Ausgabe 10/2010, Mai

Abhandlungen

  • Sabine Kropp, Speyer, Die MinisterialbĂĽrokratie als Rollenpartner der Fachpolitiker in den Fraktionen, auf nationaler Ebene und im Mehrebenensystem der EU – Ergebnisse einer Studie ĂĽber den Deutschen Bundestag

    Der nachfolgende Beitrag untersucht auf der Grundlage qualitativer Interviews mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags, welche Rollen sich die Fachpolitiker in den Fraktionen zuordnen und wie sie die Ministerialbürokratie als Interaktionspartner einschätzen. Die empirischen Befunde zeigen, dass die Abgeordneten im Großen und Ganzen das Rollenverständnis anerkennen, das die Beamten sich selbst zuschreiben. Die Ergebnisse der Studie bestätigen zudem, dass Repräsentationsverständnis und Rollenerwartungen beider untersuchter Gruppen wechselseitig aneinander anschließen. Damit sind – zumindest aus der Sicht der Abgeordneten – gute Voraussetzungen für ein intaktes Intra-Elite-Vertrauen gegeben, das seinerseits als grundlegende Bedingung für Regierungsfähigkeit gelten kann. Obwohl die Strategiefähigkeit des Bundestags in europäisierten Fachpolitiken eingeschränkt ist, institutionell gegebene Möglichkeiten der Mitsteuerung nur wenig genutzt werden und sich Informationsasymmetrien zugunsten der Ministerialbürokratie weiter aufspreizen, ist dieses Vertrauensverhältnis bislang weitgehend intakt geblieben. Die Befunde weisen ferner darauf hin, dass sich eine neue Abgeordnetenrolle, nämlich die des „europafähigen“ Fachpolitikers im Bundestag, zögerlich auszubilden beginnt.

  • Christoph Degenhart, Leipzig, Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Abweichungsgesetzgebung

    Mit der Föderalismusreform 2006 wurde der bis dahin vorbildlose Kompetenztypus der Abweichungsgesetzgebung in das Grundgesetz eingeführt. Formelle wie materielle verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Abweichungsgesetzgebung bedürfen der Klärung. Dies betrifft Fragen des Zeitpunkts und der expliziten Benennung der Abweichung, vor allem aber der Intensität und Tragweite der Abweichung. Sie stellen sich mit erhöhter Komplexität dort, wo das Grundgesetz abweichungsfeste Kerne benennt, und hier vor allem im Recht des Naturschutzes.

  • Stephan Bredt, Berlin, Das Verfahren der Regulierungsverwaltung zwischen Vertragsautonomie und Wettbewerbsförderung

    Das Regulierungsverfahrensrecht des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unterscheidet sich von dem im Telekommunikationsgesetz (TKG), Postgesetz (PostG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) insbesondere hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur in die Vertragsbeziehungen zwischen Netzbetreibern und -nutzern. Im Ergebnis wird in allen vier Netzwirtschaften ein im Wesentlichen vergleichbares Schutzniveau für die Netznutzer gesichert. Eine das Regulierungsverfahrensrecht aller Sektoren vereinheitlichende Reform erscheint daher nicht erforderlich. Gesetzliche Klarstellungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit wären demgegenüber sinnvoll. Sie könnten sich auf einen gesetzlichen Ausschluss paralleler zivilrechtlicher Überprüfung eisenbahnrechtlicher Regelungsgegenstände und eine stärkere Fristgebundenheit der eisenbahnrechtlichen Ex-post-Prüfung beziehen.

Bericht

  • Kai von Lewinski, Berlin, Symposium „Zur Insolvenz der öffentlichen Hand“ am 29. Oktober 2009 in Hamburg

Buchbesprechungen

  • Michael Koch, Die Grundsätze des intertemporalen Rechts im Verwaltungsprozess – Vertrauensschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (JĂĽrgen Held)
  • Steffen Detterbeck/Jochen Rozek/Christian von Coelln (Hrsg.), Recht als Medium der Staatlichkeit – Festschrift fĂĽr Herbert Bethge zum 70. Geburtstag (Josef Franz Lindner)
  • Horst Dreier (Hrsg.), Richard Thoma, Rechtsstaat – Demokratie – Grundrechte (Ulrich Karpen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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