Ausgabe 13/2014, Juli

Abhandlungen

  • Veith Mehde, Hannover, Die PrĂĽfung der Verhältnismäßigkeit bei gebundenen Entscheidungen

    Der Beitrag greift die Diskussion auf, ob Verwaltung und Rechtsprechung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch dann zu prüfen haben, wenn das Gesetz eine gebundene Entscheidung vorsieht. Dabei werden zunächst einige Entscheidungen analysiert, in denen eine solche Prüfung vorgenommen worden ist. Eingegangen wird sodann auf mögliche Begründungen für die Annahme, dass der Grundsatz auch bei gebundenen Entscheidungen greift. Auswirkungen auf Rechtsfindung und -anwendung werden mit Blick auf die drei Staatsgewalten untersucht. Am Ende steht die Frage nach der Kohärenz der Regelungsstrukturen.

  • Johannes Saurer, TĂĽbingen, Die Errichtung von Europäischen Agenturen auf Grundlage der Binnenmarkt­harmonisierungs­kompetenz des Art. 114 AEUV – Zum Urteil des EuGH ĂĽber die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 22. Januar 2014 (Rs. C-270/12)

    Der Unionsgesetzgeber stützt die Errichtung von Europäischen Agenturen immer öfter auf die Binnenmarktharmonisierungskompetenz des Art. 114 AEUV. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu diesem kompetenzrechtlich umstrittenen Vorgehen nach dem ENISA-Urteil des Jahres 2006 am 22. Januar 2014 mit Blick auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein zweites Grundsatzurteil gefällt. Entgegen der Auffassung des Generalanwalts bejaht der EuGH zu Recht die Tragfähigkeit des Kompetenztitels auch für Agenturen mit originären Entscheidungsbefugnissen gegenüber den Marktteilnehmern.

  • Guido Speiser, Berlin, Das „Kooperationsverbot“ – Status quo und Handlungsoptionen

    „Blödsinn“, „unsinnig“, „dümmste politische Weichenstellungen der letzten Zeit“ – das sog. Kooperationsverbot wird inzwischen von Spitzenpolitikern jeglicher Couleur massiv kritisiert. Aber nicht nur Parteien, auch Wissenschaftsorganisationen, Hochschulen und Experten fordern eine Grundgesetzänderung, die politisch nun auch in Aussicht steht. Diese sei dringend notwendig, um dem Bund die institutionelle Unterstützung der unterfinanzierten Hochschulen zu ermöglichen. Dieser Grundkonsens, der jenseits aller Unterschiede der Positionierungen weithin besteht, soll hier kritisch beleuchtet werden. Eine Verfassungsänderung, so wird zu zeigen sein, ist für die Lösung des diagnostizierten Zentralproblems keinesfalls hinreichend. Ob sie notwendig ist, bleibt angesichts verfassungskonservativer Optionen zumindest zweifelhaft.

  • Elisabeth Badenhausen, Jena, Die Familienpflegezeit fĂĽr Bundesbeamte

    Längst haben die Auswirkungen des demografischen Wandels das Gesundheitswesen und die Altenpflege erreicht. Die Einführung einer Familienpflegezeit für Bundesbeamte trägt dem gestiegenen Pflegebedarf in der Bevölkerung Rechnung. Auch der Bundesbeamte soll dazu angehalten werden, neben seiner Berufsausübung Verantwortung für seine Familie, insbesondere durch die Pflege älterer Angehöriger zu übernehmen. Hierzu ermöglicht die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit dem Bundesbeamten eine flexiblere Ausgestaltung seiner Arbeitszeiten bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung. Die Autorin stellt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der neuen Familienpflegezeit für Bundesbeamte dar und unterzieht die Regelungen einer abschließenden Bewertung.

Bericht

  • Cristina Fraenkel-Haeberle, Speyer, „Mehrebenendemokratie und BĂĽrgerpartizipation“ - Zur Tagung an der Europäischen Akademie Bozen am 17. Januar 2014

Buchbesprechungen

  • Hanno Kube/Rudolf Mellinghoff/Gerd Morgenthaler/Ulrich Palm/Thomas Puhl/Christian Seiler (Hrsg.), Leitgedanken des Rechts – Paul Kirchhof zum 70. Geburtstag (Ulrich Karpen)
  • Hannah Bethke, Das politische Denken Arnold Brechts, Eine transatlantische Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts (Bardo Fassbender)
  • Helmut Siekmann (Hrsg.), Kommentar zur Europäischen Währungsunion (Anna Leisner-Egensperger)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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