Ausgabe 14/2021, Juli
Abhandlungen
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Klaus Meßerschmidt, Berlin/Erlangen-Nürnberg, Verfassungsfragen an den Rändern des Abgabenrechts – Rechtsnatur und Rechtsrisiken der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz
Die CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wird meist als nichtsteuerliche Abgabe eingestuft. Hierbei werden die Unterschiede zwischen den anfänglichen Festpreisen und den finalen Auktionspreisen vernachlässigt. Letztere verstoßen jedenfalls dann, wenn man sie als Abgabe ansieht, gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Eine andersartige Bestimmung ihrer Rechtsnatur ist nicht schlechthin ausgeschlossen. Jedoch ist staatlicher Emissionshandel unzulässig, wo er als funktionales Äquivalent einer Abgabe deren Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen unterläuft.
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Laura Münkler, Greifswald, Der Beurteilungsspielraum als dogmatischer Knotenpunkt
Die jüngst mit Blick auf das Vorliegen eines Beurteilungsspielraums ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts erfordern es, dessen allgemeiner Dogmatik erneut nachzugehen. Denn unter welchen Voraussetzungen sowie Gründen ein Beurteilungsspielraum anzunehmen ist und wie sich diese zur normativen Ermächtigungslehre verhalten, ist weiterhin unklar. Dies schlägt sich insbesondere in der bestehenden dogmatischen Uneinigkeit darüber nieder, ob die sogenannten faktischen Kontrollgrenzen als Institut sui generis anzusehen sind oder einen neuen Unterfall von Beurteilungsspielräumen darstellen. Insoweit ist eine Präzisierung der Dogmatik des Beurteilungsspielraums geboten.
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Jonas Mekhalfia, Hamburg, Zulassung und Abstürze der Boeing 737 MAX – Transnationale Verwaltungskooperation bei der Zulassung von Luftfahrzeugen auf dem Prüfstand
Angesichts zweier verheerender Abstürze eines neuen Flugzeugmusters werden die Regelungen der Zulassung von Luftfahrzeugen in diesem Beitrag kritisch beleuchtet. Dazu gehören die bestehenden Einflussmöglichkeiten des Antragstellers, die materiellrechtlichen Spielräume sowie die interadministrative Kooperation, bei der Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen. Anschließend zeigt der Verfasser sich abzeichnende Entwicklungen, Herausforderungen und mögliche Reformansätze auf.
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Fiete Kalscheuer/Annika Jacobsen, Kiel, Der Chaosgedanke – Rechtsanwendung in Krisen- und Umbruchzeiten
Gegenstand dieses Beitrags ist der anhand der Wesentlichkeitstheorie ermittelte Parlamentsvorbehalt in Krisen- und Umbruchzeiten. Ausgangspunkt ist die Annahme, der Wesentlichkeitstheorie eine funktionell-rechtliche Betrachtungsweise zugrunde legen zu müssen: Bei der Wesentlichkeitstheorie geht es im Sinne einer Abwägungstheorie darum, dass staatliche Entscheidungen von denjenigen Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen. Im Aufsatz wird dabei die These vertreten, dass der Chaosgedanke, d.h. das Ziel, in Krisen- und Umbruchzeiten, „Chaos“ abzuwenden, in die funktionell-rechtliche Betrachtungsweise der Wesentlichkeitstheorie aufzunehmen ist.
Buchbesprechungen
- Martin Schäfer, Treaty Overriding – Ein Beitrag zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit abkommensüberschreibender Bundesgesetze (Andreas Musil)
- Wolfgang Roters/Horst Gräf/Hellmut Wollmann, (Hrsg.), Zukunft denken und verantworten – Herausforderungen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert (Hermann Hill)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 451. EuGH, Urteil vom 20.5.2021 – C-8/20 – L. R. – Kein unzulässiger Zweitantrag nach erfolglosem Asylverfahren in Norwegen oder Island
- 452. BVerfG, Beschluss vom 25.3.2021 – 2 BvF 1/20 u.a. – Nichtigkeit des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin
- 453. VerfGH NRW, Urteil vom 1.12.2020 – VerfGH 10/19 – Festlegung eines Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie; kommunale Planungshoheit
- 455. BVerwG, Beschluss vom 25.2.2021 – 2 B 69.20 – Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten
- 456. BVerwG, Beschluss vom 11.3.2021 – 2 B 76.20 – Dienstherr als Kläger im Disziplinarklageverfahren
- 457. BVerwG, Beschluss vom 17.3.2021 – 2 B 3.21 – Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt
- 458. BVerwG, Urteil vom 24.2.2021 – 6 C 1.20 – Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS
- 459. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 – 8 C 26.20 – Anzeigepflicht nach § 32 Abs. 1 MessEG bei Identität von Verwender und Messwerterfasser oder Messdienstleister
- 460. BVerwG, Urteil vom 3.2.2021 – 8 C 2.20 – Bewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten für Saison- und Kampagnebetriebe
- 463. BVerwG, Urteil vom 15.12.2020 – 10 C 25.19 – Informationszugang zu Unterlagen der Werftenförderung
- 475. BVerwG, Urteil vom 26.1.2021 – 1 C 42.20 – Verlängerung der Dublin III-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers
- 476. BVerwG, Urteil vom 16.2.2021 – 1 C 29.20 – Erkennungsdienstliche Behandlung nach Rücknahme eines Asylantrags