Ausgabe 13/2011, Juli
Abhandlungen
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Albrecht Weber, Osnabrück, Europäisches Parlament und nationale Parlamente im Europäischen Rechtsetzungsverbund
Europäisches Parlament und nationale Parlamente wirken auf vielfache Weise im Mehrebenensystem der EU zusammen. Die gestärkte Rolle des Europaparlaments und der nationalen Parlamente nach dem Entwurf eines Verfassungsvertrags für Europa (VVE) sowie des Lissabonner Vertrags wirft die Frage nach der Rolle der unionalen Gesamtvertretung und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten im Rechtsetzungsverfahren der Union auf. Dabei soll sich der Blick nicht allein auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren richten, sondern zunächst auch das Verfahren der Verfassungsgebung einbeziehen. Es wird sich zeigen, dass der viel beschriebene Mehrebenenverbund auch eine Entsprechung im „Parlamentsverbund“ findet.
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Marco Buschmann/Birgit Daiber, Gelsenkirchen/Bochum, Subsidiaritätsrüge und Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
Den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommt nach dem Vertrag von Lissabon eine neue Aufgabe zu: Sie achten auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Dazu steht ihnen unter anderem die sog. Subsidiaritätsrüge zur Verfügung. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob mittels der Subsidiaritätsrüge auch Verstöße gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung gerügt werden können.
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Thomas GroĂź, Frankfurt (Main), Stuttgart 21: Folgerungen fĂĽr Demokratie und Verwaltungsverfahren
Der Protest gegen den Bau eines neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart im Rahmen der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm hat zu einer grundsätzlichen Diskussion über das deutsche Planungsrecht geführt. Nachdem immer deutlicher wird, dass die Schlichtung unter der Leitung von Heiner Geißler nicht zu einer Befriedung des Konflikts geführt hat, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen für die Zukunft aus den Auseinandersetzungen gezogen werden sollten. Zum besseren Verständnis wird zunächst ein Überblick über den Ablauf des Stuttgarter Planungsverfahrens gegeben (I.). Nach einigen grundlegenden Überlegungen zur Bedeutung des Demokratieprinzips für die öffentliche Verwaltung (II.) werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Partizipation in Planungsverfahren (III.) und zum Einsatz der direkten Demokratie in solchen Fällen (IV.) erörtert.
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Günther Kiefer, Saarbrücken, Zur Gesetzeskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Lärmbekämpfung
Reformen werfen vielfach neue Auslegungsfragen auf. Für die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen nach der Föderalismusreform 2006 gilt nichts anderes. Welche Regelungskompetenz den Ländern für den Teilbereich des verhaltensbezogenen Lärms zukommt, ist unklar. Der Beitrag geht anhand der klassischen Auslegungsmethoden daher der Frage nach, ob das Grundgesetz einem eigenen Verständnis folgt, das nicht auf dem einfachgesetzlichen Begriffsverständnis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufbaut.
Bericht
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Jan Thomas Amelong, Trier, Aktuelle Rechtsfragen und Probleme des freien Informationszugangs, insbesondere im Umweltschutz – Tagungsbericht zum 26. Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht
Buchbesprechungen
- Ferdinand Wollenschläger, Verteilungsverfahren (Gernot Sydow)
- Johannes Masing/Gérard Marcou (Hrsg.), Unabhängige Regulierungsbehörden (Thomas Groß)
- Florian Pfeifle Das UNESCO-Weltkulturerbe – Vom globalen Völkerrecht zur lokalen Infrastrukturplanung (Ernst-Rainer Hönes)