Ausgabe 10/2015, Mai
Abhandlungen
-
Jörg Berkemann, Hamburg/Berlin, Machtspiele zwischen Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof: Eine neue Variante – Zugleich Bemerkungen zu BVerfG, Beschluss vom 16.12.2014 – 1 BvR 2142/11 – DÖV 2015, 430 und BGH, Urteil vom 7.7.2011 - III ZR 156/10 - BGHZ 190, 227
Das Bundesverfassungsgericht gibt der Verfassungsbeschwerde einer Enteignungsbehörde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs statt. Gerügt wurde die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (gesetzlicher Richter). In der Sache selbst geht es um enteignungsrechtliche Fragen aus dem BauGB. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert mit harten Worten die vom Bundesgerichtshof angenommene „verfassungskonforme“ Auslegung der §§ 42, 95 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Sie habe dem Bundesgerichtshof dazu gedient, einer gebotenen Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG auszuweichen. Insoweit schränkt das Bundesverfassungsgericht die bislang zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allgemein zugrunde gelegte Willkürkontrolle ein.
-
Kai von Lewinski, Passau, Staatshaushalt und finanzwirksames Gesetz
Der Haushalt und damit das Haushaltsgesetz sind durch Einnahme- und Ausgabengesetze weitgehend vorfestgelegt. Dies nimmt diesem – an Seiten mit Abstand umfangreichsten – parlamentarischen Normwerk Steuerungsmöglichkeiten und damit viel von seiner Bedeutung. Es ist deshalb zu fragen, ob das Haushaltsgesetz und damit das verfassungsrechtlich vorgesehene Haushaltsverfahren noch zeitgemäß sind oder ob ergänzende Regelungen geschaffen werden müssen. Die Fehlsteuerungseffekte des gegenwärtigen Haushaltswesens sind insbesondere hinsichtlich der Staatsverschuldung offensichtlich geworden.
-
Max Putzer, Berlin, Verfassungsrechtliche Grenzen der Äußerungsbefugnisse staatlicher Organe und Amtsträger
Verschaffen sich radikale Positionen im politischen Diskurs verstärkt Gehör, steigt auch die Neigung politischer Amtsträger zu meinungsstarken Reaktionen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen bzw. -extremistischen und rechtspopulistischen Kräften hat die Debatte um Äußerungsbefugnisse von Verfassungsorganen und kommunalen Wahlbeamten in letzter Zeit wiederholt sowohl vor die Fach- als auch vor die Verfassungsgerichte gebracht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von im Wahlkampf zu Lasten einer politischen Partei gefallenen Äußerungen des Bundespräsidenten und einer Bundesministerin zu befinden. Die Entscheidungen bieten Anlass für eine Diskussion der materiell-rechtlichen Grundlagen verfassungsrechtlicher Grenzen der Äußerungsbefugnisse staatlicher Organe sowie für eine grundsätzliche Kritik an der Rechtsprechungslinie der Gerichte.
Buchbesprechungen
- Christian Bickenbach, Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (Hans Peter Bull)
- Joachim Whaley, Das Heilige Römische Reich deutscher Nation und seine Territorien, 1493 – 1806 (Marc von Knorring)
- Wilhelm Ilbertz/Ulrich Widmaier/Stefan Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung unter Einbeziehung der Landespersonalvertretungsgesetze; 13. Auflage (Wolfgang Zimmerling)
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 16.12.2014 – 1 BvR 2142/11 – Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer Gesetzesauslegung (vgl. Abhandlung Berkemann)
- BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 – 2 BvE 2/14 – Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im Wahlkampf (vgl. Abhandlung Putzer)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 281. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 – 9 C 4.13 – Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
- 287. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 – 2 C 3.13 – Altersdiskriminierung bei der Besoldung; Schaffung einer unionsrechtskonformen Besoldungsgrundlage
- 288. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 – 2 C 6.13 – Altersdiskriminierung bei der Besoldung; Entschädigungsanspruch
- 294. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 – 7 C 18.12 – Zugang zu Unterlagen der BaFin während eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- 295. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 – 7 C 12.13 – Informationszugang zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- 296. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 – 7 C 20.12 – Anspruch auf Zugang zu mandatsbezogenen Informationen
- 302. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 – 1 C 11.14 – Keine Haftung für Kosten einer rechtswidrigen Sicherungshaft
- 304. BVerwG, Urteil vom 9.12.2014 – 5 C 32.13 – Hilfe zur Erziehung und Form der Vollzeitpflege
- 307. BVerwG, Beschluss vom 26.1.2015 – 3 B 3.14 – Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens