Ausgabe 22/2009, November

Abhandlungen

  • Wilfried Erbguth, Rostock, Abbau des Verwaltungsrechtsschutzes – Eine Bestandsaufnahme anhand des Fachplanungs- und Immissionsschutzrechts

    Das Infrastrukturrecht räumlicher Ausprägung sieht sich seit Längerem dem Zugriff des Gesetzgebers ausgesetzt, der den Wirtschaftsstandort Deutschland durch „verschlankte“ Verfahren und damit Rückbau von Rechtsschutzmöglichkeiten (insbesondere) Drittbetroffener sichern und entwickeln will. Flankierend wirkt vielfach die Rechtsprechung. Angesichts aktueller Beschleunigungsschübe geht es dem Beitrag um eine Bestandsaufnahme, die kumulative Wirkungen des Abbaus im Verfahrens- und Prozessrecht auf den Rechtsschutz einbezieht.

  • Robert Weimar, Siegen, Rechtsfortbildung durch die Verwaltung

    Der Verwaltungsentscheider, der einen Fall im Rahmen seiner Zuständigkeit zu entscheiden hat, stellt nicht selten fest, dass eine einschlägige gesetzliche Regelung fehlt, die vorhandene Regelung unbestimmt, lückenhaft oder mehrdeutig ist oder eine einschlägige Regelung dem zu entscheidenden Fall nicht gerecht wird. In Fällen dieser Art ist es erforderlich, dass der Verwaltungsentscheider in bestimmten Grenzen rechtsfortbildend tätig wird. Auf diese Weise entsteht ein spezifischer Umgang mit dem Gesetz, der – entsprechend dem „judge-made law“ (Richterrecht) – zur Bildung von „authority-made law“ (Verwaltungspraktikerrecht) führen kann oder muss. Dieser Fragenkreis ist wissenschaftlich noch kaum bearbeitet. Nach einer Analyse der tradierten Lehre zur rechtsanwendenden Verwaltung werden die Grundlagen der administrativen Rechtsfortbildung und ihre Hauptprobleme dargestellt und kritisch beleuchtet.

  • Jochen Zülka, Bielefeld, Zur Bürokratiekostenmessung in der Verwaltung oder: „Darf‘s auch ein bisschen weniger sein?“ – Ein Beitrag zu den methodischen Besonderheiten bei der Anwendung des Standardkostenmodells (SKM)

    Nach den Bürokratiekosten der deutschen Wirtschaft und den Informationskosten der Bürgerinnen und Bürger in besonders ausgewählten Lebenslagen soll nach dem Willen der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode auch der bürokratische (Informations-)Aufwand in und unter den öffentlichen Verwaltungen selbst unter die Lupe genommen werden. Die angekündigte Ausweitung der Messungen mithilfe des in den Niederlanden entwickelten sog. Standardkostenmodells – auch kurz SKM genannt – auf die öffentliche Verwaltung wirft allerdings zahlreiche methodische Fragen auf, für die noch keine allgemeingültigen Antworten vorliegen. Der nachfolgende Beitrag vermittelt eine Übersicht über die bisher bekannten und nur zum Teil in der Praxis erprobten methodischen Ansätze zur Weiterentwicklung des SKM für die Bürokratiekostenmessung in der Verwaltung und hinterfragt kritisch die dabei erkennbare Tendenz zur definitorischen Beschränkung des messbaren Normbestands.

  • Simon Sieweke, Hamburg, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortsetzung der Exzellenzinitiative

    Die im Jahr 2005 zwischen Bund und Ländern beschlossene Exzellenzinitiative hat nicht nur die öffentliche Wahrnehmung des Hochschulwesens verändert, sondern durch die Stärkung des Leistungsgrundsatzes auch wichtige strukturelle Effekte ausgelöst. Diese sollen nach den Plänen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat auf der einen und der Politik auf der anderen Seite durch eine Neuauflage dieses Förderprogramms verstetigt werden. Indes begegnet dies nicht nur im Hinblick auf Art. 5 Abs. 3 GG, sondern auch im Hinblick auf die Mitwirkung des Bundes und die geringe Beteiligung der Parlamente verfassungsrechtlichen Bedenken.

Buchbesprechungen

  • Ulrich Karpen, Gesetzgebungslehre – neu evaluiert/Legistics – freshly evaluated; 2. Auflage (Klaus-Eckart Gebauer)
  • Erika Engel/Norbert Paul Engel (Hrsg.), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Band 1 (Constance Grewe)
  • Peter Häberle, Europäische Verfassungslehre; 6. Auflage (Michael Kilian)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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