Ausgabe 11/2022, Juni

Abhandlungen

  • Bernd Grzeszick, Heidelberg, Parlament vs. Justiz? – Zur Vorlage strafgerichtlicher Akten an UntersuchungsausschĂĽsse

    Untersuchungsausschüsse sind ein schneidiges Werkzeug der parlamentarischen Opposition zur Kontrolle der Regierung. Insbesondere bei Skandalenqueten können Untersuchungen parallel zu strafgerichtlichen Verfahren laufen. Der Beitrag zeigt, dass Untersuchungsausschüsse grundsätzlich auch die Vorlage von Akten eines laufenden strafgerichtlichen Verfahrens verlangen können. Lehnt das Gericht die Vorlage ab, muss dies hinreichend begründet werden. Die Beachtung der verfassungsrechtlich gebotenen Integrität des Strafverfahrens ist Angelegenheit des Ausschusses, der gegebenenfalls nötige Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichkeit des Akteninhalts zu treffen hat. Gerichte dürfen Aktenvorlagen nur bei einem generell unzureichenden Schutz der gebotenen Vertraulichkeit verweigern.

  • Marc Zeccola/Laura Augsten, Stuttgart, Der verwaltungsrechtliche Erörterungstermin – vom HerzstĂĽck zum Hindernis zeitgemäßer Ă–ffentlichkeitsbeteiligung?

    Der verwaltungsrechtliche Erörterungstermin wird von der Rechtsprechung und großen Teilen der Literatur als Herzstück der Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet. Doch ein geändertes Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation, das sich auch gesetzlich niedergeschlagen hat, scheint damit nicht mehr im Einklang zu stehen. In der Praxis wird der Erörterungstermin dabei sogar mittlerweile als Hürde empfunden. Durch die drängende Aufgabe Planungsverfahren zu beschleunigen, sollte der Gesetzgeber auch den Erörterungstermin auf den Prüfstand stellen. Denn anhand seiner Funktionen kann nachgewiesen werden, dass der Erörterungstermin nicht mehr zeitgemäß ist.

  • Leo RoĂź, MĂĽnchen, Journalistische Sorgfaltspflichten im Lichte zunehmender individueller Partizipationsmöglichkeiten – Der neue § 19 Abs. 1 Satz 2 MStV

    Der Medienstaatsvertrag gestaltet das Regime einzuhaltender Sorgfaltspflichten im Journalismus online neu. Der Beitrag setzt sich mit dem hierbei entstandenen § 19 Abs. 1 Satz 2 MStV und der an ihm geübten Kritik auseinander. Hinsichtlich der Einordnung und Bewertung der Norm wird angeregt, ein Phänomen stärker in den Blick zu nehmen, das digitale Kommunikation allgemein prägt: Die Zunahme individueller Partizipationsmöglichkeiten am Prozess der Meinungsbildung. Anhand dieser Entwicklung lässt sich der Regelungsanlass für § 19 Abs. 1 Satz 2 MStV herausarbeiten und die gesetzgeberische Entscheidung rationalisieren. Dabei wird die enge Verbindung konkreter Regelungsfragen mit solchen, die das grundsätzliche Verhältnis des Rechts zu einer sich wandelnden Medienlandschaft betreffen, deutlich.

Kleinerer Beitrag

  • Bernhard Boockmann/Uwe Hochmuth/Michael Mangold/Tobias Scheu, TĂĽbingen/Leopoldshafen, Intermediäre Strukturen zur Qualitätssicherung von Open Government Data

    Die Regelungen von Verantwortlichkeiten und Verfügungsrechten sind Kernelemente einer Data Governance-Struktur für Open Government Data (OGD). Dazu sollte aber auch eine verlässliche Aufbereitung und Qualitätssicherung der Daten gehören. Während sie in einigen Bereichen bereits bereinigt und damit direkt nutzbar sind, überfordert in anderen Bereichen die Komplexität der Daten mögliche Nutzer:innen. Dies gilt insbesondere bei der Auswertung von kommunalen Daten durch Bürger:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen. Um diese gewünschte Nutzung zu ermöglichen, wären intermediäre Strukturen sinnvoll, welche eine nötige Aufbereitung und Verknüpfung von Daten übernehmen. Dazu sollte an vorhandene Institutionen ebenso angeknüpft werden, wie an thematisch einschlägige Sachdiskussionen zwischen den Kommunen und anderen möglichen Lieferanten solcher Daten.

Buchbesprechungen

  • Patrick Wegner, Die Ăśbergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes – Eine fällige WĂĽrdigung (Bastian Schneider)
  • Jens David Ohlin/Duncan B. Hollis, (Ed.), Defending Democracies – Combating Foreign Election Interference in a Digital Age (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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