Ausgabe 11/2019, Juni

Abhandlungen

  • Thomas Mann/Franziska Schnuch, Göttingen, Corporate Social Responsibility öffentlicher Unternehmen

    Eines der Gegenwarts- und Zukunftsthemen des Aktien- und Kapitalmarktrechts ist die 2017 gesetzlich eingeführte Berichtspflicht der großen kapitalmarktorientierten Unternehmen über ihre Corporate Social Responsibility (CSR). Die meisten öffentlichen Unternehmen des Bundes, der Länder und Kommunen werden hiervon jedoch nicht erfasst. Der Beitrag zeigt auf, dass den öffentlichen Unternehmen gleichwohl aufgrund ihrer Instrumentalfunktion für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und ihrer Bindung an Grundrechte und andere öffentlich-rechtliche Grundsätze auch ohne ausdrückliche gesetzliche Festlegung eine besondere Verantwortung im Bereich der CSR zukommt.

  • Fredrik Roggan, Oranienburg, Die (deutschen) Geheimdienste und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

    Eine inzwischen nahezu stetig erörterte Frage lautet, wie gewichtig die Aufklärungstätigkeit der Geheimdienste für die staatliche Aufgabe der Sicherheitsgewährleistung ist. Dabei wird nicht nur vereinzelt ein Bild der deutschen Sicherheitsarchitektur gezeichnet, wonach die Tätigkeiten von Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden gleichrangig neben denjenigen der Dienste stehen. Die Schranken des Wohnungsgrundrechts einerseits und gesetzgeberische Entscheidungen der jüngeren Zeit andererseits legen ein anderes Verständnis nahe.

  • Jannis Lennartz, Berlin, Verfassungsrechtliche Grenzen der Indienstnahme Privater

    Die (unfreiwillige) Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist eine eigenständige Kategorie staatlicher Aufgabenerfüllung durch private Belastung. Ihre anhand von Einzelproblemen und konkreten Figuren wie „Eigensicherungspflicht“ oder „Sonderabgabe“ in Rechtsprechung und Lehre entwickelten verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere hinsichtlich Verantwortung und Sachnähe, lassen sich zu einem gleitenden Maßstab fügen, bei dem die Intensität der Beanspruchung mit dem Grad an Verantwortung für die aufgegebene Aufgabe korrespondiert.

  • Eva Ricarda Lautsch, Bochum, Die offene Gesellschaft der Verfassungspatrioten?

    Moderne Demokratien sind sich ihrer selbst unsicherer geworden. Als Vergewisserung über Grundlagen und Errungenschaften des demokratischen Gemeinwesens erlebt der Begriff „Verfassungspatriotismus“ eine erstaunliche Renaissance. Aber eignet sich die Verfassung überhaupt als dergestalt emotionalisiertes Objekt? Bezugspunkt dieser spezifisch bundesrepublikanischen Idee ist ein Verständnis der Verfassung als „Wertordnung“. Doch diese Aufladung mit moralphilosophischer Bedeutung überfordert die Verfassung als Rechtstext. Als Fluchtpunkt politischer Debatten überdeckt sie den politischen Diskurs, dessen Gehalte statt in politischen in verfassungsrechtlichen Kategorien verhandelt werden.

Buchbesprechung

  • Wolfgang Schreiber/Johann Hahlen/Karl-Ludwig Strelen (Hrsg.), Bundeswahlgesetz – Kommentar; 10. Auflage (Klaus Ferdinand Gärditz)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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