Ausgabe 13/2010, Juli

Abhandlungen

  • Peter Badura, München, Die Verantwortung des Bundes für die amtsangemessene Beschäftigung der im Bereich der Deutschen Telekom AG tätigen Beamten

    Die Verfassungsnormen über die Reform von Post und Telekommunikation legen Grundsätze, Richtlinien und unmittelbar geltende Bestimmungen des Privatisierungsfolgenrechts fest (Art. 87 f, 143 b GG). Die Weiterbeschäftigungs- und Rechtsstellungsgarantie zugunsten der bei den Nachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten (Art. 143 b Abs. 3 GG) verpflichtet den Bund als Dienstherrn und die mit Dienstherrenbefugnissen ausgestatteten Unternehmen, den Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung zu erfüllen. Soweit die Anstrengungen und Vorkehrungen der Unternehmen, die Beamten amtsangemessen zu beschäftigen, unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Unternehmenswirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (Art. 87 f Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1, 14 GG) strukturell nicht ausreichen, ist der Bund gegenüber den betroffenen Unternehmen verpflichtet, den Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung zu gewährleisten – gegebenenfalls durch Beschäftigung im Bereich der Bundesverwaltung.

  • Martin J. Worms/Elke Tegeler, Wiesbaden, Die Eröffnungsbilanz des Landes Hessen – Erfahrungen, Fragen, Perspektiven

    Als wichtigen Meilenstein bei der Modernisierung seiner Verwaltung hat das Land Hessen eine an den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung orientierte Eröffnungsbilanz über das Vermögen des Landes erstellt und im November 2009 als erstes Flächenland der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Nicht zuletzt auch mit Blick auf ähnliche Reformüberlegungen oder laufende Reformprojekte anderer Gebietskörperschaften soll dies zum Anlass genommen werden, die Entwicklung in Hessen zu rekapitulieren, die veröffentlichte Eröffnungsbilanz vorzustellen und sich daraus ergebende Fragestellungen und Perspektiven zu erörtern.

  • Christoph Brüning, Kiel, Zur Reanimation der Staatsaufsicht über die Kommunalwirtschaft

    Nachdem die Finanz- und Wirtschaftswelt gelernt zu haben scheinen, dass die Märkte ohne staatliche Kontrolle nicht auskommen, verwundert die Zurückhaltung der für die Kommunalwirtschaft schon vorhandenen Staatsaufsicht. Allein das jüngst wiedererstarkte Zutrauen, dass Städte und Gemeinden als Träger von Staatsgewalt ohne weiteres Aufgaben effektiv und effizient erfüllen, kann dafür als Erklärung nicht ausreichen; zu groß sind die Risiken einer verfehlten Geschäftspolitik. Der Blick muss deshalb tiefer gehen und Strukturen und Maßstäbe der Staatsaufsicht über die Kommunen sowie die einschlägige Verwaltungspraxis kritisch würdigen. Schon vorab ist daran zu erinnern, dass den aufsichtsbehördlichen Zuständigkeiten notwendigerweise haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten korrespondieren.

  • Andrea Becker, Dinslaken/Anna Poll-Wolbeck, Hagen, Zur Gesetzgebungspraxis in Nordrhein-Westfalen – Eine Anmerkung zu „Hanjo Hamann/Christoph Schwalb, Die Straße zur Freiheit? oder: Kritische Bemerkungen zur Neubekanntmachung von Gesetzen“ in DÖV 2009, 1121 ff.

    Hamann/Schwalb haben unlängst auf Fehler und Mängel im Zusammenhang mit der Neubekanntmachung von Bundesgesetzen aufmerksam gemacht und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. In Nordrhein-Westfalen hat die Staatspraxis von Neubekanntmachungen Abstand genommen. Die Einzelheiten dieser neuen Form des „Gesetzgebungsmanagements“ sollen nachfolgend kurz vorgestellt werden.

Buchbesprechungen

  • Helge Sodan (Hrsg.), Grundgesetz, Kompakt-Kommentar (Detlef Merten)
  • Klaus Stern/Florian Becker (Hrsg.), Grundrechte-Kommentar – Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Florian Trappe, Public Private Partnership im Kulturbereich am Beispiel des Musiktheaters (Kevin Weyand)
  • Frank Fechner/Axel Wössner, Journalistenrecht (Stefan Sporn)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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