Ausgabe 9/2016, Mai
Abhandlungen
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Gerrit Hellmuth Stumpf, Bonn, Der Ruf nach der „Rückkehr zum Recht“ bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise – Eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit des derzeitigen Regierungshandelns
Missachtet die Bundesregierung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise geltendes Recht? In den Medien wird diese Frage nur allzu oft mit „Ja“ beantwortet: Deutschland sei für die Asylanträge der über die Balkanroute einreisenden Flüchtlinge nicht nur unzuständig, sondern dürfe ihnen aufgrund der in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Drittstaatenregelung von Rechts wegen auch keinen Schutz gewähren. In diesem Lichte wird der Ruf nach der „Rückkehr zum Recht“ vielerorts lauter. Aber hat sich die Bundesregierung überhaupt vom Recht entfernt? Was könnte sie tatsächlich gegen das von anderen EU-Staaten organisierte Durchschleusen von Flüchtlingen „Richtung Germany“ tun? Der vorliegende Beitrag gibt darauf (für manchen überraschende) Antworten.
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Hans Herbert von Arnim, Speyer, GesetzesbegrĂĽndung und Gesetzesvorbehalt bei der Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern
Mit seiner neuen Rechtsprechung zur Höhe der Beamtenbesoldung verlangt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber als Kompensat für fehlende inhaltliche Maßstäbe eine Begründung. Dafür kommen Indikatoren wie die Entwicklung von Preisen sowie anderweitigen Einkommen und Besoldungen in Betracht. Dadurch soll die Kontrolle durch Öffentlichkeit und Verfassungsgerichte erleichtert werden. Diese Rechtsprechung muss auch auf die Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern erstreckt werden, bei denen inhaltliche Maßstäbe ebenfalls völlig fehlen und wirksame Kontrollen erst recht notwendig sind. Die Begründung ergänzt damit den Gesetzesvorbehalt in seiner Funktion, die Kontrolle zu verbessern.
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Henning Thomas, Hamburg, Ausschreibungen für die Windenergie an Land: Eingriff in Grundrechte „kleiner“ Anlagenbetreiber?
In Übereinstimmung mit den Leitlinien der Kommission für Energie- und Umweltbeihilfen aus 2014 beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung von Ausschreibungen für die Windenergie an Land. Studien legen nahe, dass kleinere Entwickler und Betreiber von Windenergieanlagen mit nur einem oder wenigen Projekten durch das Ausschreibungserfordernis strukturell gegenüber größeren Akteuren benachteiligt werden und sich möglicherweise aus dem Markt zurückziehen könnten. Hier setzt der Beitrag an. Er sieht in der Einführung von Ausschreibungen einen Eingriff in Grundrechte „kleiner“ Anlagenbetreiber, der eine Härtefallregelung notwendig macht. Zu Recht werden mit Blick auf das EEG 2016 daher Sonderregelungen für kleine Akteure vorgeschlagen.
Bericht
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Stefan Pilz, Ilmenau, Ein Normenkontrollrat für Thüringen? – Handlungsoptionen für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau im Freistaat
Buchbesprechungen
- Daniel ThĂĽrer, Europa als Erfahrung und Experiment (Eckart Klein)
- Hans von der Groeben/Jürgen Schwarze/Armin Hatje (Hrsg.), Europäisches Unionsrecht – Vertrag über die Europäische Union – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Charta der Grundrechte der Europäischen Union; 7. Auflage (Matthias Niedobitek)
- Stefan Koslowski (Hrsg.), Lorenz von Stein und der Sozialstaat (Hans-Christof Kraus)
- Dirk Zitzen, Kommunale Videoüberwachung – Der Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch die Kommunen in NRW – eine Analyse des geltenden Rechts und Vorschläge für eine künftige Rechtsgestaltung (Cristina Fraenkel-Haeberle)
- Fritz Thiel/Konrad Gelzer/Hans-Dieter Upmeier, Baurechtssammlung, Band 80: Sonderband Rechtsprechung Landschafts- und Naturschutzrecht sowie europäisches Umweltrecht (Hansjochen Dürr)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 221. EGMR, Urteil vom 28.1.2016 – Beschwerde Nr. 65480/10 – Partei Die Friesen – Kein Anspruch der Partei „Die Friesen“ auf Freistellung von der 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen
- 222. EuGH, Urteil vom 25.2.2016 – C-299/14 – GarcĂa-Nieto u.a. – Sozialleistungen fĂĽr neu zuziehende UnionsbĂĽrger
- 223. BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 – 2 BvL 1/12 – Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz
- 224. BVerfG, Beschluss vom 12.1.2016 – 1 BvL 6/13 – Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern
- 225. BVerfG, Beschluss vom 12.1.2016 – 1 BvR 3102/13 – Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters
- 229. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 – 2 C 28.13 – Verwendungszulage nach Dienstpostenwechsel
- 231. BVerwG, Urteil vom 9.12.2015 – 6 C 37.14 – Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule; Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehalts
- 233. BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 – 1 A 4.15 – Vereinsverbot wegen Völkerverständigungswidrigkeit
- 235. VGH BW, Urteil vom 18.12.2015 – 1 S 485/14 – Beschränkung der Wählbarkeit kommunaler Arbeitnehmer
- 239. BVerwG, NK-Urteil vom 4.11.2015 – 4 CN 9.14 – Bebauungsplan der Innenentwicklung
- 247. BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 – 1 C 31.14 – Soll-Regelung begründet keinen strikten gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- 248. VGH BW, Urteil vom 13.1.2016 – 11 S 889/15 – Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus
- 249. BVerwG, Urteil vom 21.10.2015 – 5 C 21.14 – Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes auch bei Inobhutnahme
- 253. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 16.12.2015 – 10 A 10746/15.OVG – Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Auskunftsplicht
- 254. BVerwG, Beschluss vom 7.1.2016 – 4 VR 3.15 – Abänderungsverfahren; Rubrum; Beteiligtenstellung
- 259. BGH, Beschluss vom 26.11.2015 – III ZB 62/14 – Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher GoA
- 260. BGH, Urteil vom 10.12.2015 – III ZR 27/14 – Amtshaftung; Schadensersatz wegen der Erteilung einer rechtswidrigen Grundstücksverkehrsgenehmigung