Ausgabe 14/2019, Juli

Abhandlungen

  • Christina Schulz, Speyer, Die Hamburger BĂĽrgerverträge – Rechtliche Untersuchung eines neuen Mitbestimmungsinstruments im Spannungsfeld zwischen direkter und repräsentativer Demokratie

    Die Rolle der direkten Demokratie und ihre Funktion als Kontrollinstrument des Volkes gegenüber der Politik ist veränderlich und fähig zur Weiterentwicklung. Aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich in der Freien und Hansestadt Hamburg bedürfen im Hinblick auf das Demokratieprinzip der Überprüfung. Der folgende Beitrag geht dem Thema der „Hamburger Bürgerverträge“ auf den Grund. Es wird gefragt, wie sich diese politische Praxis der Bürgerbeteiligung in Hamburg, die zwischen repräsentativer und direkter Demokratie steht, entwickelt hat, wie die Bürgerverträge rechtlich einzuordnen und im Hinblick auf das Demokratieprinzip zu bewerten sind.

  • Minji Han, SaarbrĂĽcken, Intelligentes E-Government in SĂĽdkorea zur öffentlichen Dienstleistungsinnovation

    In Südkorea ist das E-Government schon seit Langem sehr fortgeschritten. Jetzt macht das südkoreanische E-Government nochmals einen neuen Sprung nach vorne. Denn mit dem Aufkommen der vierten industriellen Revolution, die auf verschiedenen Informations- und Kommunikationstechnologien basiert, sind neue E-Government-Strategien erforderlich. Mit dem intelligenten E-Government strebt Südkorea nach öffentlichen Dienstleistungsinnovationen, damit Bürger dieses an allen Orten in Gebrauch nehmen können und das E-Government von den Bürgern als ein persönlicher Sekretär betrachtet werden kann.

  • Sebastian Kluckert, Wuppertal, Gerichtlicher Drittrechtsschutz und funktionelle Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministers bei der Ministererlaubnis nach § 42 GWB – Insbesondere zur Beachtlichkeit innerbehördlicher Zuständigkeiten im Verwaltungsrechtsverhältnis

    Alle bisher vor Gericht angegriffenen Ministererlaubnisse sind dort gescheitert. Bemerkenswerterweise sind diese Erlaubnisse dennoch alle bestandskräftig geworden. Denn die Beschwerdeführer nahmen jedes Mal ihren Rechtsbehelf gegen Einräumung nicht näher bekannter Zahlungen und Vorteile einfach wieder zurück. Dies gibt Anlass zu einem kritischen (Rück-)Blick auf den Drittrechtsschutz bei der Ministererlaubnis. Ferner konnten die aufgeworfenen Rechtsfragen nur im einstweiligen Rechtsschutz und dort auch nur in der ersten Instanz „geklärt“ werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet hinsichtlich der Ministererlaubnis bestehende Fragen der sachlichen und funktionellen Behördenzuständigkeit und stellt diese in einen allgemeinen verwaltungsrechtlichen Kontext.

Kleinerer Beitrag

  • Bert Schaffarzik, Chemnitz, Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert – Zur Habilitationsschrift von Dieter Grimm

    Der Beitrag gibt einen Überblick über die Liberalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft seit der Französischen Revolution durch konstitutionelle Befreiungs- und Freiheitsgarantien im Zusammenwirken mit privatrechtlichen Kodifikationen und würdigt insoweit das maßgebliche Referenzwerk, die fast 40 Jahre nach ihrer Erstellung publizierte Habilitationsschrift von Dieter Grimm.

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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