Ausgabe 11/2021, Juni

Abhandlungen

  • Christian Walter/Philip Nedelcu, MĂĽnchen, Verfassungs- und konventionsrechtliche Vorgaben zum Schutz kriminologischer Forschungsdaten vor dem Zugriff von Strafverfolgungsbehörden

    Die Beschlagnahme kriminologischer Forschungsdaten zu Strafverfolgungszwecken ist ein Thema, das lange Zeit jenseits der einschlägigen Fachkreise kaum Aufmerksamkeit erfahren hat. Umso größere Aufregung hat eine im September 2020 bekannt gewordene Entscheidung des OLG München verursacht, nach der solche Beschlagnahmen zulässig sein sollen. Hierdurch werden grundlegende Fragen zur Reichweite der Wissenschaftsfreiheit aufgeworfen, denn es besteht die Gefahr eines „chilling effect“, der die empirische Kriminalitätsforschung insgesamt erheblich beeinträchtigen dürfte. Der nachfolgende Beitrag hält die Entscheidung des OLG München für verfassungswidrig und plädiert für eine verfassungskonforme Auslegung der StPO durch die analoge Heranziehung der bestehenden Regelungen zum journalistischen Quellenschutz. Außerdem hält er eine ausdrückliche Regelung durch den Gesetzgeber für wünschenswert.

  • Hermann Hill, Speyer, Die Kunst, in der Krise neu aufzubauen – Lehren aus Corona

    Die Coronapandemie als „Jahrhundertkrise“ fordert Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft heraus. Der Beitrag zeigt Konzepte aus verschiedenen Sektoren zur Krisenbewältigung und zum Neuaufbau auf und entwickelt daraus Leitbilder und Muster. Unter dem Leitziel der Zukunftsfähigkeit werden abschließend ein systemischer Ansatz gefordert und Maßnahmen zur Kommunikation und zur „Gesunderhaltung“ empfohlen.

  • Berit Völzmann, Frankfurt a.M., Digitale Rechtsmobilisierung – Effektiver Rechtsschutz durch Legal Tech?

    Der Beitrag untersucht die Rolle von Rechtsdienstleistern mit Blick auf die Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips. Er argumentiert, dass Art. 19 Abs. 4 GG an einem verkürzten Verständnis leidet und zeigt auf, wie durch Legal Tech einige der bisher bestehenden Rechtsschutzlücken geschlossen werden können. Er fragt zudem danach, wie der in einigen Bereichen zu verzeichnenden Überlastung der Gerichte infolge von Legal Tech-Dienstleistungen begegnet werden kann und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Rolle von Legal Tech für die Mobilisierung von Recht.

  • Heiko Sauer, Bonn, Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und das Staatshaftungsrecht: Konstitutionalisierungspotenzial mit Unschärfen

    Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet ein Auslandseinsatz der Bundeswehr nun möglicherweise zu einem Konstitutionalisierungs- und Modernisierungsschub für das sprichwörtlich verworrene deutsche Staatshaftungsrecht führen könnte. Die Bombardierung von Tanklastzügen mit zivilen Opfern in Afghanistan auf Befehl eines deutschen Kommandeurs war nicht die erste militärische Handlung, für die vor den deutschen Zivilgerichten von der Bundesrepublik Deutschland eine Entschädigung begehrt wurde. Doch erstmals setzten sich die Gerichte näher mit der Frage auseinander, ob staatshaftungsrechtliche Ansprüche auch auf Kriegsschäden im Ausland anwendbar sind. Die entschlossene Verneinung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof traf mit Recht auf Widerstand des Bundesverfassungsgerichts. Seine allgemeinen Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Substanz des Staatshaftungsrechts sind allerdings nicht durchgängig überzeugend.

Buchbesprechungen

  • Adolf Laufs/Bernd-RĂĽdiger Kern/Martin Rehborn, Handbuch des Arztrechts – Zivilrecht, Ă–ffentliches Recht, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Strafrecht, 5., neubearbeitete Auflage (Matthias Wiemers)
  • Benedikt M. Quarch/Dennis Geissler/Pierre Plottek/Melanie Epe (Hrsg.), Staatshaftung in der Coronakrise – AnsprĂĽche bei rechtmäßigen und unrechtmäßigen COVID-19-SchutzmaĂźnahmen (Michael Burrack)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 18.11.2020 –2 BvR 477/17 – Versagung von AmtshaftungsansprĂĽchen wegen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr (Art. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 GG) (vgl. Abhandlung Sauer)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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