Ausgabe 9/2016, Mai

Abhandlungen

  • Gerrit Hellmuth Stumpf, Bonn, Der Ruf nach der „RĂĽckkehr zum Recht“ bei der Bewältigung der FlĂĽchtlingskrise – Eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit des derzeitigen Regierungshandelns

    Missachtet die Bundesregierung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise geltendes Recht? In den Medien wird diese Frage nur allzu oft mit „Ja“ beantwortet: Deutschland sei für die Asylanträge der über die Balkanroute einreisenden Flüchtlinge nicht nur unzuständig, sondern dürfe ihnen aufgrund der in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Drittstaatenregelung von Rechts wegen auch keinen Schutz gewähren. In diesem Lichte wird der Ruf nach der „Rückkehr zum Recht“ vielerorts lauter. Aber hat sich die Bundesregierung überhaupt vom Recht entfernt? Was könnte sie tatsächlich gegen das von anderen EU-Staaten organisierte Durchschleusen von Flüchtlingen „Richtung Germany“ tun? Der vorliegende Beitrag gibt darauf (für manchen überraschende) Antworten.

  • Hans Herbert von Arnim, Speyer, GesetzesbegrĂĽndung und Gesetzesvorbehalt bei der Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern

    Mit seiner neuen Rechtsprechung zur Höhe der Beamtenbesoldung verlangt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber als Kompensat für fehlende inhaltliche Maßstäbe eine Begründung. Dafür kommen Indikatoren wie die Entwicklung von Preisen sowie anderweitigen Einkommen und Besoldungen in Betracht. Dadurch soll die Kontrolle durch Öffentlichkeit und Verfassungsgerichte erleichtert werden. Diese Rechtsprechung muss auch auf die Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern erstreckt werden, bei denen inhaltliche Maßstäbe ebenfalls völlig fehlen und wirksame Kontrollen erst recht notwendig sind. Die Begründung ergänzt damit den Gesetzesvorbehalt in seiner Funktion, die Kontrolle zu verbessern.

  • Henning Thomas, Hamburg, Ausschreibungen fĂĽr die Windenergie an Land: Eingriff in Grundrechte „kleiner“ Anlagenbetreiber?

    In Übereinstimmung mit den Leitlinien der Kommission für Energie- und Umweltbeihilfen aus 2014 beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung von Ausschreibungen für die Windenergie an Land. Studien legen nahe, dass kleinere Entwickler und Betreiber von Windenergieanlagen mit nur einem oder wenigen Projekten durch das Ausschreibungserfordernis strukturell gegenüber größeren Akteuren benachteiligt werden und sich möglicherweise aus dem Markt zurückziehen könnten. Hier setzt der Beitrag an. Er sieht in der Einführung von Ausschreibungen einen Eingriff in Grundrechte „kleiner“ Anlagenbetreiber, der eine Härtefallregelung notwendig macht. Zu Recht werden mit Blick auf das EEG 2016 daher Sonderregelungen für kleine Akteure vorgeschlagen.

Bericht

  • Stefan Pilz, Ilmenau, Ein Normenkontrollrat fĂĽr ThĂĽringen? – Handlungsoptionen fĂĽr bessere Rechtsetzung und BĂĽrokratieabbau im Freistaat

Buchbesprechungen

  • Daniel ThĂĽrer, Europa als Erfahrung und Experiment (Eckart Klein)
  • Hans von der Groeben/JĂĽrgen Schwarze/Armin Hatje (Hrsg.), Europäisches Unionsrecht – Vertrag ĂĽber die Europäische Union – Vertrag ĂĽber die Arbeitsweise der Europäischen Union – Charta der Grundrechte der Europäischen Union; 7. Auflage (Matthias Niedobitek)
  • Stefan Koslowski (Hrsg.), Lorenz von Stein und der Sozialstaat (Hans-Christof Kraus)
  • Dirk Zitzen, Kommunale VideoĂĽberwachung – Der Einsatz von VideoĂĽberwachungstechnik durch die Kommunen in NRW – eine Analyse des geltenden Rechts und Vorschläge fĂĽr eine kĂĽnftige Rechtsgestaltung (Cristina Fraenkel-Haeberle)
  • Fritz Thiel/Konrad Gelzer/Hans-Dieter Upmeier, Baurechtssammlung, Band 80: Sonderband Rechtsprechung Landschafts- und Naturschutzrecht sowie europäisches Umweltrecht (Hansjochen DĂĽrr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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