Ausgabe 16/2016, August

Thematischer Schwerpunkt: Information und Geheimnisschutz im Bereich von Parlament und Regierung

Abhandlungen

  • Wolfgang WeiĂź, Speyer, Informations- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags bei gemischten Abkommen wie TTIP

    Die Frage nach der Intensität parlamentarischer Mitwirkung beim Abschluss gemischter Abkommen stellt sich angesichts der Vielzahl von EU-Freihandelsabkommen, die wie das Freihandelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) kürzlich finalisiert wurden oder sich wie das TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) in der Verhandlung befinden, derzeit häufig. Die vorliegende Analyse zeigt, dass der Deutsche Bundestag bei gemischten Abkommen nicht allein auf die Zustimmung zur Ratifikation beschränkt ist. Gegenstand der parlamentarischen Erörterung ist das Abkommen insgesamt. Die Integrationsverantwortung des Bundestags gebietet verfassungsrechtlich eine umfassende Information, die unionsrechtlich auch zu ermöglichen ist. Ferner fordert sie eine Zustimmung des Bundestags bereits für die vorläufige Anwendung.

  • Thomas Holzner, WĂĽrzburg, Parlamentarische InformationsansprĂĽche im Spannungsfeld zwischen demokratischer Kontrolle und Staatswohlinteressen

    Selektoren sind Begriffe, nach denen der bundesdeutsche Auslandsgeheimdienst BND das Internet sowie Telekommunikationsdaten durchsucht und die Ergebnisse an den US-Geheimdienst NSA übermittelt hat. Dabei sollen auch Bundesbürger sowie deutsche Unternehmen ausspioniert worden sein. Der Streit, wer nun diese Selektorenlisten einsehen darf, ist aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig und wirft erneut die Frage nach den Grenzen parlamentarischer Informationsansprüche auf. Hier setzt der Beitrag an. Er skizziert den parlamentarischen Informationsanspruch insbesondere mittels eigens dafür eingerichteter Gremien, setzt sich kritisch mit der Grenze des „Staatswohls“ auseinander und zeigt Optionen für eine bessere parlamentarische Kontrolle auf.

  • Daniel Nees, WĂĽrzburg, Wie viel Demokratie vertragen unsere AuĂźenbeziehungen? – Die Selektorenlisten der NSA im Spannungsverhältnis zwischen Geheimschutz und parlamentarischer Kontrolle

    Die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste befreundeter Staaten bringt es mit sich, dass in den parlamentarischen Kontrollorganen vermehrt Informationen von und über ausländische Nachrichtendienste zur Sprache kommen. Sowohl die Bundesregierung als auch die betroffenen Regierungen der ausländischen Geheimdienste haben ein grundsätzliches Interesse daran, den Kreis derjenigen Personen, die Zugang zu den geheimen Informationen haben, möglichst gering zu halten. Dies zeigt sich aktuell an der Ablehnung eines auf Einsicht in die Selektorenlisten der NSA gerichteten Auskunftsverlangens insbesondere der zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes eingerichteten Gremien und Ausschüsse. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag die verfassungsrechtlichen Grenzen parlamentarischer Auskunftsansprüche und untersucht, inwiefern die Begründung der Bundesregierung die Ablehnung der Einsicht in die Selektorenlisten konkret trägt.

  • Herbert Elzer, Andernach, Geheimschutz im Kanzleramt – Die Verschlusssachenanweisungen der Bundesregierung in der Ă„ra Adenauer

    Kanzleramt und Bundesinnenministerium (BMI) der jungen Bundesrepublik versuchten, so schnell wie möglich eine wirksame Verschlusssachenanweisung (VSA) zu erlassen, die für moderne Verwaltungen unabdingbar ist. Ein Diebstahl von Kabinettsprotokollen im Kanzleramt von 1949 bis 1951 unterstrich die Dringlichkeit. Der Beitrag zeigt, welche Komponenten die VSA vom 10. April 1951 enthielt und was sich durch den NATO-Beitritt der Bundesrepublik von 1955 in der Nachfolgeregelung vom 15. Mai 1956 änderte. Ein Blick auf die jüngste VSA des BMI vom 31. März 2006 rundet den Aufsatz ab.

Buchbesprechungen

  • Joachim RĂĽckert, Abschiede vom Unrecht – Zur Rechtsgeschichte nach 1945 (Hans-Christof Kraus)
  • Franz Reimer, Juristische Methodenlehre (Klaus Schönenbroicher)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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