Ausgabe 10/2020, Mai

Abhandlungen

  • Markus Ludwigs, WĂŒrzburg, Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte – Dogmatische Grundlagen, verfassungsrechtlicher Rahmen und europarechtliche Herausforderungen

    Die Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte steht seit jeher im Fokus von Verwaltungsrechtswissenschaft und -praxis. Neuartige Figuren, wie das Regulierungsermessen oder die außerrechtlichen tatsĂ€chlichen Erkenntnisdefizite bedingen nicht nur eine kritische Reflexion der ĂŒberkommenen Dichotomie von unbestimmtem Rechtsbegriff und Ermessen, sondern verlangen auch nach Vergewisserung ĂŒber die Herleitung behördlicher EntscheidungsspielrĂ€ume im Lichte der Garantie effektiven Rechtsschutzes. Daneben resultieren aus der EuropĂ€isierung des Verwaltungsrechts im Allgemeinen und den Wechselwirkungen mit dem Konzept der funktionalen Subjektivierung im Besonderen weitergehende Herausforderungen in der Mehrebenenperspektive.

  • Maximilian Schneider/Marten Franke, Berlin, Sperrt die bundesgesetzliche Mietpreisbremse landesgesetzliche Mietendeckel?

    Die VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit des jĂŒngst in Kraft getretenen Berliner Mietendeckels wird kontrovers diskutiert. Im Vordergrund steht die Frage nach dem einschlĂ€gigen Kompetenztitel. Möglich erscheint sowohl eine Einordnung in den Bereich des Wohnungswesens und damit einer ausschließlichen Landeskompetenz als auch in den Bereich des bĂŒrgerlichen Rechts und damit einer konkurrierenden Kompetenz des Bundes und der LĂ€nder. Letztlich kann die Zuordnung zu einem der beiden Kompetenztitel aber dahinstehen. Selbst bei einer Einordnung des Berliner Mietendeckels in den Bereich des bĂŒrgerlichen Rechts besteht eine Gesetzgebungskompetenz der LĂ€nder. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch die Mietpreisbremse keinen abschließenden Gebrauch gemacht.

  • Carl-Moritz Reschke, Kiel, EntschĂ€digungsansprĂŒche fĂŒr rechtmĂ€ĂŸige infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie

    Zur EindĂ€mmung der COVID-19-Pandemie haben Bund und LĂ€nder weitreichende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen getroffen. Nicht nur einzelne Arbeitnehmer und SelbststĂ€ndige, sondern ganze Wirtschaftszweige sind in einem bislang unbekannten Ausmaß betroffen. Auf staatliche EntschĂ€digungen hoffen verstĂ€ndlicherweise all diejenigen, die in den vergangenen Wochen erhebliche wirtschaftliche Einbußen erleiden mussten. Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob den Betroffenen branchenweiter Betriebsschließungen nach dem geltenden Staatshaftungsrecht AnsprĂŒche zustehen.

  • Christoph BrĂŒning, Kiel, Zur Kostendeckung bei VerwaltungsgebĂŒhren

    VerwaltungsgebĂŒhren haben Konjunktur. Dass die GebĂŒhr in einem konkreten AustauschverhĂ€ltnis entsteht, scheint die Akzeptanz beim Schuldner zu fördern. Ob Amtshandlung oder Dienstleistung, das, was der Betroffene erhĂ€lt, ist gegenstĂ€ndlich beschrieben und fassbar. Der Streit geht folglich selten um den Grund der GebĂŒhrenpflicht, sondern in aller Regel um die Höhe des GebĂŒhrensatzes. Doch welcher Aufwand darf umgelegt werden? Gilt ein KostenĂŒberschreitungsverbot? Worauf ist es ggf. bezogen? Nicht zuletzt, weil die Landesgesetzgeber zunehmend der Versuchung erliegen, Amtshandlungen und sonstige behördliche Leistungserbringung entgeltlich zu stellen, scheint es angezeigt, diese Fragen zu beantworten.

  • Andreas Reich, Augsburg, Die gesellschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung

    Versteht man die kommunale Selbstverwaltung nicht als eine Gegenposition zum Staat, kann man sie aus den soziologischen Gegebenheiten ableiten. Letztlich geht es dabei um die Frage, ob die Selbstverwaltung der Kommunen eine mittelbare Staatsverwaltung ist oder ob sie eine gesellschaftliche Grundlage hat. Aus der gesellschaftlichen Grundlage ergĂ€be sich nicht nur eine Rechtfertigung fĂŒr ĂŒbernommene Gegebenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, sie eröffnet auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, wobei man dann aus der kommunalen Selbstverwaltung auch Vorgaben fĂŒr die Erfordernisse einer AufgabenĂŒbertragung auf die Kommunen ableiten könnte. Ziel dieses Beitrags ist es damit, auf das Nebeneinander von Staat und Kommune einzugehen und daraus fĂŒr das Kommunalverfassungsrecht Schlussfolgerungen abzuleiten.

Buchbesprechung

  • Bernard ƁukaƄko/Alexander Thiele (Hrsg.), Reformprozesse der EuropĂ€ischen Gerichtsbarkeit – Herausforderungen aus deutscher und polnischer Sicht (Jörg Berkemann)

Umfangreiche Rechtsprechung in LeitsÀtzen

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