Ausgabe 3/2017, Februar

Abhandlungen

  • Stefan Kadelbach, Frankfurt am Main, Zu viel Verfassungsrecht? Die Hessische Verfassung im föderalen System Europas - Bemerkungen aus Anlass des 70. Geburtstages der Verfassung des Landes Hessen und der Pläne zu ihrer Reform

    Der 70. Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen zum 1. Dezember 1946 fällt in eine Zeit, in der diese Verfassung revidiert und den Gegebenheiten des Grundgesetzes angepasst werden soll. Der Beitrag geht der Frage nach, worin die Daseinsberechtigung dieser Ebene des Verfassungsrechts besteht und wo die Freiräume für eine Verfassungsgebung der Länder liegen. Zu diesem Zweck greift er auf die drei Gründe für die föderale Staatsform zurück: die Vermehrung demokratischer Entscheidungszentren, die Steigerung individueller Autonomie und die Integration des Gesamtstaates. In diesen Rahmen werden die hessische Landesverfassung und einige der diskutierten Ideen zu ihrer Reform eingeordnet.

  • Josef Franz Lindner/Johannes Unterreitmeier, Augsburg/MĂĽnchen, Johannes Unterreitmeier, MĂĽnchen, Die „Karlsruher Republik“ – wehrlos in Zeiten des Terrors? - Kritische Anmerkungen zum BKAG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    Kurz nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Reichweite der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gefällt. Entgegen aller Erkenntnisse und Forderungen von Sicherheitsexperten stellen die Verfassungsrichter die Belange der individuellen Freiheit, namentlich der informationellen Selbstbestimmung, derart über den Schutz der inneren Sicherheit, dass die Effektivität der Terrorabwehr in Deutschland erheblich beeinträchtigt werden kann. Es ist an der Zeit für eine dogmatische Neuorientierung, die mit einer tiefergreifenden Analyse des Verhältnisses von Lebens- und Datenschutz einhergeht. Sonst droht das zunehmend von Karlsruhe aus regierte Deutschland zu einer „wehrlosen Republik“ zu werden.

  • Yury Safoklov, Hagen, Rechtsschutzgarantie und Autonomie der Religionsgemeinschaften - Zugleich Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2015, 6 C 21.14 (in diesem Heft, S. 115)

    Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur wirksamen Abwehr von Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt, sondern auch zur Errichtung eines funktionierenden Zwangsvollstreckungsmechanismus zur Durchsetzung gerichtlich zuerkannter Abwehransprüche. Eine komplexe Konfliktsituation entsteht dann, wenn nicht die Entscheidung eines staatlichen, sondern solche eines Kirchengerichts vollstreckt werden muss. In seinem aktuellen Urteil unternimmt das Bundesverwaltungsgericht den Versuch, eine Balance zwischen der grundgesetzlichen Rechtsschutzgarantie und dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften für diesen Sonderfall zu ermitteln, und stellt einen diskussionswürdigen Maßstab zur Überprüfung kirchengerichtlicher Entscheidungen durch staatliche Vollstreckungsorgane auf.

  • Wolfgang Ziegler, Esslingen a.N., Privilegierung von Bauvorhaben fĂĽr landwirtschaftliche Betriebe im AuĂźenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) bei „zusammengesetzter“ Tätigkeit

    Der Beitrag untersucht, welche Formen sogenannter „Mischbetriebe“ es gibt und welche Konsequenzen sich aus dieser Einordnung für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergeben.

Buchbesprechung

  • Martin Burgi, Vergaberecht – Systematische Darstellung fĂĽr Praxis und Ausbildung (Thorsten Siegel)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 25.11.2015 – 6 C 21.14 – Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes; Durchsetzung eines kirchenrechtlichen Anspruchs vor staatlichen Gerichten(vgl. Beitrag Safoklov)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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