Ausgabe 22/2009, November
Abhandlungen
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Wilfried Erbguth, Rostock, Abbau des Verwaltungsrechtsschutzes â Eine Bestandsaufnahme anhand des Fachplanungs- und Immissionsschutzrechts
Das Infrastrukturrecht rĂ€umlicher AusprĂ€gung sieht sich seit LĂ€ngerem dem Zugriff des Gesetzgebers ausgesetzt, der den Wirtschaftsstandort Deutschland durch âverschlankteâ Verfahren und damit RĂŒckbau von Rechtsschutzmöglichkeiten (insbesondere) Drittbetroffener sichern und entwickeln will. Flankierend wirkt vielfach die Rechtsprechung. Angesichts aktueller BeschleunigungsschĂŒbe geht es dem Beitrag um eine Bestandsaufnahme, die kumulative Wirkungen des Abbaus im Verfahrens- und Prozessrecht auf den Rechtsschutz einbezieht.
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Robert Weimar, Siegen, Rechtsfortbildung durch die Verwaltung
Der Verwaltungsentscheider, der einen Fall im Rahmen seiner ZustĂ€ndigkeit zu entscheiden hat, stellt nicht selten fest, dass eine einschlĂ€gige gesetzliche Regelung fehlt, die vorhandene Regelung unbestimmt, lĂŒckenhaft oder mehrdeutig ist oder eine einschlĂ€gige Regelung dem zu entscheidenden Fall nicht gerecht wird. In FĂ€llen dieser Art ist es erforderlich, dass der Verwaltungsentscheider in bestimmten Grenzen rechtsfortbildend tĂ€tig wird. Auf diese Weise entsteht ein spezifischer Umgang mit dem Gesetz, der â entsprechend dem âjudge-made lawâ (Richterrecht) â zur Bildung von âauthority-made lawâ (Verwaltungspraktikerrecht) fĂŒhren kann oder muss. Dieser Fragenkreis ist wissenschaftlich noch kaum bearbeitet. Nach einer Analyse der tradierten Lehre zur rechtsanwendenden Verwaltung werden die Grundlagen der administrativen Rechtsfortbildung und ihre Hauptprobleme dargestellt und kritisch beleuchtet.
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Jochen ZĂŒlka, Bielefeld, Zur BĂŒrokratiekostenmessung in der Verwaltung oder: âDarfâs auch ein bisschen weniger sein?â â Ein Beitrag zu den methodischen Besonderheiten bei der Anwendung des Standardkostenmodells (SKM)
Nach den BĂŒrokratiekosten der deutschen Wirtschaft und den Informationskosten der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in besonders ausgewĂ€hlten Lebenslagen soll nach dem Willen der Bundesregierung in der nĂ€chsten Legislaturperiode auch der bĂŒrokratische (Informations-)Aufwand in und unter den öffentlichen Verwaltungen selbst unter die Lupe genommen werden. Die angekĂŒndigte Ausweitung der Messungen mithilfe des in den Niederlanden entwickelten sog. Standardkostenmodells â auch kurz SKM genannt â auf die öffentliche Verwaltung wirft allerdings zahlreiche methodische Fragen auf, fĂŒr die noch keine allgemeingĂŒltigen Antworten vorliegen. Der nachfolgende Beitrag vermittelt eine Ăbersicht ĂŒber die bisher bekannten und nur zum Teil in der Praxis erprobten methodischen AnsĂ€tze zur Weiterentwicklung des SKM fĂŒr die BĂŒrokratiekostenmessung in der Verwaltung und hinterfragt kritisch die dabei erkennbare Tendenz zur definitorischen BeschrĂ€nkung des messbaren Normbestands.
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Simon Sieweke, Hamburg, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
Die im Jahr 2005 zwischen Bund und LÀndern beschlossene Exzellenzinitiative hat nicht nur die öffentliche Wahrnehmung des Hochschulwesens verÀndert, sondern durch die StÀrkung des Leistungsgrundsatzes auch wichtige strukturelle Effekte ausgelöst. Diese sollen nach den PlÀnen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat auf der einen und der Politik auf der anderen Seite durch eine Neuauflage dieses Förderprogramms verstetigt werden. Indes begegnet dies nicht nur im Hinblick auf Art. 5 Abs. 3 GG, sondern auch im Hinblick auf die Mitwirkung des Bundes und die geringe Beteiligung der Parlamente verfassungsrechtlichen Bedenken.
Buchbesprechungen
- Ulrich Karpen, Gesetzgebungslehre â neu evaluiert/Legistics â freshly evaluated; 2. Auflage (Klaus-Eckart Gebauer)
- Erika Engel/Norbert Paul Engel (Hrsg.), EuropĂ€ischer Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte; Band 1 (Constance Grewe)
- Peter HÀberle, EuropÀische Verfassungslehre; 6. Auflage (Michael Kilian)