Ausgabe 10/2024, Mai
Thematischer Schwerpunkt: 75 Jahre Grundgesetz
Abhandlungen
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Gabriele Britz, Frankfurt am Main, Die Sprache des Grundgesetzes
Dem Grundgesetz wird eine Erfolgsgeschichte attestiert, für die auch seine Sprache verantwortlich gemacht wird. Die Verfassungsväter und -mütter haben bei der Abfassung des Grundgesetzes viel Wert auf sprachliches Gelingen gelegt. Wird der Erfolg der Grundgesetzsprache danach beurteilt, wie gut sie die Funktionen der Verfassung unterstützt, kommt es darauf an, ob die Sprache klar, verständlich, einnehmend und entwicklungsoffen ist. Hier wird an fünf Beispielen illustriert, vor welche Herausforderungen die Suche nach der geeigneten Verfassungssprache stellt.
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Horst Dreier, Würzburg, Grundrechtsexpansion – Zur Entwicklung der Grundrechte in 75 Jahren Grundgesetz
Die Geschichte der Grundrechte des Grundgesetzes in den letzten 75 Jahren ist die Geschichte ihrer beständigen Expansion: zunächst ihrer Extensivierung, Intensivierung und Pluralisierung, sodann ihrer Supranationalisierung und schließlich, jüngst, ihrer Temporalisierung. Diese durchaus unterschiedlichen, in ihrer Auswirkung aber ganz ähnlichen Prozesse zeichnet der Beitrag nach.
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Peter M. Huber, MĂĽnchen, Die Verfassungsprinzipien nach 75 Jahren Grundgesetzg
Der Wortlaut von Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG ist seit 75 Jahren unverändert. Gleichwohl haben sich hinter dieser intakten Fassade doch einige tektonische Verschiebungen ergeben. So ist die ursprüngliche Präponderanz des Rechtsstaatsprinzips mit der Wiedervereinigung deutlich gemindert worden. Die Lücke hat namentlich das Demokratieprinzip gefüllt, das im Europaverfassungsrecht heute eine überragende Rolle spielt. Das kontinuierliche Ringen um die angemessene Konkretisierung des Bundesstaatsprinzips lässt den Beobachter dagegen eher ratlos zurück, während sich die Bedeutung des Sozial- wie des Umweltstaatsprinzips weniger aus ihrer dogmatischen Struktur erschließt denn aus ihrer einfach-gesetzlichen Konkretisierung.
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Markus Kotzur, Hamburg, Das Grundgesetz in seinen internationalen Wirkungszusammenhängen – Resilienz durch Offenheit – Eine prospektive Retrospektive zum 75. Geburtstag
Das Grundgesetz hat sich von Anfang an dem Gedanken der offenen Staatlichkeit verschrieben. Seine Öffnung in den Raum jenseits des Staats mag in gewissem Maße Vulnerabilität bedeuten, kann aber vielmehr noch die Resilienz der Verfassung stärken. Vorliegender Beitrag will diese These anhand des Verfassungstextes und der Verfassungspraxis überprüfen, retrospektiv an die demokratische Erneuerung und konstitutionelle Selbstfindung anknüpfen, die das Grundgesetz von Anfang an in einem Geist der Offenheit wagt, und prospektiv einen Blick auf die Zukunftsfähigkeit einer offenen Verfassung werfen.
Rezensionsabhandlung
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Hartmut Bauer, Potsdam, HISTORY MATTERS
Die vielfach geforderte Stärkung der Grundlagenfächer richtet sich an die rechtswissenschaftliche Forschung und an das Studium der Jurisprudenz. Sie wertet auch die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte wieder auf. Mit Recht. Neuere Veröffentlichungen bestätigen nämlich, dass die Verfassungsgeschichtsschreibung eine hilfreiche Rolle bei der Analyse, Begleitung und Bewältigung von Transformationsprozessen spielen kann. Dies gilt zumal für die in jüngerer Zeit allenthalben zu beobachtenden und bis an die Fundamente des Rechtsdenkens heranreichenden Strukturveränderungen, in denen eine Welt der Umbrüche nach zukunftssicherer Orientierung sucht.
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 261. EGMR, Urteil vom 30.1.2024 – Beschwerde Nr. 18843/20 – Cherrier/Frankreich – Beschränkung des Anspruchs auf Kenntnis der eigenen Abstammung    Â
- 262. EuGH, Urteil vom 22.2.2024 – C-491/21 – Direct¸ia pentru Evident¸a Persoanelor ¸si Administrarea Bazelor de Date – Verweigerung der Ausstellung eines Personalausweises an eigenen Staatsangehörigen mit Auslandswohnsitz    Â
- 263. EuGH, Urteil vom 29.2.2024 – C-222/22 – Bundesamt fĂĽr Fremdenwesen und Asyl – Beschränkung von NachfluchtgrĂĽnden auf bereits im Herkunftsland bestehende Ăśberzeugungen unionsrechtswidrig    Â
- 264. EuGH, Urteil vom 29.2.2024 – C-392/22 – Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid – Unmöglichkeit der DurchfĂĽhrung der Ăśberstellung aufgrund systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im Zielstaat    Â
- 265. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 18.12.2023 – 2 BvR 656/20 – Anordnung der Abschiebungshaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson    Â
- 266. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 15.1.2024 – 1 BvR 1615/23 – Verwendung nur einer Kamera ohne Zoomfunktion in einer Videoverhandlung    Â
- 267. LVerfG Meckl.-Vorp., Urteil vom 25.1.2024 – LVerfG 1/23 – Verletzung des parlamentarischen Fragerechts I    Â
- 268. LVerfG Meckl.-Vorp., Urteil vom 25.1.2024 – LVerfG 6/22 – Verletzung des parlamentarischen Fragerechts II    Â
- 269. VerfGH BW, Urteil vom 5.2.2024 – 1 GR 21/22 – Berufung von Landtagsabgeordneten in das Kuratorium der Landeszentrale fĂĽr politische Bildung    Â
- 270. HessVGH, Urteil vom 30.11.2023 – 5 A 1290/21 – Zur gebĂĽhrenmindernden BerĂĽcksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe    Â
- 272. BVerwG, Urteil vom 9.11.2023 – 2 C 12.22 – Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit; BerĂĽcksichtigung von ĂĽber die Teilzeitquote hinausgehenden Arbeitszeiten    Â
- 273. BVerwG, Beschluss vom 14.12.2023 – 2 B 45.22 – Gewährung einer Erschwerniszulage    Â
- 274. OVG NRW, Urteil vom 31.10.2023 – 3 A 2043/22 – Keine nachträglich höhere Besoldung fĂĽr Realschullehrerin im Ruhestand    Â
- 276. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2023 – 6 B 9.23 – Bewilligung eines weitergehenden Betriebskostenzuschusses an Ersatzschulträger    Â
- 277. BVerwG, Urteil vom 21.8.2023 – 6 A 3.21 – PrĂĽfung eines Vereinsverbots; Ansaar International e.V.    Â
- 278. OVG NRW, Urteil vom 12.12.2023 – 5 A 3146/21 – Untersagung des Haltens und FĂĽhrens von gefährlichen Hunden    Â
- 279. BVerwG, Urteil vom 26.10.2023 – 7 A 2.23 – Besitzeinweisung fĂĽr den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem LNGG    Â
- 282. VGH BW, NK-Urteil vom 12.12.2023 – 5 S 3497/21 – Bebauungsplan zur Innenentwicklung; abwägungsbeachtlicher Belang    Â
- 284. OVG NRW, Beschluss vom 15.1.2024 – 2 E 738/23 – AusĂĽbung eines Vorkaufsrechts; Rechtsweg    Â
- 286. HessVGH, Beschluss vom 30.11.2023 – 4 A 2279/20.Z – Forstrechtliche Anordnung zur Beseitigung und Neupflanzung von Stieleichen in einem Auwald; Ermessensfehler    Â
- 287. HessVGH, Beschluss vom 10.1.2024 – 4 B 868/23 – Naturschutzrechtliche Anordnung; Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung    Â
- 290. VGH BW, Urteil vom 21.11.2023 – 5 S 1693/21 – Verbandsklage einer Umweltrechtsvereinigung auf Verbesserung des Brandschutzes in den Tunnelanlagen des Projekts „Stuttgart 21“    Â
- 291. BVerwG, Urteil vom 16.11.2023 – 1 C 32.22 – Reichweite der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG    Â
- 293. HambOVG, Beschluss vom 24.11.2023 – 3 Bf 250/21.Z – Besetzung der Härtefallkommission    Â
- 294. HessVGH, Beschluss vom 15.12.2023 – 7 B 968/23 – Abschiebungsandrohung im Anwendungsbereich der RĂĽckfĂĽhrungsrichtlinie    Â
- 296. OVG NRW, Urteil vom 8.9.2023 – 4 A 2549/20 – RĂĽcknahme eines Zuwendungsbescheids    Â
- 297. BVerwG, Beschluss vom 12.12.2023 – 2 B 36.22 – Verfahrensmangel; Rügeverlust
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