Ausgabe 10/2020, Mai

Abhandlungen

  • Markus Ludwigs, Würzburg, Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte – Dogmatische Grundlagen, verfassungsrechtlicher Rahmen und europarechtliche Herausforderungen

    Die Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte steht seit jeher im Fokus von Verwaltungsrechtswissenschaft und -praxis. Neuartige Figuren, wie das Regulierungsermessen oder die außerrechtlichen tatsächlichen Erkenntnisdefizite bedingen nicht nur eine kritische Reflexion der überkommenen Dichotomie von unbestimmtem Rechtsbegriff und Ermessen, sondern verlangen auch nach Vergewisserung über die Herleitung behördlicher Entscheidungsspielräume im Lichte der Garantie effektiven Rechtsschutzes. Daneben resultieren aus der Europäisierung des Verwaltungsrechts im Allgemeinen und den Wechselwirkungen mit dem Konzept der funktionalen Subjektivierung im Besonderen weitergehende Herausforderungen in der Mehrebenenperspektive.

  • Maximilian Schneider/Marten Franke, Berlin, Sperrt die bundesgesetzliche Mietpreisbremse landesgesetzliche Mietendeckel?

    Die Verfassungsmäßigkeit des jüngst in Kraft getretenen Berliner Mietendeckels wird kontrovers diskutiert. Im Vordergrund steht die Frage nach dem einschlägigen Kompetenztitel. Möglich erscheint sowohl eine Einordnung in den Bereich des Wohnungswesens und damit einer ausschließlichen Landeskompetenz als auch in den Bereich des bürgerlichen Rechts und damit einer konkurrierenden Kompetenz des Bundes und der Länder. Letztlich kann die Zuordnung zu einem der beiden Kompetenztitel aber dahinstehen. Selbst bei einer Einordnung des Berliner Mietendeckels in den Bereich des bürgerlichen Rechts besteht eine Gesetzgebungskompetenz der Länder. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch die Mietpreisbremse keinen abschließenden Gebrauch gemacht.

  • Carl-Moritz Reschke, Kiel, Entschädigungsansprüche für rechtmäßige infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie

    Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben Bund und Länder weitreichende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen getroffen. Nicht nur einzelne Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern ganze Wirtschaftszweige sind in einem bislang unbekannten Ausmaß betroffen. Auf staatliche Entschädigungen hoffen verständlicherweise all diejenigen, die in den vergangenen Wochen erhebliche wirtschaftliche Einbußen erleiden mussten. Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob den Betroffenen branchenweiter Betriebsschließungen nach dem geltenden Staatshaftungsrecht Ansprüche zustehen.

  • Christoph Brüning, Kiel, Zur Kostendeckung bei Verwaltungsgebühren

    Verwaltungsgebühren haben Konjunktur. Dass die Gebühr in einem konkreten Austauschverhältnis entsteht, scheint die Akzeptanz beim Schuldner zu fördern. Ob Amtshandlung oder Dienstleistung, das, was der Betroffene erhält, ist gegenständlich beschrieben und fassbar. Der Streit geht folglich selten um den Grund der Gebührenpflicht, sondern in aller Regel um die Höhe des Gebührensatzes. Doch welcher Aufwand darf umgelegt werden? Gilt ein Kostenüberschreitungsverbot? Worauf ist es ggf. bezogen? Nicht zuletzt, weil die Landesgesetzgeber zunehmend der Versuchung erliegen, Amtshandlungen und sonstige behördliche Leistungserbringung entgeltlich zu stellen, scheint es angezeigt, diese Fragen zu beantworten.

  • Andreas Reich, Augsburg, Die gesellschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung

    Versteht man die kommunale Selbstverwaltung nicht als eine Gegenposition zum Staat, kann man sie aus den soziologischen Gegebenheiten ableiten. Letztlich geht es dabei um die Frage, ob die Selbstverwaltung der Kommunen eine mittelbare Staatsverwaltung ist oder ob sie eine gesellschaftliche Grundlage hat. Aus der gesellschaftlichen Grundlage ergäbe sich nicht nur eine Rechtfertigung für übernommene Gegebenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, sie eröffnet auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, wobei man dann aus der kommunalen Selbstverwaltung auch Vorgaben für die Erfordernisse einer Aufgabenübertragung auf die Kommunen ableiten könnte. Ziel dieses Beitrags ist es damit, auf das Nebeneinander von Staat und Kommune einzugehen und daraus für das Kommunalverfassungsrecht Schlussfolgerungen abzuleiten.

Buchbesprechung

  • Bernard Łukańko/Alexander Thiele (Hrsg.), Reformprozesse der Europäischen Gerichtsbarkeit – Herausforderungen aus deutscher und polnischer Sicht (Jörg Berkemann)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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