Ausgabe 8/2014, April

Abhandlungen

  • Josef Franz Lindner, Augsburg, Der passive Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht – Versuch einer dogmatischen Systematisierung

    Dogmatik und Rechtsprechung zum passiven Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht sind seit längerer Zeit in Bewegung. Die noch herrschende Auffassung, wonach es für das Vorliegen passiven Bestandsschutzes genüge, wenn die bauliche Anlage – trotz formeller Illegalität – in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten materiell legal war, wird zunehmend in Frage gestellt. Die Gegenauffassung will passiven Bestandsschutz für formell illegale Anlagen nicht mehr anerkennen und beruft sich dazu auf die Eigentumsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts. Der vorliegende Beitrag bemüht sich um eine dogmatische Präzisierung.

  • Peter Axer, Heidelberg, Der Anliegergebrauch an Straßen

    Die Straßen- und Wegegesetze von Bund und Ländern unterscheiden zwischen erlaubnisfreiem Gemeingebrauch und prinzipiell erlaubnispflichtiger Sondernutzung. Dagegen ist der erlaubnisfreie Anliegergebrauch als Recht zur Nutzung der öffentlichen Straße durch den Eigentümer eines an der Straße liegenden Grundstücks über den gemeingebräuchlichen Verkehr hinaus nur vereinzelt explizit geregelt, obschon der Anlieger in besonderem Maße auf die Nutzung der Straße angewiesen ist. Rechtlich wirft der Anliegergebrauch schon deshalb vielfältige Fragen auf.

  • Erik Gawel, Leipzig, Umwelt- und Ressourcenkosten: Begriff und Stellung im Rahmen von Art. 9 WRRL

    Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) statuiert in Art. 9 den Kostendeckungsgrundsatz für Wasserdienstleistungen. Dabei sind auch „umwelt- und ressourcenbezogene Kosten“ einzuschließen. Was sich hinter diesem weder in der WRRL legaldefinierten noch in der Wirtschaftswissenschaft gebräuchlichen Begriffspaar verbirgt, konnte bislang nicht zufriedenstellend spezifiziert werden. Der vorliegende Beitrag bietet eine erneute Annäherung an Begriffsgehalt und Stellung der Umwelt- und Ressourcenkosten im Rahmen der Normarchitektur von Art. 9 Abs. 1. Dabei wird aufgezeigt, dass sich trotz der erheblichen Auslegungsprobleme die gebotene Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten materiell durchaus substantiieren lässt und auch keineswegs ohne normativen Gehalt bleibt.

  • Thomas Siems, Köln, Der Umgang mit Extremismus im Öffentlichen Dienst

    Der Umgang mit Extremismus im Öffentlichen Dienst gehört vor dem Hintergrund der Verfassungstreuepflicht zu den Besonderheiten des öffentlichen Dienstrechts. Für alle öffentlichen Dienstherren sind insbesondere die Rahmenbedingungen der Entlassung eines Extremisten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von Interesse. Der folgende Artikel betrachtet die Verfassungstreuepflicht der Beamten, Richter, Soldaten und Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst, die Folgen eines Pflichtverstoßes sowie den Aspekt von Verfassungstreueprüfungen.

Buchbesprechungen

  • Reinhold Zippelius, Das Wesen des Rechts – Eine Einführung in die Rechtstheorie; 6. Auflage (Ulrich Karpen)
  • Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider/Wolfgang Bier (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar, 25. Erg.-Lfg. April 2013(Herbert Bethge)
  • Wolfgang Voit/Markus Grube, LMIV – Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/11, Kommentar (Matthias Wiemers)

Rechtsprechung

  • BVerwG, NK-Urteil vom 16.10.2013 – 8 CN 1.12 – Friedhofssatzung; Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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