Ausgabe 11/2021, Juni
Abhandlungen
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Christian Walter/Philip Nedelcu, München, Verfassungs- und konventionsrechtliche Vorgaben zum Schutz kriminologischer Forschungsdaten vor dem Zugriff von Strafverfolgungsbehörden
Die Beschlagnahme kriminologischer Forschungsdaten zu Strafverfolgungszwecken ist ein Thema, das lange Zeit jenseits der einschlägigen Fachkreise kaum Aufmerksamkeit erfahren hat. Umso größere Aufregung hat eine im September 2020 bekannt gewordene Entscheidung des OLG München verursacht, nach der solche Beschlagnahmen zulässig sein sollen. Hierdurch werden grundlegende Fragen zur Reichweite der Wissenschaftsfreiheit aufgeworfen, denn es besteht die Gefahr eines „chilling effect“, der die empirische Kriminalitätsforschung insgesamt erheblich beeinträchtigen dürfte. Der nachfolgende Beitrag hält die Entscheidung des OLG München für verfassungswidrig und plädiert für eine verfassungskonforme Auslegung der StPO durch die analoge Heranziehung der bestehenden Regelungen zum journalistischen Quellenschutz. Außerdem hält er eine ausdrückliche Regelung durch den Gesetzgeber für wünschenswert.
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Hermann Hill, Speyer, Die Kunst, in der Krise neu aufzubauen – Lehren aus Corona
Die Coronapandemie als „Jahrhundertkrise“ fordert Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft heraus. Der Beitrag zeigt Konzepte aus verschiedenen Sektoren zur Krisenbewältigung und zum Neuaufbau auf und entwickelt daraus Leitbilder und Muster. Unter dem Leitziel der Zukunftsfähigkeit werden abschließend ein systemischer Ansatz gefordert und Maßnahmen zur Kommunikation und zur „Gesunderhaltung“ empfohlen.
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Berit Völzmann, Frankfurt a.M., Digitale Rechtsmobilisierung – Effektiver Rechtsschutz durch Legal Tech?
Der Beitrag untersucht die Rolle von Rechtsdienstleistern mit Blick auf die Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips. Er argumentiert, dass Art. 19 Abs. 4 GG an einem verkürzten Verständnis leidet und zeigt auf, wie durch Legal Tech einige der bisher bestehenden Rechtsschutzlücken geschlossen werden können. Er fragt zudem danach, wie der in einigen Bereichen zu verzeichnenden Überlastung der Gerichte infolge von Legal Tech-Dienstleistungen begegnet werden kann und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Rolle von Legal Tech für die Mobilisierung von Recht.
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Heiko Sauer, Bonn, Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und das Staatshaftungsrecht: Konstitutionalisierungspotenzial mit Unschärfen
Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet ein Auslandseinsatz der Bundeswehr nun möglicherweise zu einem Konstitutionalisierungs- und Modernisierungsschub für das sprichwörtlich verworrene deutsche Staatshaftungsrecht führen könnte. Die Bombardierung von Tanklastzügen mit zivilen Opfern in Afghanistan auf Befehl eines deutschen Kommandeurs war nicht die erste militärische Handlung, für die vor den deutschen Zivilgerichten von der Bundesrepublik Deutschland eine Entschädigung begehrt wurde. Doch erstmals setzten sich die Gerichte näher mit der Frage auseinander, ob staatshaftungsrechtliche Ansprüche auch auf Kriegsschäden im Ausland anwendbar sind. Die entschlossene Verneinung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof traf mit Recht auf Widerstand des Bundesverfassungsgerichts. Seine allgemeinen Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Substanz des Staatshaftungsrechts sind allerdings nicht durchgängig überzeugend.
Buchbesprechungen
- Adolf Laufs/Bernd-Rüdiger Kern/Martin Rehborn, Handbuch des Arztrechts – Zivilrecht, Öffentliches Recht, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Strafrecht, 5., neubearbeitete Auflage (Matthias Wiemers)
- Benedikt M. Quarch/Dennis Geissler/Pierre Plottek/Melanie Epe (Hrsg.), Staatshaftung in der Coronakrise – Ansprüche bei rechtmäßigen und unrechtmäßigen COVID-19-Schutzmaßnahmen (Michael Burrack)
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 18.11.2020 –2 BvR 477/17 – Versagung von Amtshaftungsansprüchen wegen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr (Art. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 GG) (vgl. Abhandlung Sauer)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 331. EuGH, Urteil vom 2.3.2021 – C-746/18 – H.K. – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation; allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten
- 332. EuGH, Urteil vom 2.3.2021 – C-824/18 – A.B. u.a. – Rechtsstaatsprinzip; Verfahren für die Berufung in das Amt eines Richters am polnischen Obersten Gericht
- 333. EuGH, Urteil vom 4.3.2021 – C-193/19 – A – Familienzusammenführung; Verpflichtung zur Vorlage eines Reisedokuments
- 334. EuGH, Urteil vom 4.3.2021 – C-473/19 u.a. – Föreningen Skydda Skogen u. a. – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Verbote zur Erhaltung der geschützten Arten; Abholzung
- 335. EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – C-580/19 – RJ – Rufbereitschaftsdienst von Berufsfeuerwehrleuten
- 336. EuGH, Urteil vom 11.3.2021 – C-112/20 – M. A. – Berücksichtigung des Kindeswohls bei einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem Elternteil
- 337. BVerwG, Urteil vom 25.11.2020 – 6 C 7.19 – Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen
- 340. BVerwG, Urteil vom 7.10.2020 – 2 C 19.19 – Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus zwischenstaatlicher Verwendung
- 341. BVerwG, Urteil vom 7.10.2020 – 2 C 1.19 – Zeitlich unbegrenzte Ruhensregelung für Kapitalleistungen aus zwischenstaatlicher Verwendung
- 342. BVerwG, Urteil vom 7.10.2020 – 2 C 18.19 – Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen Ruhensbescheiden
- 343. BVerwG, Beschluss vom 1.12.2020 – 2 B 38.20 – Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Bereitschaftsdienst
- 350. BVerwG, Urteil vom 5.11.2020 – 3 C 7.19 – Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen Person
- 356. BVerwG, Urteil vom 5.11.2020 – 3 C 15.19 – Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen Stilllegungsverfahren
- 368. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2020 – 3 B 34.19 – Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung