Ausgabe 12/2025, Juni

Abhandlungen

  • Mehrdad Payandeh, Hamburg, Auslandseinsätze der Bundeswehr zwischen Wehrverfassung und Völkerrecht

    Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen den Vorgaben der Wehrverfassung. Sie sind allerdings nur dann verfassungsgemäß, wenn sie auch im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Bedenken, ob der politische Prozess und das verfassungsgerichtliche Verfahren den Erwartungen an eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung der Völkerrechtskonformität von Auslandseinsätzen der Bundeswehr gerecht werden können. Eine Verfassungsänderung, die klarstellt, dass nur völkerrechtskonforme Auslandseinsätze verfassungskonform sind, birgt daher erhebliche Risiken, auch und gerade für die Integrität des Völkerrechts.

  • Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Die strukturelle Neuverschuldung der Länder zwischen Verfassungskernwidrigkeit und Völkerrechtsverstoß

    Im März 2025 wurde handstreichartig das Grundgesetz geändert und die Schuldenbremse weitestgehend gelockert. Dies geschah ohne Rücksicht auf die durch die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes geschützten eigenen Verfassungsräume der Länder und die völkerrechtlichen Bindungen Deutschlands durch den Fiskalpakt. Zugleich wurden wichtige Entscheidungen über die Verteilung der neuen strukturellen Verschuldungsspielräume unter den Ländern auf den einfachen Bundesgesetzgeber abgeschoben. Der Beitrag setzt sich kritisch mit diesen Entwicklungen auseinander und unterbreitet Verteilungsvorschläge für die verbleibenden Verschuldungsmöglichkeiten.

  • Boas Kümper, Münster, Die Plansicherung als offene Flanke des neuen Windenergieplanungsrechts? – Plansicherungsinstrumente bei der Ausweisung der neuen Windenergiegebiete

    Durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ vom 20.7.2022 wurde ein neues Windenergieplanungsrecht geschaffen und die bislang verbreitete Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch eine reine „Positivplanung“ abgelöst. Diese Neuausrichtung der Windenergieplanung wirft die Frage auf, welche Plansicherungsinstrumente zum Schutz der neuen Windenergieplanungen während des Aufstellungsprozesses zum Einsatz kommen können, insbesondere ob die neuen „Positivplanungen“ – ebenso wie die bisherigen Konzentrationsplanungen – vor einer Zulassung von Windenergieanlagen außerhalb der künftigen Windenergiegebiete geschützt werden können.

Kleinerer Beitrag

  • Michèle Morner/Johannes Hassemer, Speyer, Parenting Advantage durch das Beteiligungsmanagement: Mehrwertstrategien im „Konzern Stadt“

    Das Beteiligungsmanagement koordiniert die öffentlichen Unternehmen einer Gebietskörperschaft. Um sich zu legitimieren, muss es dabei einen Mehrwert schaffen. Drei idealtypische Strategien stehen hierfür zur Wahl: Mobilisierung, Spezialisierung und Synergie. Jede Strategie stellt eigene Anforderungen an die Kontrolle und Steuerung der Leitung und damit das Beteiligungsmanagement. Zur Schaffung eines möglichst großen Mehrwerts müssen Möglichkeiten der Kombination verschiedener Strategien ausgelotet werden.

Rechtsprechung

  • VerfGH BW, Urteil vom 28.2.2025 – 1 GR 31/24 – Zulassung eines Volksbegehrens zur Verkleinerung des Landtags; Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung des Wahlsystems

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