Ausgabe 10/2025, Mai

Abhandlungen

  • Friederike Gebhard, Bielefeld, Zukunftssicherung als Aufgabe grundrechtlicher Schutzpflichten – Eine kritische Analyse der Dogmatik der Figur der „eingriffsähnlichen Vorwirkung“

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimaschutzbeschluss vom 24.3.2021 grundrechtsdogmatisches Neuland betreten, indem es die Figur der „eingriffsähnlichen Vorwirkung“ entwickelt hat. Demnach sollen staatliche Maßnahmen, die nicht ausreichen, um ein in der Zukunft liegendes Schutzziel zu erreichen, schon heute als Grundrechtseingriff zu qualifizieren sein. Der Beitrag beleuchtet diese Figur kritisch und stellt die Frage, ob nicht das hergebrachte Instrument der grundrechtlichen Schutzpflicht, die laut Bundesverfassungsgericht nicht verletzt sei, dogmatisch überzeugender gewesen wäre. Ausschlaggebend sind insbesondere die dogmatische Einordnung staatlichen Unterlassens, der Umfang staatlicher Verpflichtungen aus Art. 20a GG sowie die fragliche Gegenwartswirkung solcher „Eingriffe“.

  • Hans Flemming Maltzahn, Hamburg, Die Wirtschaftsverfassung des „ökologisch scharfgestellten“ Grundgesetzes – Noch immer wirtschaftspolitisch neutral?

    Mit dem stetigen Bedeutungszuwachs der Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes erscheint die wirtschaftspolitische Offenheit des Grundgesetzes zunehmend in Frage gestellt. Auf Grundlage einer Vergewisserung des bisherigen wirtschaftsverfassungsrechtlichen Diskurses untersucht der Beitrag, ob Art. 20a GG, intertemporale Freiheitssicherung und das Primärrecht eine Neuausrichtung des wirtschaftspolitischen Verfassungsverständnisses verlangen. Der Beitrag analysiert zudem Vorschläge zur weitergehenden Ökologisierung de constitutione ferenda auf ihre wirtschaftspolitischen Konsequenzen und blickt auf die Vorteile der (weiterhin) offenen Wirtschaftsverfassung.

  • Nicholas Lorenz, Wiesbaden, Der Deutsche Ethikrat – bekannter Unbekannter

    In der breiten Bevölkerung erlangte der Ethikrat eine große Bekanntheit durch seine Stellungnahmen und Empfehlungen während der Pandemie. Die Stellung im politischen sowie rechtlichen Machtgefüge spielte jedoch in den vom Ethikrat angestoßenen Debatten regelmäßig keine Rolle. Das ruft Verwunderung hervor, da die Tragweite der Stellungnahmen sowie Empfehlungen vom politischen und rechtlichen Einfluss des Ethikrats abhängen. Die am 13. März 2024 vom Ethikrat veröffentlichte Stellungnahme zur Klimagerechtigkeit gibt Anlass, den Ethikrat als solches sowie seinen Einfluss zu untersuchen.

  • Daniel Ehmann, MĂĽnster, Umweltrechtliche Implikationen der Gaskrisen-MaĂźnahmen – Vom Verzicht auf Umweltstandards zur Aktivierung der Energiewende

    Die Gaskrisen-Maßnahmen des nationalen und europäischen Gesetzgebers haben das Umweltrecht in vielfältiger Weise beeinflusst. Neben inhaltlich und temporär begrenzten Flexibilisierungs- und Substitutionsmaßnahmen lassen sich fortwirkende Beschleunigungsmaßnahmen zur Aktivierung der Energiewende feststellen. Musste sich das Umweltrecht zu Beginn der Gaskrise noch zuvorderst mit den akuten Belangen der Versorgungssicherheit messen, kam mit der Forcierung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus eine Verschiebung der umweltrechtlichen Arithmetik zugunsten des Klimaschutzes hinzu. In diesem „Zielkonflikt“ – zwischen Naturschutz und Klimaschutz – ist den ersten Versuchen des Gesetzgebers, mögliche Synergieeffekte zu fördern, eine besondere Bedeutung beizumessen.

Buchbesprechung

  • Mathias Schmoeckel, Das Recht der Reformation in Frankreich und die Vollendung des modernen Staates (Helmut Goerlich)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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