Ausgabe 12/2013, Juni

Abhandlungen

  • Walter Pauly/Hannes Beutel, Jena , ErsatzansprĂĽche bei verwehrter Förderung in Kindertagesstätten

    Angesichts der sich abzeichnenden Welle von Klagen auf Ersatz von Betreuungsaufwendungen bei frustrierten Ansprüchen auf Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen untersucht nachfolgender Beitrag die einschlägigen haftungsrechtlichen Institute. Entgegen vielfach umfänglich angenommener Regressmöglichkeiten gelangt die Untersuchung zu einer vergleichsweise restriktiven Position.

  • Olaf Schmitt, Wiesbaden, Der kommunale Finanzausgleich aus verfassungsrechtlicher Sicht

    Der kommunale Finanzausgleich hat eine herausragende Bedeutung für die finanzielle Lage der Gemeinden und Landkreise. Er ist das zentrale Element eines komplexen Systems, welches die finanzielle Autonomie der Kommunen auf verschiedene Weise schützen soll. Gerade in letzter Zeit mussten die Landesverfassungsgerichte wieder häufiger über die Finanzausgleichsgesetze der Länder entscheiden – nicht selten mit Erfolg für die Kommunen. Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den kommunalen Finanzausgleich. Exemplarisch wird die Rechtslage in Hessen zugrunde gelegt, wo der Staatsgerichtshof am 21. Mai 2013 erstmals über den kommunalen Finanzausgleich entschieden hat. Die Ausführungen sind im Wesentlichen auf alle Flächenländer übertragbar.

  • Florian Boettcher, Kaarst, Zur Frage der kommunalen Mindestfinanzausstattung – Finanzwissenschaftliche Möglichkeiten der Bestimmung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung

    Die Finanzmittelaufteilung zwischen den Ländern und ihren Kommunen gehört zweifelsohne zu den bedeutsamsten Verteilungsfragen in Deutschland. Die Diskussion kreist dabei zumeist um die Frage, ob die Einnahmeverteilung den Anforderungen der verfassungsrechtlich vorgegebenen kommunalen Mindestfinanzausstattung entspricht. Aus ökonomischer Sicht drängen sich in diesem Kontext zwei Fragen auf: Zum einen gilt es zu überprüfen, wie die vorherrschenden rechtlichen Interpretationsansätze der kommunalen Mindestfinanzausstattung ökonomisch zu bewerten sind. Zum zweiten stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer finanzwissenschaftlichen Operationalisierung der rechtlichen Maßstäbe. Diesen Fragen geht der vorliegende Beitrag nach.

  • Thomas Felten, Essen, Zur Verfassungswidrigkeit des neuen Wahlrechts fĂĽr Auslandsdeutsche – Gleichzeitig eine Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 4.7.2012, 2 BvC 1/11 u. 2/11

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Wahlrecht derjenigen Deutschen, die zum Zeitpunkt der Bundestagswahl im Ausland leben, wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinheit der Wahl für nichtig erklärt hat, hat der Gesetzgeber das aktive Wahlrecht der Auslandsdeutschen neu geregelt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht jedoch auf einem falschen Verständnis der bisherigen Rechtslage und hat den Gesetzgeber unnötigerweise zur Neuregelung gezwungen. Dadurch sind Folgeprobleme entstanden, die nun zur Verfassungswidrigkeit der neuen Regelung aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 38 Abs. 2 GG und gegen das Bestimmtheitsgebot i.V.m. der Allgemeinheit der Wahl (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) führen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollte daher überdacht werden und dem Gesetzgeber neue Leitlinien zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung des Wahlrechts aufgezeigt werden.

Buchbesprechungen

  • Aurore Gaillet, L’individu contre l’État, Essai sur l’évolution des recours de droit public dans l’Allemagne du XIXe siècle (Michael Stolleis)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 4.7.2012 – 2 BvC 1/11 u. 2/11 – Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen (vgl. Abhandlung Felten)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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