Ausgabe 11/2020, Juni

Abhandlungen

  • Anne Jacquemet-GauchĂ©, Clermont-Ferrand, Das französische Staatshaftungsrecht – Anderes Recht, andere Werte?

    Der Beitrag stellt die Grundstrukturen des französischen Staatshaftungsrechts vor und führt in die dahinter stehenden Grundgedanken ein. Dabei wird sowohl auf dessen richterrechtliche Entwicklung als auch auf die Frage eingegangen, in welchem Verhältnis das französische Staatshaftungsrecht zum sozialen Entschädigungsrecht steht.

  • Mathias Honer/Tobias Rudloff, Hamburg, Die Leistungsfähigkeit der Legitimationskettentheorie – Zugleich zur demokratischen Legitimation der Rechtsprechung

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So statuiert es Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG. Um diese Vorgabe normativ fruchtbar zu machen, ziehen die Rechtsprechung und herrschende Lehre die Legitimationskettentheorie heran. Mittlerweile zählt sie zum Kernbestand staatsorganisationsrechtlicher Dogmatik. Allerdings spiegelt sie nur die notwendige, nicht aber die hinreichende Bedingung demokratischer Herrschaft wider. Wendet man die Legitimationskettentheorie auf die Rechtsprechung an, wird dies besonders deutlich. Die Begrenztheit ihrer Aussagekraft muss für ihre Interpretation berücksichtigt werden. Andernfalls trägt die herrschende Legitimationstheorie noch zur Delegitimation anerkannter Verfassungsorgane und Staatsgewalten bei.

  • Mina Bettinghausen, Frankfurt am Main, Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu staatlichen und privaten Normen

    Es gehört seit Langem zur Rechtssetzungspraxis, dass zur Ergänzung oder Vervollständigung staatlicher Regelungen (z.B. in Gesetzen), auch auf private Normen verwiesen wird. Während die Verweisungstechnik den Gesetzgeber in seiner Arbeit entlastet, erschwert sie jedoch zugleich die Gesetzesanwendung. Denn um das Gesetz vollständig verstehen zu können, ist der Normanwender zwar auch auf die private Norm angewiesen, auf die Bezug genommen wird, doch die Möglichkeit der Kenntnisnahme wird ihm in der Regel durch hohe Bezugskosten erschwert. Im Gegensatz zu staatlichen Normen ist der Zugang zu privaten Normwerken erheblich eingeschränkt.

  • Peter Giebler, Heilbronn, Organisationsfragen der kommunalen Wasserwirtschaft

    Der Wasserwirtschaft kommt – auch in Deutschland – in der Zukunft flächendeckend eine noch größere Bedeutung zu als bisher. In diesem Beitrag wird die derzeitige Organisation der großflächigen, der regionalen und der lokalen Trinkwasserwirtschaft aufgezeigt. Vor allem für die lokale Ebene werden die verschiedenen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Organisationsmöglichkeiten zur Wahrnehmung der Pflichtaufgabe angesprochen. Zudem nimmt der Aufsatz die kartellrechtliche Bedeutung der Gemeinden als Inhaber des für das Verteilungsnetz maßgebenden Wegerechts in den Blick. Eckpunkte für Konzessionsverträge und Hinweise zum Regelungsbedarf in Gesellschaftsverträgen ergänzen die Basisaussagen. Der Aufsatz baut auf baden-württembergischem Recht auf; die Situation in den anderen Bundesländern ist weitgehend vergleichbar.

Buchbesprechung

  • Curtis A. Bradley (Hrsg.), The Oxford Handbook of Comparative Foreign Relations Law (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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