Ausgabe 23/2014, Dezember

Abhandlungen

  • Andreas Lienhard, Bern, Entwicklungen im Recht der öffentlichen Verwaltung der Schweiz – Beobachtung aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive

    Im Staatsorganisations- und Verwaltungsorganisationsrecht sowie im Finanzhaushalt- und Personalrecht der Schweiz sind in den letzten Jahren bedeutsame Entwicklungen zu beobachten. Der vorliegende Beitrag vermittelt eine Übersicht dazu aus einer verwaltungswissenschaftlichen Perspektive. Der Fokus liegt auf dem Recht des Bundes, wobei die Erkenntnisse weitgehend auch für die Kantone Geltung beanspruchen können. Vorab werden einige bedeutsame, die Rechtsentwicklung prägende Veränderungen in Staat und Verwaltung sowie deren Umfeld aufgezeigt.

  • Hans Hermann Bowitz, Frankfurt am Main, Beurteilungsverfahren – ohne Erstbeurteiler? – Zugleich eine Anmerkung zum Beurteilungsverfahren des Auswärtigen Amtes

    Das Beurteilungsverfahren im Außenministerium ist geprägt von einer „dezentralen Berichterstattung“ und einer „zentralen Beurteilung.“ Das bedeutet, dass der Vorgesetzte, der „weisungsberechtigt auf fachlichem Gebiet ist“, als „Berichterstatter“ beauftragt wird, im Rahmen eines Beurteilungsberichts lediglich eine „verbale Einschätzung“ ohne Benotung vorzulegen. Die eigentliche Beurteilung erstellt allein der Leiter der Zentralabteilung in Berlin. Dieser zentrale Beurteiler kennt aber grundsätzlich weder den zu Beurteilenden persönlich noch hat er im Normalfall aus eigener Anschauung konkrete Kenntnisse bezüglich des jeweils bedeutsamen operativen Geschäfts des zu beurteilenden Beamten. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kann eine dienstliche Beurteilung nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden. Hingegen unterliegt das Beurteilungsverfahren als solches der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle. Mit den hier von den Gerichten entwickelten Maßstäben ist das Beurteilungsverfahren des Auswärtigen Amtes nicht in Übereinstimmung zu bringen. Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gleichwohl das Beurteilungsverfahren des Auswärtigen Amtes in mehreren Entscheidungen im Ergebnis gebilligt hat, hält diese Rechtsprechung einer vertieften Nachprüfung nicht stand.

  • Monika Polzin, Augsburg, Zukunft und Ermessen: VorberĂĽcksichtigung von (potenziellen) zukĂĽnftigen Gesetzen?

    Der Aufsatz untersucht die rechtliche Wirkung (potenzieller) zukünftiger Gesetze auf das Verwaltungsermessen. Ist die zuständige Behörde berechtigt oder gar verpflichtet, Gesetzesvorhaben im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen und wenn ja, in welchem Umfang? Ausgangspunkt hierfür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013, in dem das Gericht erstmals zu der Frage Stellung genommen hat, ob und unter welchen Voraussetzungen ein den Einzelnen begünstigendes Gesetzesvorhaben im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist.

  • Ernst-Rainer Hönes, Mainz, 50 Jahre Charta zur Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (Charta von Venedig)

    Die vor 50 Jahren im Mai 1964 verabschiedete internationale Charta zur Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (Charta von Venedig) ist für die fachlichen Belange der vielleicht wichtigste Text. In 16 Artikeln bildet diese Charta die prägnante Grundlage zum Denkmal- und Ensemblebegriff. Dabei geht es um die Konservierung und Restaurierung dieser Zeugnisse der Vergangenheit. Als eine von der Generalversammlung des internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) 1965 bestätigte Charta ist sie zwar keine anerkannte Rechtsquelle des Völkerrechts, doch wird sie als „weiches Recht“ („soft law“) zur Interpretation der internationalen Vorgaben zum Denkmal-, Kulturgüter- und Welterberecht herangezogen.

Buchbesprechungen

  • Florian Claus Albrecht/Jan Dirk Roggenkamp, Vereinsgesetz: VereinsG, Kommentar (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Johanna Keller/Ingo Krampen (Hrsg.), Das Recht der Schulen in freier Trägerschaft – Handbuch fĂĽr Praxis und Wissenschaft (Friedhelm Hufen)
  • Henning Jäde/Franz Dirnberger/Josef WeiĂź, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung: BauGB, BauNVO, Kommentar; 7., ĂĽberarbeitete Auflage (Hansjochen DĂĽrr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.