Ausgabe 03/2025, Februar

Abhandlungen

  • Anne Jacquemet-GauchĂ©, Clermont-Ferrand, „Über die Verwaltung urteilen, heiĂźt immer noch verwalten“ – Zum Bedeutungswandel einer klassischen Maxime des französischen Rechts

    Verwalten, richten und beraten: Die Trennung dieser drei Aufgaben bereitet in Frankreich weiterhin und sicherlich auch in Zukunft zahlreiche Schwierigkeiten, insbesondere auf der Ebene des Staatsrats (Conseil d’Etat). Dies liegt an der spezifischen Rolle dieser Institution, die sich nicht darauf beschränkt, höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sein, sondern die auch die Beratung der Verwaltung umfasst, ohne freilich an deren Stelle zu treten.

  • Christoph Schröder, Göttingen, Die aktuellen Herausforderungen fĂĽr den polizeirechtlichen Gefahrenbegriff

    Das Bundesverfassungsgericht gilt auch angesichts erodierender Akzeptanz in anderen westlichen Verfassungsordnungen in jüngerer Vergangenheit als gefährdet. Zur besseren Absicherung des Gerichts vor antiliberalen Bestrebungen dominiert die Konstitutionalisierung grundlegender institutioneller und prozessualer Regelungen hinsichtlich des Bundesverfassungsgerichts die rechtspolitische Debatte. Der Beitrag hinterfragt diese Bestrebungen und zeigt auf, dass rein normative Maßnahmen zur Absicherung des Gerichts gegenüber politisch-faktischen Anstrengungen unvollkommen bleiben.

  • Stefan Huster/Lara Wiese, Bochum, Beseitigung ĂĽberfahrener Hauskatzen im öffentlichen Raum – Kritische Reflexion einer mitunter schmerzhaften Praxis

    Tote Tiere müssen zwecks Gesundheits- und Seuchenschutz auf eine gesetzlich näher festgelegte Art und Weise beseitigt werden. Dabei kommt es vor, dass die zuständigen Behörden die Beseitigung von im öffentlichen Raum verstorbenen bzw. insbesondere überfahren Hauskatzen so vornehmen, dass die Halter der Tiere keine Kenntnis davon erlangen (können) – eine Praxis, die aus verschiedenen Gründen hochproblematisch erscheint. Aufgrund der besonderen Mensch-Tier-Beziehung und der herausgehobenen Stellung von Heimtieren in Recht und Gesellschaft sollten flankierende Maßnahmen ergriffen werden, die den Interessen der Tierhalter in dieser Konstellation Rechnung tragen.

  • Harald Bretschneider/Markus Peter, LĂĽbeck/MĂĽnchen, Alter Wein in neuen Schläuchen? Zum Nebentätigkeitsrecht der Beamtenin Zeiten Sozialer Medien

    In Zeiten der Digitalisierung halten sich auch Beamte nicht länger nur zum Zeitvertreib in den Sozialen Medien auf, sondern generieren dort vermehrt Einkünfte, indem sie für Produkte oder Dienstleistungen werben. Da sowohl die Bemessung des Zeitansatzes als auch die Modalitäten rund um die Bezahlung entsprechender Tätigkeiten nicht unerheblich von herkömmlichen Nebentätigkeiten abweichen, scheint eine Befassung mit der Frage, ob das Nebentätigkeitsrecht de lege ferenda den Herausforderungen der Zeit gewachsen ist, lohnenswert. Der folgende Artikel nimmt einen jüngst gerichtlich entschiedenen Fall zum Anlass, die Effizienz der hergebrachten Regelungen, die eine Balance zwischen der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Grundsatz der Hauptberuflichkeit herstellen sollen, kritisch zu hinterfragen.

Buchbesprechungen

  • Nina Chiara Mruk, RĂĽstungsexporte in der Verantwortung (Michael Fuchs)
  • Rodrigo Borges ValadĂŁo, Rechtspositivismus und Nationalsozialismus (Michael Fuchs)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 23.9.2024 – 1 BvL 9/21 – Vereinbarkeit der BAföG-Grundpauschale mit dem Grundgesetz

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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