Ausgabe 2/2024, Januar

Abhandlungen

  • Stefan Korte/Christopher Kleffmann, Speyer, Die Rechtsformneutralität des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs als Voraussetzung prinzipaler Normenkontrollen

    Während das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses heute allgemein anerkannt ist, ist die von der Rechtsprechung entwickelte Fallgruppe des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs im Falle nachträglicher Verfahren wenig vermessen. Der Beitrag greift eine Entscheidung des OVG Saarlouis vom 31. März 2022 anlässlich eines prinzipalen Normenkontrollverfahrens zu einer zwischenzeitlich wieder außer Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung auf und beschäftigt sich mit der bislang wenig diskutierten Frage, warum die prozessuale Differenzierung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften im Rahmen der Fallgruppe des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs nicht gerechtfertigt ist.

  • Markus P. Beham/Hans-Georg Dederer, Passau, Die deutsch-polnische KulturgĂĽterdebatte – FĂĽr einen pragmatischen Ausweg aus der Sackgasse

    Der Beitrag erörtert das ungelöste Problem polnischer und deutscher Ansprüche aus der Zerstörung, Verbringung und Aneignung von Kulturgütern während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Er untersucht, inwieweit der internationale Rechtsrahmen beiden Staaten rechtliche Verpflichtungen zur Restitution oder zur Entschädigung für den Verlust von Kulturgütern auferlegt. Schließlich wird im Lichte eines „Common“- bzw. „Shared heritage“-Ansatzes ein pragmatischer Zugang zur Lösung der deutsch-polnischen Kulturgüterdebatte vorgeschlagen, um die verworrenen politischen, diplomatischen und juristischen Streitigkeiten im Sinne des „kulturellen Internationalismus“ und im Einklang mit den Vorschlägen der Kopernikus-Gruppe polnischer und deutscher Historiker zu überwinden und aufzulösen.

  • Thomas Weck, Frankfurt am Main, Rente und Recht

    Der Gesetzgeber hat Freiräume, wie er das staatliche System der gesetzlichen Rentenversicherung an den demographischen Wandel anpasst. Dabei sind allerdings die kennzeichnenden Merkmale einer Sozialversicherung zu beachten. Änderungen, die mit einseitigen Belastungen der Beitragszahler einhergehen, geraten mit dem Solidarprinzip in Konflikt und können die Versicherungskomponente zulasten der Beitragszahler entwerten. Hinzu treten verfassungs- und unionsrechtliche Grenzen bei einer Erweiterung der Kapitalbasis der Rentenversicherung.

  • Matthias GrĂĽbl, MĂĽnchen, Art. 15 GG oder: Das Grundrecht auf Selbstbestimmung der Arbeit

    Der Beitrag widmet sich der bislang allenfalls am Rande diskutierten Frage, ob Art. 15 GG ein Grundrecht verkörpert. Unter Rekurs auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift und den Grundsatz der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes wird zunächst die zum Teil vertretene Ansicht diskutiert und letztlich abgelehnt, wonach es sich um ein Freiheitsrecht für Eigentümer handele. Sodann wird der Gedanke, die Vorschrift als Grundrecht auf Selbstbestimmung der Arbeit zu deuten, aufgegriffen und fortentwickelt. Dabei zeigt sich, dass sich die Vorschrift abwehrrechtlich so deuten lässt, dass Staatsorgane Maßnahmen zu unterlassen haben, die geeignet sind, künftige Sozialisierungsbestrebungen zu obstruieren.

Buchbesprechung

  • Raven Kirchner/Alexander Heger/Rainer Hofmann/Stefan Kadelbach (Hrsg.), Digitalisierung im Recht der EU (Annette Guckelberger)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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