Ausgabe 01/2025, Januar

Abhandlungen

  • Cristina Fraenkel-Haeberle, Speyer, Public values im öffentlichen Dienst

    Der Begriff der public values hebt auf den gesellschaftlichen Mehrwert einer öffentlichen Organisation sowie auf ihre gesellschaftsstabilisierende Funktion ab. Er wird im vorliegenden Beitrag zunächst aus einer historischen und vergleichenden Perspektive erörtert. Darauf folgt die Analyse der institutionellen Durchsetzung von public values. Das Beispiel der 2013 eingerichteten französischen „Haute Autorité pour la transparence dans la vie publique (HATVP)“ zeigt, dass – obschon der Kampf gegen die Korruption eine zu Recht bereits lange verankerte Erwartung an den Staat darstellt – auch andere Faktoren, wie die Berücksichtigung der Ämterhäufung, der Nebeneinkünfte und der Interessenkonflikte, zur Transparenz und zum Vorzeigecharakter öffentlicher Institutionen beitragen.

  • Julius Buckler, Bayreuth, Neustart fĂĽr die Verwaltungsdigitalisierung im Bundesstaat? – Das Onlinezugangsgesetz 2.0

    Seit nunmehr 15 Jahren verfolgen Bund und Länder das Ziel einer Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen. Im deutschen Bundesstaat mit seinem ausgeprägten Vollzugsföderalismus ist die Erreichung dieses Ziels besonders herausforderungsvoll und die Bilanz der Digitalisierungsbemühungen ist bislang ernüchternd: Das 2017 im Onlinezugangsgesetz (OZG) formulierte Ziel einer flächendeckenden Verwaltungsdigitalisierung bis Ende 2022 wurde klar verfehlt. Zwar beseitigt das nun im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz („OZG 2.0“) einige der Schwachstellen des bisherigen Rechtsrahmens. Es führt aber nicht zu einem grundlegenden Umbau der Digitalisierungsarchitektur, deren Defizite teils fortbestehen.

  • Guy Beaucamp, Hamburg, Mobbing in der Schule: Reicht das Schulrecht aus oder braucht man zusätzlich Strafrecht?

    Die Idee für diesen Beitrag entstand aufgrund einer bislang dreijährigen Erfahrung des Verfassers als ehrenamtlicher Berater am Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer 116 111). Dort ist das Thema Mobbing in der Schule in vielen Beratungsgesprächen relevant. Zunächst befasst sich der Text mit der Verbreitung, den Ursachen sowie den Folgen von Mobbing. Im Schwerpunkt stehen anschließend die möglichen juristischen Gegenmaßnahmen.

  • Janne Fromberg, Heidelberg, Verhinderungsblockaden und Sperrwirkung des Versammlungsrechts - Zugleich Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.3.2024, 6 C 1.22

    In den vergangenen zwei Dekaden wurden unter dem Begriff „Verhinderungsblockade“ in der Rechtsprechung vermehrt Fallgestaltungen diskutiert, in denen Dritte durch eine Blockade von mehreren Personen final behindert wurden. Dabei gelang es kaum, Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen derartige Zusammenkünfte keine Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG mehr darstellen. Erstmals musste das Bundesverwaltungsgericht sich nunmehr mit dieser Frage beschäftigen und mahnt eine restriktive Handhabung an. Beim Versuch, die unterbliebene Auflösung im Ausgangsfall dennoch zu rechtfertigen, bricht das Gericht jedoch mit der bisherigen Dogmatik zur Sperrwirkung des Versammlungsrechts. Der Beitrag bemüht sich, Licht und Schatten dieses Urteils herauszuarbeiten und einzuordnen.

Buchbesprechungen

  • Rudolf Geiger/Daniel-Erasmus Khan/Markus Kotzur/Lando Kirchmair (Hrsg.), EUV/AEUV (Matthias Niedobitek)
  • Alexander AumĂĽller, Das Diskontinuitätsprinzip im Parlamentsrecht (Birgit Eberbach-Born)
  • Christofer Lenz/Ronald Hansel, undesverfassungsgerichtsgesetz (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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