat Staat, Wirtschaft und Gesellschaft umfassend und tief getroffen und unvorbereitet vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Durch die außerordentlichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit, die enormen ökonomischen, kulturellen und gesellschaftlichen Krisenfolgen und überhaupt durch die politischen und sozialen Auswirkungen sind wir einer nie dagewesenen Zerreißprobe ausgesetzt. Die Menschen sind in großer Sorge und fragen sich, ob diese „Naturkatastrophe“ durch umfassende Maßnahmen ausreichend begrenzt bzw. bewältigt und finanziert werden kann. Darüber wird heftig gestritten. Der folgende Beitrag stellt die bisherige Krisenentwicklung dar, beleuchtet die ergriffenen Maßnahmen und analysiert sie (krisenspezifische Gesamtbewertung). Gefragt wird auch, mit welchen dauerhaften Veränderungen wir rechnen müssen, ob die Pandemie zu zukunftsgeprägten Impulsen genutzt, ob nur das Notwendigste getan oder jeder sein politisches „Süppchen kochen“ wird.

  • Stephan StĂĽber, Hamburg, Die Bereinigung um finanzielle Transaktionen nach der Schuldenbremse

    Mit dem Haushaltsjahr 2020 sind auch in den Ländern die Regelungen zur Schuldenbremse in Kraft getreten. Für den Bund lässt Art. 115 Abs. 2 Satz 5 GG zu, Näheres zur Schuldenbremse, „insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen“ durch ein Bundesgesetz zu regeln. Die Länder dürfen bei der landesrechtlichen Ausgestaltung der Schuldenbremse nach Art. 109 Abs. 3 Satz 5 GG eine vergleichbare Regelung vorsehen. Da eine solche Bereinigung ebenfalls eine Kreditaufnahme rechtfertigen kann, gewinnt diese Ausnahme eine zunehmende praktische Bedeutung. So darf der Bund Kredite in Höhe von 200 Mrd. Euro aufnehmen, um sich an Unternehmen wie z. B. der Lufthansa AG zu beteiligen und Darlehen zu gewähren. Deshalb soll die Bereinigung um „finanzielle Transaktionen“ näher beleuchtet werden.

Buchbesprechung

  • Thomas Kleinlein/Christoph Ohler, (Hrsg.), Weimar international – Kontext und Rezeption der Verfassung von 1919 (Jörg Berkemann)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 10.11.2020 – 1 BvR 3214/15 – Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) (vgl. Abhandlung Unterreitmeier)

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.