Ausgabe 10/2017, Mai

Abhandlungen

  • Kai Engelbrecht, MĂĽnchen, Gläserne Abstammung? – Zur digitalen Publikation archivierter Personenstandsregister in der Ordnung des Grundgesetzes

    Der Beitrag entwickelt ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Vertraulichkeit von Abstammungsinformationen. Das Personenstandsrecht formuliert um seine Register Vertraulichkeitskreise, welche diese Rechtsposition einfachgesetzlich ausgestalten. Dies hat auch Konsequenzen, wenn die Register bereits von Archiven übernommen sind. Grenzen setzt das Recht auf Vertraulichkeit von Abstammungsinformationen insbesondere, wenn Digitalisate aus solchen Archivbeständen im Internet publiziert werden sollen.

  • Mario Etscheid, Siegburg, Die RĂĽckforderung von Zuwendungen wegen Vergaberechtsverstößen und Strategien zu ihrer Vermeidung

    Staatliche Zuwendungen können in bestimmten Fällen als Folge von Vergaberechtsverstößen zurückgefordert werden. Der Beitrag behandelt Ansatzpunkte und Strategien zur Vermeidung solcher Rückforderungen bei Projektförderungen und geht dabei der Kernfrage nach, wie die Auslöser der Rückforderung, die Verstöße, vermieden und wie die Folgen eingetretener Verstöße gemildert werden können. Er problematisiert aber auch den rechtstechnischen Mechanismus und die (von den Gerichten gestärkte) Behördenpraxis, die zur Durchsetzung der vergaberechtlichen Anforderungen gegenüber Zuwendungsempfängern angewendet wird, und benennt als Fazit Alternativen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (eher) gerecht werden.

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, Bestenauslese als Organisationsprinzip – Zu Begriff und Funktion des öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG

    Das in Art. 33 Abs. 2 GG normierte Gebot der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter spielt in seiner subjektiv-rechtlichen Dimension eine zentrale Rolle insbesondere für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten. Gerade die Einbeziehung des privatrechtlich organisierten öffentlichen Dienstes in den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG macht jedoch deutlich, dass die Bestenauslese vor allem ein objektiv-rechtliches Gebot der Staatsorganisation im weiteren Sinne darstellt, weil eine Akzessorietät des öffentlichen Amtes zur öffentlichen (d.h. staatlichen) Aufgabe besteht. Die öffentliche Hand – und teilweise auch Private, welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, – dürfen danach öffentliche Aufgaben ausschließlich mit nach den Grundsätzen der Bestenauslese ausgewähltem Personal erfüllen.

Berichte

  • Timo Schwander, MĂĽnster, „Transparenz der Intransparenz“ – Bericht ĂĽber das erste Symposium zum Recht der Nachrichtendienste

    Am 3. und 4. November 2016 veranstalteten das Bundesministerium des Innern und das Bundeskanzleramt in Berlin ein Symposium unter dem Titel „Erstes Symposium zum Recht der Nachrichtendienste: Kontrolle – Rechtsschutz – Kooperationen“. Schon der Titel der Veranstaltung ist vielversprechend, spricht er doch eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen an und verheißt außerdem eine Fortsetzung. Organisiert wurde die Tagung durch eine wissenschaftliche Leitung, die aus Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung), Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Bonn), RiBVerwG a.D. Kurt Graulich, Prof. Dr. Christoph Gusy (Bielefeld) sowie RD Dr. Gunter Warg (Hochschule des Bundes) bestand. Ziel des Symposiums sollte es sein, angesichts moderner Bedrohungen, weltweiter Diskussionen über das Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit und eines oft zitierten Vertrauensverlustes der Bevölkerung einen Dialog zwischen Nachrichtendiensten, Aufsichts- und Kontrollorganen, Justiz und Wissenschaft zu ermöglichen.

  • Michael Mirschberger/Axel Piesker/Hanna Willwacher, Berlin/Speyer, Gesetzesevaluation in Theorie und Praxis – Tagungsbericht zur Veranstaltung des Instituts fĂĽr Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation

Buchbesprechung

  • Alex Bellamy/Tim Dunne (Hrsg.), The Oxford Handbook of the Responsibility to Protect (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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