Ausgabe 10/2015, Mai

Abhandlungen

  • Jörg Berkemann, Hamburg/Berlin, Machtspiele zwischen Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof: Eine neue Variante – Zugleich Bemerkungen zu BVerfG, Beschluss vom 16.12.2014 – 1 BvR 2142/11 – DĂ–V 2015, 430 und BGH, Urteil vom 7.7.2011 - III ZR 156/10 - BGHZ 190, 227

    Das Bundesverfassungsgericht gibt der Verfassungsbeschwerde einer Enteignungsbehörde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs statt. Gerügt wurde die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (gesetzlicher Richter). In der Sache selbst geht es um enteignungsrechtliche Fragen aus dem BauGB. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert mit harten Worten die vom Bundesgerichtshof angenommene „verfassungskonforme“ Auslegung der §§ 42, 95 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Sie habe dem Bundesgerichtshof dazu gedient, einer gebotenen Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG auszuweichen. Insoweit schränkt das Bundesverfassungsgericht die bislang zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allgemein zugrunde gelegte Willkürkontrolle ein.

  • Kai von Lewinski, Passau, Staatshaushalt und finanzwirksames Gesetz

    Der Haushalt und damit das Haushaltsgesetz sind durch Einnahme- und Ausgabengesetze weitgehend vorfestgelegt. Dies nimmt diesem – an Seiten mit Abstand umfangreichsten – parlamentarischen Normwerk Steuerungsmöglichkeiten und damit viel von seiner Bedeutung. Es ist deshalb zu fragen, ob das Haushaltsgesetz und damit das verfassungsrechtlich vorgesehene Haushaltsverfahren noch zeitgemäß sind oder ob ergänzende Regelungen geschaffen werden müssen. Die Fehlsteuerungseffekte des gegenwärtigen Haushaltswesens sind insbesondere hinsichtlich der Staatsverschuldung offensichtlich geworden.

  • Max Putzer, Berlin, Verfassungsrechtliche Grenzen der Ă„uĂźerungsbefugnisse staatlicher Organe und Amtsträger

    Verschaffen sich radikale Positionen im politischen Diskurs verstärkt Gehör, steigt auch die Neigung politischer Amtsträger zu meinungsstarken Reaktionen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen bzw. -extremistischen und rechtspopulistischen Kräften hat die Debatte um Äußerungsbefugnisse von Verfassungsorganen und kommunalen Wahlbeamten in letzter Zeit wiederholt sowohl vor die Fach- als auch vor die Verfassungsgerichte gebracht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von im Wahlkampf zu Lasten einer politischen Partei gefallenen Äußerungen des Bundespräsidenten und einer Bundesministerin zu befinden. Die Entscheidungen bieten Anlass für eine Diskussion der materiell-rechtlichen Grundlagen verfassungsrechtlicher Grenzen der Äußerungsbefugnisse staatlicher Organe sowie für eine grundsätzliche Kritik an der Rechtsprechungslinie der Gerichte.

Buchbesprechungen

  • Christian Bickenbach, Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (Hans Peter Bull)
  • Joachim Whaley, Das Heilige Römische Reich deutscher Nation und seine Territorien, 1493 – 1806 (Marc von Knorring)
  • Wilhelm Ilbertz/Ulrich Widmaier/Stefan Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung unter Einbeziehung der Landespersonalvertretungsgesetze; 13. Auflage (Wolfgang Zimmerling)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 16.12.2014 – 1 BvR 2142/11 – Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer Gesetzesauslegung (vgl. Abhandlung Berkemann)
  • BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 – 2 BvE 2/14 – Ă„uĂźerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im Wahlkampf (vgl. Abhandlung Putzer)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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