Ausgabe 10/2023, Mai

Abhandlungen

  • Reiner Schmidt, Augsburg, Das Mehrheitsprinzip in der Moderne

    Das Mehrheitsprinzip wird in der Demokratie ganz selbstverständlich praktiziert. Es wirft aber immer noch grundsätzliche Fragen auf, etwa wie gesichert werden kann, dass die Minderheit die Chance hat, zur Mehrheit zu werden. In der Demokratie sollte Harmonie angestrebt werden. Die Mehrheitsregel begrenzt diesen Grundsatz nicht. Die Durchsetzung des Mehrheitswillens muss auch in weltanschaulichen Fragen selbst in der modernen diversen Gesellschaft gesichert bleiben. Im Zeitalter der neuen Medien wird dies aber immer schwerer, weil direktes individuelles Engagement das Prinzip der Repräsentation zu verdrängen droht. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie ein Ausgleich zwischen Gemeinwohl und Individualinteresse unter Wahrung des Majoritätsprinzips gefunden werden könnte.

  • Mathias Honer, Berlin, Die Grundrechtswirkung zwischen Privaten

    Die Grundrechtswirkung zwischen Privaten zählt heute zum verfassungsrechtlichen Allgemeingut. Mittlerweile scheint sie mit den klassischen Grundrechtsfunktionen begründet werden zu können. Identifiziert man die objektive Werteordnung als ihr notwendiges Fundament, zwingt dies dazu, sich über die Bedeutung der grundgesetzlichen Werteordnung zu verständigen. Die hier vorgeschlagene Lesart der objektiven Werteordnung erkennt die Vielfalt privater Ordnungen mit konkurrierenden und teilweise einander widersprechenden Wertesystemen an. Anlass für eine grundrechtliche Intervention besteht hiernach erst dort, wo die private Selbstregulierung an ihre Grenzen stößt. Das spricht dafür, die Grundrechtswirkung im Privatrecht maßgeblich auf die staatlichen Schutzpflichten zurückzuführen.

  • Jonas Botta, Berlin/Speyer, Der digitale Staat als gläserner Staat – Transparenz als Bedingung verfassungskonformer Registermodernisierung

    Mit der Registermodernisierung steht die öffentliche Verwaltung vor einer wahren Herkulesaufgabe. Von ihrer Bewältigung hängt nichts Geringeres als der Erfolg der digitalen Verwaltungstransformation ab. Während über das „Ob“ der Reform Einigkeit besteht, ist das „Wie“ in Form des Registermodernisierungsgesetzes äußerst umstritten. Insbesondere die Verwendung der Steuer-ID als registerübergreifende Identifikationsnummer begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese soll vornehmlich das sogenannte Datenschutzcockpit ausräumen. Der Beitrag untersucht den geplanten Transparenzmechanismus und zeigt Verbesserungspotenziale, aber auch Limitationen auf.

Berichte

  • Konrad Scheffer, Kassel, Familienleistungen im Bermudadreieck zwischen Steuer-, Verwaltungs- und Sozialrecht – Ein Bericht ĂĽber das 55. Kontaktseminar des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. am 27. und 28.2.2023

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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