Ausgabe 1/2015, Januar

Abhandlungen

  • Hartmut Bauer/Wolfgang Abromeit, Potsdam, Antirassismus-Novellen im Landesverfassungsrecht

    Landesverfassungsrechtliche Vorstöße gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit liegen in einem auf allen Aktionsebenen feststellbaren Trend antirassistischer Aktivität. Sie reagieren auf rechtsextremistisches Denken und Handeln, das bis hin zur bundesweiten Mordserie der NSU-Zelle reicht. Hier setzt der Beitrag an. Er konzentriert sich auf die Antirassismus-Novellen in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg. Während manche der dort enthaltenen Regelungen die Grenze des rechtlich Zulässigen klar überschreiten, sind andere rechtlich unbedenklich. Letzteres gilt insbesondere für Verfassungsgrundsätze und Staatsziele, die zur Überwindung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen wollen und über ihre symbolische Bedeutung hinaus einen spezifisch rechtlichen Mehrwert haben.

  • Albert Ingold, MĂĽnchen, „Extremismusklauseln“ bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel

    Eine finanzielle Förderung politischer Bildungsarbeit durch Vereine, Stiftungen oder sonstige zivilgesellschaftliche Initiativen ergeht infolge von Bundesvorgaben seit einigen Jahren nur mit Vorbehalten, die eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland durch das geförderte Projekt sowie die Beteiligung von extremistischen Akteuren in dessen Rahmen ausschließen sollen. Der Beitrag untersucht im Hinblick auf ihre verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Bindungen die Rechtmäßigkeit einer solchen Förderpraxis.

  • Arnd BĂĽhner/Sebastian Siemer, NĂĽrnberg, LinienbĂĽndelung im Ă–PNV – Harmonie oder Konflikt mit dem gesetzlichen Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit?

    Bei der Aufstellung und der Fortschreibung von Nahverkehrsplänen überführen Aufgabenträger zunehmend gegen den Willen betroffener Verkehrsunternehmen bislang eigenwirtschaftlich betriebene Buslinien in nicht-eigenwirtschaftliche Linienbündel. Wie nachfolgend dargestellt werden soll, widerspricht eine solche Linienbündelung jedoch dem gesetzlichen Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit nach § 8 Abs. 4 PBefG. Weiterhin sollen anhand des PBefG und des bayerischen Landesrechts die Fragen beantwortet werden, in welchem Verhältnis der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit zur Möglichkeit der Linienbündelung steht, wie sich dies auf die Aufgabenträger und die vorhandenen Verkehrsunternehmer bei der Aufstellung von Nahverkehrsplänen auswirkt und welche Konsequenzen dies für die Genehmigungsbehörden hat.

Bericht

  • Katja Fischer, Kassel, 46. Richterwoche des Bundessozialgerichts vom 9. bis 11. September 2014 in Kassel

Buchbesprechung

  • Johannes Saurer, Der Einzelne im europäischen Verwaltungsrecht – Die institutionelle Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation der Europäischen Union in individueller Perspektive (Thomas GroĂź)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 26.6.2014 – 2 C 23.13 – Kein Konkurrenzverbot fĂĽr Ruhestandsbeamte

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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