Ausgabe 4/2017, Februar
Abhandlungen
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Lothar Michael/Daniel Dunz, Düsseldorf, Burka im Gericht – Über die Verpflichtung, dem Gericht „Gesicht zu zeigen“
Die politische Diskussion um eine religiös motivierte Gesichts- oder Vollverschleierung, insbesondere durch Burka und Niqab, ist neu entbrannt. Auch die Gerichte werden mit der Problematik in unterschiedlichen Konstellationen konfrontiert und reagieren darauf sehr uneinheitlich. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, den verfassungsrechtlichen Rahmen eines bereichsspezifischen Verschleierungsverbotes im Gericht abzustecken: Inwieweit gebietet das Verfassungsrecht eine gesetzliche Regelung und inwieweit determiniert es deren Ausgestaltung? Der Prinzipiencharakter der Grundrechte legt vermittelnde Antworten auf diese Fragen nahe. Ein eigener rechtspolitischer Vorschlag rundet die Analyse ab.
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Jörg Gundel, Bayreuth, Keine Normsetzung (und kein Vollzug) durch gemeinsame Einrichtungen der Bundesländer? – Zur Frage der Möglichkeit von Zwischenländer-„Sekundärrecht“
Gemeinschaftseinrichtungen der Bundesländer auf staatsvertraglicher Grundlage sind ein seit Langem bekanntes Phänomen; unter welchen Bedingungen diese Einheiten rechtssetzend oder verwaltend tätig werden können, ist jedoch nicht abschließend geklärt. In jüngerer Zeit ist insbesondere in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag wieder umstritten, ob auf dieser Ebene Mehrheitsentscheidungen mit Wirkung für alle beteiligten Bundesländer getroffen werden dürfen – eine Frage, die auch für die bundesweite Koordination der Privatrundfunkaufsicht auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags von Bedeutung ist. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen solche Regelungen – Normen wie Einzelfallentscheidungen – möglich sind, und mit der Einordnung dieser Rechtsakte in die Rechtsordnung des deutschen Bundesstaates.
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Carl-Wendelin Neubert, Freiburg/Berlin, Bundeswehreinsatz im Südsudan – Evakuierungsmissionen deutscher Streitkräfte im Ausland nach Völker- und Verfassungsrecht
Angesichts eskalierender Kampfhandlungen zwischen den Bürgerkriegsparteien im Südsudan hat die Bundeswehr jüngst deutsche und andere ausländische Staatsangehörige aus dem ostafrikanischen Land evakuiert. Der Beitrag stellt die völker- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen solcher Evakuierungsmissionen dar. Im Fokus stehen dabei die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die durch das „Pegasus“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2015 Konkretisierungen erfahren haben. Insbesondere wird in den Blick genommen, inwieweit solche Einsätze, die typischerweise außerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit i.S.d. Art. 24 Abs. 2 GG stattfinden, von der Verfassung gedeckt sind. Aktuelle Reformüberlegungen zur Parlamentsbeteiligung werden ebenfalls beleuchtet.
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Ulrich Stelkens, Speyer, Die Funktion des verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums für Rechtsreferendare an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer in der Juristenausbildung – Zugleich zur Bedeutung des Verwaltungsrechts und der Verwaltungswissenschaften in Jurastudium und Rechtsreferendariat
Nach § 5 b Abs. 3 Satz 2 DRiG kann eine „Ausbildung […] an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften“ nach Maßgabe des Landesrechts auf die Ausbildung in den Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes angerechnet werden. Die meisten Länder lassen eine solche Anrechnung dieser Ausbildung (sog. „Speyer-Semester“) in der Verwaltungsstation, der Anwaltsstation und der Wahlstation zu, nicht alle Länder aber in allen diesen Stationen und teilweise auch nur unter weiteren oft wenig einsichtigen und kontraproduktiven Voraussetzungen. Dies ist bedauerlich, weil das „Speyer Semester“ eine der ganz wenigen Möglichkeiten darstellt, sich in der Juristenausbildung für eine spätere Tätigkeit im öffentlichen Sektor besonders zu qualifizieren.
Buchbesprechungen
- Martin Morlok/Utz Schliesky/Dieter Wiefelspütz (Hrsg.)/Moritz Kalb (Mitarbeit), Parlamentsrecht – Handbuch (Hartmut Maurer)
- Martin Minkner, Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und Italien – Demokratische versus technische Legitimation (Cristina Fraenkel-Haeberle)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 91. BVerwG, Urteil vom 21.9.2016 – 6 C 2.15 – Bindungswirkung des Feststellungsausspruchs eines stattgebenden Kammerbeschlusses des BVerfG für das weitere fachgerichtliche Verfahren
- 97. BVerwG, Beschluss vom 4.11.2016 – 6 B 27.16 – Privatschulfinanzierung; Waldorfschulen