Ausgabe 3/2009, Februar
Abhandlungen
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Christoph Ohler, Jena/Tobias Kruis, München, Die Bekanntgabe inländischer Verwaltungsakte im Ausland
In zunehmendem Umfang sind inländische Behörden heute mit grenzüberschreitenden Sachverhalten konfrontiert, bei denen die Notwendigkeit besteht, Verwaltungsverfahren mit ausländischen Beteiligten zu betreiben und Verwaltungsakte an Adressaten zu richten, die im Ausland ansässig sind. Neben die einfachgesetzlichen Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes an die Bekanntgabe von Verwaltungsakten treten hier völkerrechtliche Vorgaben, die die Behörde beachten muss. Ungeklärt ist bislang aber, wie sich völkerrechtliche Verstöße bei der Auslandsbekanntgabe auf die Wirksamkeit des Verwaltungsakts auswirken.
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Andreas Paulick, Dresden, Ausgewählte Haftungsfragen im Recht des Zweckverbands
Bei Zweckverbänden handelt es sich um die klassische öffentlich-rechtliche Form der interkommunalen Zusammenarbeit. In Rechtsprechung und Literatur wurden vielfach die haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Verbandsmitglieder bei einer Teilnahme des Vor-Zweckverbands am Privatrechtsverkehr thematisiert. Dem gegenüber führt sowohl die Problematik einer möglichen Haftungsbeschränkung zugunsten als auch die Frage eines möglichen Haftungsdurchgriffs zulasten der Verbandsmitglieder eher ein Schattendasein im Schrifttum. Dies überrascht – sind doch einerseits die gesetzgeberischen Vorgaben zur Haftungsrealisierung im Recht des Zweckverbands eher knapp gehalten und dürfte es sich doch andererseits vielfach um Parallelprobleme von juristischen Personen des Privat- wie auch des öffentlichen Rechts handeln.
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Stefan Pilz, Ilmenau, Verfassungsrechtliche Grenzen der Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens - Anmerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Sowohl im Rahmen der allgemeinen Justizdebatten als auch im Zuge der rechtseinheitlichen Entwicklung auf der Ebene der Europäischen Union ist eine grundlegende Reform des deutschen Gerichtsvollzieherwesens verstärkt in die Diskussion getreten. Der letzte konkrete Reformversuch wurde 2006 im Zuge der 74. Justizministerkonferenz initiiert und mündete in einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gerichtsvollzieherwesens. Obgleich der eingebrachte Entwurf für ein Gerichtsvollziehergesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden soll und daher mit deren Ablauf gegenstandslos wird, sollen im Rahmen dieses Beitrags anhand des Gesetzentwurfs die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Reform des Gerichtsvollzieherwesens dargelegt werden.
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Hyung Seo Han, Seoul, New Governance in der Republik Korea - Ein tragbares Konzept fĂĽr die Zukunft?
Die Werte der Bürger und die politische Umwelt in der Republik Korea wandeln sich seit dem Jahr 2000 erheblich. Dabei wird New Governance als neues Steuerungsinstrument bei vielen staatlichen Entscheidungsverfahren, auch auf Regierungsebene, eingeführt. Problematisch sind hierbei unter anderem die entstehenden hohen Mehrkosten. Aber trotz einiger Kritik wird das neu eingeführte New-Governance-System kontinuierlich gefördert und erweitert, was den steten Fortgang der Demokratisierung in Politik und Verwaltung von Korea, verbunden mit der wachsenden Partizipation der koreanischen Gesellschaft an staatlichen Entscheidungsprozessen, symbolisiert.
Buchbesprechungen
- Dirk Blasius, Lorenz von Stein – Deutsche Gelehrtenpolitik in der Habsburger Monarchie (Hans-Christof Kraus)
- Kai-Dieter Classen, Gute Verwaltung im Recht der Europäischen Union – eine Untersuchung zu Herkunft, Entstehung und Bedeutung des Art. 41 Abs. 1 und 2 der Europäischen Grundrechtecharta (Helmut Goerlich)
- Christian Baudewin, Der Schutz der öffentlichen Ordnung im Versammlungsrecht (Alfred Scheidler)