Ausgabe 13/2018, Juni
Abhandlungen
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Hermann Hill, Speyer, Agiles Verwaltungshandeln im Rechtsstaat
Wenn sich die zugrunde liegenden Lebensverhältnisse ändern, müssen auch die Handlungsweisen der Verwaltung angepasst werden, um effektive Lösungen für die Aufgaben der Verwaltung zu finden. Agiles Verwaltungshandeln bietet insofern neue Möglichkeiten zur Bewältigung komplexer und turbulenter Verhältnisse. Der Beitrag untersucht, welche rechtlichen und kulturellen Möglichkeiten und Ansätze es gibt, agiles Verwaltungshandeln im Rechtsstaat umzusetzen.
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Tamiko Kehrer, Karlsruhe/Daniel Rölle, Speyer, Die Theorie der „Public Service Motivation“ – Attraktivitätspotenziale für den öffentlichen Dienst in Deutschland
Das Konzept der Public Service Motivation (PSM) postuliert einen Unterschied zwischen der Motivation im öffentlichen zu der im privaten Sektor und erweitert damit das Feld der Motivationsforschung um den Bereich des öffentlichen Sektors und seinen Bediensteten. Das Verständnis um die Motivationslagen innerhalb der öffentlichen Verwaltung kann zur Steigerung der Attraktivität derselben beitragen, da dem öffentlichen Dienst Anwerbungstaktiken der freien Wirtschaft, wie z.B. finanzielle Anreize, versagt bleiben. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwiefern sich aus dem PSM-Konzept praktischer Nutzen für das Personalmanagement des öffentlichen Dienstes ziehen lässt. Der im Folgenden aufgezeigte Mangel an empirischen Ergebnissen in Deutschland verdeutlicht die Relevanz eines Erkenntnisgewinns hierzulande.
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Ulrich Smeddinck, Braunschweig, Halle/Basil Bornemann, Basel, Verkehr, Mobilität, Nudging – Zugleich zum Stand von Regulieren durch Anstoßen in Deutschland
Die Regulierung orientiert sich statt an der bloßen Bewältigung von Verkehrsmengen immer stärker an einer vernetzten Mobilität. Nudging – Regulieren durch Anstoßen – findet hier ein interessantes Anwendungsfeld, insbesondere wenn Entscheidungsarchitekturen elektronisch ausgestaltet werden. Der Beitrag schildert die Entwicklung, liefert Beispiele und ordnet das Geschehen grundsätzlich ein.
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Fiete Kalscheuer/Annika Jacobsen, Kiel, Der Parlamentsvorbehalt: Wesentlichkeitstheorie als Abwägungstheorie
Der Parlamentsvorbehalt ist kein Selbstzweck. These dieses Aufsatzes ist es, dass die Wesentlichkeitstheorie, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Reichweite des Parlamentsvorbehalts bestimmt, als Abwägungstheorie zu verstehen ist. Der historische Funktionswandel des Parlamentsvorbehalts spricht dabei gegen eine weite Anwendung der Wesentlichkeitstheorie. Während im 19. Jahrhundert die Exekutive im Machtbereich des Monarchen lag, ist unter dem Grundgesetz auch die Exekutive demokratisch legitimiert. Notwendig ist heute daher eine Abwägung der Argumente, die im Hinblick auf den konkreten Regelungsgegenstand für oder gegen eine Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber sprechen. Im Folgenden soll dies anhand tierschutzrechtlicher Verordnungen verdeutlicht werden. Diese sind deswegen als Beispiel besonders geeignet, weil hier regelmäßig verschiedenste Interessen aufeinanderstoßen und zum Ausgleich zu bringen sind.
Buchbesprechung
- Carl Schmitt, Tagebücher – 1925 bis 1929; hrsg. v. Martin Tielke und Gerd Giesler (Reinhard Mehring)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 391. EuGH, Urteil vom 24.4.2018 – C-353/16 – MP – Subsidiärer Schutz; psychologische Versorgung im Heimatland
- 392. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 5.3.2018 – 1 BvR 2864/13 – Kürzung der Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen
- 393. BVerwG, Urteil vom 28.2.2018 – 6 C 48.16 – Rundfunkbeitragspflicht schwerbehinderter Menschen
- 398. BVerwG, Beschluss vom 5.3.2018 – 6 B 71.17 – Staatsprüfung für Juristen; Bewertung von Aufsichtsarbeiten
- 400. VGH BW, Beschluss vom 28.3.2018 – 9 S 2648/17 – Finanzierung von Drittmittelprojekten
- 402. BayVGH, Beschluss vom 27.12.2017 – 4 CS 17.1450 – Obdachlosenunterbringung; Annahme fehlender „Unterbringungsfähigkeit“
- 405. OVG NRW, Beschluss vom 7.3.2018 – 9 E 129/18 – Unterbringungsanspruch eines körperbehinderten Obdachlosen
- 406. BayVGH, Beschluss vom 1.3.2018 – 4 CE 18.495 – Abwehranspruch der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes Ratsbegehren
- 407. BayVGH, Beschluss vom 19.3.2018 – 4 CE 17.2472 – Schutz vor Vereitelung eines beantragten Bürgerbegehrens; Sitzungsöffentlichkeit in „Sparkassenangelegenheiten“
- 408. BayVGH, Beschluss vom 10.4.2018 – 4 CE 17.2450 – Eilrechtsschutz gegen den Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion
- 409. BayVGH, Beschluss vom 10.4.2018 – 4 CS 17.2083 – Öffentliche Einrichtung; Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf dem Viktualienmarkt
- 412. BVerwG, Urteil vom 21.12.2017 – 4 C 7.16 – Befristete Geltung der Baugenehmigung; unbefristete Fortgeltung als immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- 421. BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 – 9 C 15.16 – Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees
- 422. BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 – 9 C 16.16 – Wasserentnahmeentgelt für Beseitigung von Sümpfungswasser durch Tagebaubetrieb
- 423. BVerwG, Beschluss vom 26.3.2018 – 1 VR 1.18 – Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder
- 426. BayVGH, NK-Urteil vom 31.1.2018 – 4 N 17.1197 – Ruhezeit bei Urnenbestattungen; postmortales Persönlichkeitsrecht
- 427. BayVGH, Beschluss vom 19.3.2018 – 4 ZB 16.2301 – Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit