Ausgabe 11/2014, Juni

Abhandlungen

  • Hartmut Bauer, Potsdam, Partizipation durch Petition – Zu Renaissance und Aufstieg des Petitionsrechts in Deutschland und Europa

    Das Petitionsrecht war lange Zeit für viele ein angestaubtes Relikt, das zunehmend an Bedeutung verliert. Doch erlebt das Petitionsrecht in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Renaissance. Hier setzt der Beitrag an. Mit der Öffentlichen Petition, der Europäischen Bürgerinitiative und Ombudsman-Institutionen erörtert er Neue Petitionsformen, die sich in der Verfassungspraxis zu Erfolgsgeschichten entwickeln. Diese Innovationen zielen auf die Verbesserung bürgerschaftlicher Partizipationsmöglichkeiten und auf die Stärkung der demokratischen Funktionsweise des Gemeinwesens. Damit regen sie zugleich eine zeitgerechte demokratische Partizipationskultur an, die den Eigen- und Mehrwert des Eingaberechts aufnimmt und in den ebenenübergreifenden europäischen Petitionsverbund einstellt.

  • Andreas Engels, Köln, Infektionsschutzrecht als Gefahrenabwehrrecht?

    Durch die Influenzapandemien der letzten Jahre ist die Aufmerksamkeit für das Infektionsschutzrecht schlagartig größer geworden: Die föderale Kompetenzordnung wurde in Frage gestellt, die fehlende Abstimmung mit dem Katastrophenrecht bemängelt und das Fehlen rechtlicher Regelungen zur Arzneimittelbevorratung sowie Arzneimittelverteilung angemahnt. Eine grundlegende Frage steht demgegenüber allenfalls selten im Mittelpunkt – die Frage nach dem systematischen Standort des Infektionsschutzrechts. Für den Umgang mit dem Infektionsschutzrecht erweist sich diese Frage als fundamental. Ihre Beantwortung entscheidet ganz wesentlich über das Verständnis derjenigen Normen, die Befugnisse in Bezug auf übertragbare Krankheiten rechtlich ordnen.

  • Lars Brocker, Koblenz, Die „Splitterenquete“: Rechte der nicht qualifizierten („einfachen“) Minderheit im parlamentarischen Untersuchungsverfahren

    Der Untersuchungsausschuss ist in erster Linie ein kontrollpolitisches Instrument der Opposition. Das Untersuchungsverfahren ist deshalb in hohem Maße von den besonderen Rechten der parlamentarischen Minderheit geprägt. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie die nunmehr mit der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2013–2017) virulent gewordene Frage zu beurteilen ist, dass die Opposition das die besonderen Minderheitenrechte auslösende Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages (Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG) zahlenmäßig nicht erreicht und ob es zutrifft, dass es in diesem Fall keinerlei Minderheitenrechte im Verfahren gibt.

  • Wolfgang Tiede, Kiew/Jakob Schirmer, Greifswald, Die Verpflichtungserklärung im Ausländerrecht

    Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen einreisewillige Ausländer u.a. nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Grund dieses Erfordernisses ist vor allem die Schonung der öffentlichen Kassen. Sind eigene Mittel nicht hinreichend vorhanden, so sieht das deutsche Ausländerrecht die Möglichkeit der Verpflichtungserklärung eines Dritten vor, wodurch sich dieser dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt des Ausländers aufzukommen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Verpflichtungserklärung im Hinblick auf deren rechtliche Grundlagen, bestehende Sonderregelungen sowie damit verbundene Risiken.

Buchbesprechungen

  • Georg MĂĽller/Felix Uhlmann, Elemente einer Rechtssetzungslehre; 3. Auflage (Ulrich Karpen)
  • Otto Depenheuer, Vermessenes Recht, Das Gemeinwesen im Netz der Zahlen (Klaus Schönenbroicher)
  • Fritz Thiel/Konrad Gelzer/Hans-Dieter Upmeier, Baurechtssammlung (BRS), Band 79: Rechtsprechung 2012 (Hansjochen DĂĽrr)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 11.9.2013 – 6 C 25.12 – Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht; religiöse Bekleidungsvorschriften

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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