Ausgabe 10/2024, Mai

Thematischer Schwerpunkt: 75 Jahre Grundgesetz

Abhandlungen

  • Gabriele Britz, Frankfurt am Main, Die Sprache des Grundgesetzes

    Dem Grundgesetz wird eine Erfolgsgeschichte attestiert, für die auch seine Sprache verantwortlich gemacht wird. Die Verfassungsväter und -mütter haben bei der Abfassung des Grundgesetzes viel Wert auf sprachliches Gelingen gelegt. Wird der Erfolg der Grundgesetzsprache danach beurteilt, wie gut sie die Funktionen der Verfassung unterstützt, kommt es darauf an, ob die Sprache klar, verständlich, einnehmend und entwicklungsoffen ist. Hier wird an fünf Beispielen illustriert, vor welche Herausforderungen die Suche nach der geeigneten Verfassungssprache stellt.

  • Horst Dreier, WĂĽrzburg, Grundrechtsexpansion – Zur Entwicklung der Grundrechte in 75 Jahren Grundgesetz

    Die Geschichte der Grundrechte des Grundgesetzes in den letzten 75 Jahren ist die Geschichte ihrer beständigen Expansion: zunächst ihrer Extensivierung, Intensivierung und Pluralisierung, sodann ihrer Supranationalisierung und schließlich, jüngst, ihrer Temporalisierung. Diese durchaus unterschiedlichen, in ihrer Auswirkung aber ganz ähnlichen Prozesse zeichnet der Beitrag nach.

  • Peter M. Huber, MĂĽnchen, Die Verfassungsprinzipien nach 75 Jahren Grundgesetzg

    Der Wortlaut von Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG ist seit 75 Jahren unverändert. Gleichwohl haben sich hinter dieser intakten Fassade doch einige tektonische Verschiebungen ergeben. So ist die ursprüngliche Präponderanz des Rechtsstaatsprinzips mit der Wiedervereinigung deutlich gemindert worden. Die Lücke hat namentlich das Demokratieprinzip gefüllt, das im Europaverfassungsrecht heute eine überragende Rolle spielt. Das kontinuierliche Ringen um die angemessene Konkretisierung des Bundesstaatsprinzips lässt den Beobachter dagegen eher ratlos zurück, während sich die Bedeutung des Sozial- wie des Umweltstaatsprinzips weniger aus ihrer dogmatischen Struktur erschließt denn aus ihrer einfach-gesetzlichen Konkretisierung.

  • Markus Kotzur, Hamburg, Das Grundgesetz in seinen internationalen Wirkungszusammenhängen – Resilienz durch Offenheit – Eine prospektive Retrospektive zum 75. Geburtstag

    Das Grundgesetz hat sich von Anfang an dem Gedanken der offenen Staatlichkeit verschrieben. Seine Öffnung in den Raum jenseits des Staats mag in gewissem Maße Vulnerabilität bedeuten, kann aber vielmehr noch die Resilienz der Verfassung stärken. Vorliegender Beitrag will diese These anhand des Verfassungstextes und der Verfassungspraxis überprüfen, retrospektiv an die demokratische Erneuerung und konstitutionelle Selbstfindung anknüpfen, die das Grundgesetz von Anfang an in einem Geist der Offenheit wagt, und prospektiv einen Blick auf die Zukunftsfähigkeit einer offenen Verfassung werfen.

Rezensionsabhandlung

  • Hartmut Bauer, Potsdam, HISTORY MATTERS

    Die vielfach geforderte Stärkung der Grundlagenfächer richtet sich an die rechtswissenschaftliche Forschung und an das Studium der Jurisprudenz. Sie wertet auch die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte wieder auf. Mit Recht. Neuere Veröffentlichungen bestätigen nämlich, dass die Verfassungsgeschichtsschreibung eine hilfreiche Rolle bei der Analyse, Begleitung und Bewältigung von Transformationsprozessen spielen kann. Dies gilt zumal für die in jüngerer Zeit allenthalben zu beobachtenden und bis an die Fundamente des Rechtsdenkens heranreichenden Strukturveränderungen, in denen eine Welt der Umbrüche nach zukunftssicherer Orientierung sucht.

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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