Ausgabe 15/2011, August
Abhandlungen
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Reinhard Wulfhorst, Schwerin, Konsequenzen aus „Stuttgart 21“: Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung
Veranlasst durch die Proteste gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ hat sich eine breite Diskussion über eine bessere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung von Infrastrukturvorhaben entwickelt. Im Zentrum stehen zahlreiche Vorschläge zur Änderung des geltenden Rechts. Der folgende Beitrag zieht eine erste bewertende Bilanz dieser Debatte. Dabei dämpft er die auf den Gesetzgeber gerichteten Hoffnungen und skizziert stattdessen eine umfassende Kommunikations- und Beteiligungsstrategie, die über die begrenzten Steuerungsmöglichkeiten normierter Planungs- und Zulassungsverfahren hinauszielt.
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Alexander Windoffer, Mainz/Speyer, Die Maßregel der Sicherungsverwahrung im Spannungsfeld von Europäischer Menschenrechtskonvention und Grundgesetz
Vor dem Hintergrund der Urteile des EGMR zur Sicherungsverwahrung und der Reaktionen des Gesetzgebers, der Strafjustiz und jüngst des Bundesverfassungsgerichts nimmt der Autor eine Grundlegung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dieser Maßregel unter Einschluss der Entscheidungsrelevanz des Konventionsrechts vor. Ausgehend hiervon bewertet er die legislativen und judikativen Schlussfolgerungen aus der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs.
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Anika D. Luch/Jakob Tischer, Kiel, Die öffentlich-rechtliche Schriftform und die hybride Kommunikation mittels E-Postbrief
Die Deutsche Post AG hat – parallel zum Gesetzgebungsverfahren zum De-Mail-Gesetz – mit dem sog. E-Postbrief erstmals großflächig ein Angebot zur hybriden Kommunikation auf dem Markt platziert. Zielgruppe sind neben Privatpersonen vor allem auch alle Branchen, die auf eine besonders rechtssichere Kommunikation angewiesen sind – also auch die öffentliche Verwaltung. Angesichts der Besonderheiten der neuen Technologie gegenüber überkommenen Kommunikationsformen, die trotz „elektronischer Elemente“ geeignet sind, öffentlich-rechtliche Schriftformerfordernisse zu erfüllen (z.B. das „Computerfax“), soll vor allem analysiert werden, ob und inwieweit eine parallele rechtliche Beurteilung des ausgedruckten E-Postbriefs gerechtfertigt ist.
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Tobias Plate, Berlin, Art. 59 Abs. 2 GG: Anwendungsfragen aus der Praxis am Beispiel der Änderung völkerrechtlicher Verträge
Bei der Änderung völkerrechtlicher Verträge stellen sich verfassungsrechtliche Probleme, zu denen sich in Literatur und Rechtsprechung oft keine hinreichenden Lösungsansätze finden. Die Klärung dieser Fragen erfolgt im Einvernehmen zwischen den beteiligten Bundesministerien. Welche Änderungen eines völkerrechtlichen Vertrags lösen das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus? Wie kann die erforderliche parlamentarische Beteiligung sichergestellt werden ohne zugleich die Bedürfnisse der Vertragspraxis nach zügiger Umsetzung aus den Augen zu verlieren? Diesen und weiteren Fragen widmet sich der vorliegende Beitrag.
Buchbesprechungen
- Rolf Straubel, Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15 (Hans-Christof Kraus)
- Nikolaus Marsch, Subjektivierung der gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich – Eilverfahren und Urteilsimplementation im objektiv-rechtlich geprägten Kontrollsystem (Markus A. Glaser)