Ausgabe 15/2014, August
Abhandlungen
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Bettina Spilker, Münster, Postmortaler Schutz durch das Grundgesetz
Während es verfassungsrechtlich geklärt ist, dass die Würde des Menschen als Gattungswesen den Staat zu einem postmortalen Schutz verpflichtet, ist die konkrete Reichweite des postmortalen Schutzes umstritten. Es stellt sich die Frage, ob postmortaler Schutz durch das Grundgesetz nur bei einer Verletzung der Menschenwürde in Betracht kommen kann oder auch bei einer hypothetischen Verletzung von Grundrechten. Der nachfolgende Beitrag zeigt zunächst allgemein die Grundlagen für den postmortalen Schutz durch das Grundgesetz auf. Sodann werden einzelne Facetten eines postmortalen Schutzes analysiert und eine Rechtsfortentwicklung angeregt.
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Tristan Barczak, Münster, Verwaltungsrechtliche und verwaltungshistorische Fragen der Umbenennung von Straßen und Entziehung von Ehrenbürgerschaften – Zugleich ein Beitrag zum Umgang der Kommunen mit den langen Schatten der Vergangenheit
Straßen, Plätze und Parks sind öffentliche Foren, die zu Begegnung und Kommunikation einladen. Zugleich bieten sie eine begehbare Folie, auf der die jeweils regierenden Herrschaftsverhältnisse gespiegelt und prägende Persönlichkeiten geehrt werden. Insbesondere die Zeitenwenden von 1945 und 1989 hatten demgemäß einen Schildersturm zur Folge: Der Adolf-Hitler-Platz ist im Strudel der Geschichte längst versunken. Das Gleiche gilt für zahlreiche Karl-Marx-Alleen, Ernst-Thälmann-Straßen und Clara-Zetkin-Parks. Auch mit der posthumen Aberkennung von Ehrenbürgerschaften versuchen Kommunen, Distanz zwischen sich und den Schatten der Vergangenheit zu schaffen. Dieser Prozess wird durch den Wandel der Geschichtsschreibung befördert und beschäftigt bis heute Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Sowohl die Straßenumbenennung als auch die Entziehung der Ehrenbürgerschaft wirft dabei eine Vielzahl von Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts auf.
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Alexander Windoffer, Potsdam, Das Rechtsprinzip der Kreislaufwirtschaft und seine Effektivierung im Bereich der Bodennutzung
Der Autor untersucht Rechtsqualität und Wirkungsweise des Prinzips der Kreislaufwirtschaft. Er kennzeichnet dieses als Teilprinzip des Nachhaltigkeitsprinzips und weist ihm, ausgehend von einer Ist-Analyse seiner Verankerung im Verwaltungsrecht und einer primärrechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Grundlegung, den Rang eines Rechtsprinzips des Umweltrechts zu. Aus dem damit verbundenen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber leitet er Regelungsvorschläge zur weiteren Effektivierung des Prinzips im Bereich der Bodennutzung ab.
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Ariane Berger, Berlin, Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Verwaltungsträgern
Das OVG Münster (Urt. v. 12.9.2013, 20 A 433/11, DÖV 2014, 129 [Leitsatz 89]) hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob einem Verwaltungsträger ein Erstattungsanspruch gegenüber einem anderen Verwaltungsträger aus einer sog. Geschäftsführung ohne Auftrag zusteht. Dieses zivilrechtliche Instrument wird von den Verwaltungsgerichten immer wieder zur Verteilung der Kostenverantwortung zwischen Verwaltungsträgern eingesetzt. In der Literatur wird dies in weiten Teilen abgelehnt. Gleichwohl halten die Gerichte nahezu einhellig an ihrer Rechtsprechung fest. Die Entscheidung des OVG Münster soll hier zum Anlass genommen werden, die dogmatischen Gründe dieses jahrzehntelang bestehenden Dissenses näher zu untersuchen.
Bericht
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Eva Dittes, Berlin, „Umweltrechtsschutz, quo vadis?“ – Bericht zur wissenschaftlichen Tagung „Rechtschutz im Umweltrecht“ vom 7.2.2014 an der Humboldt-Universität zu Berlin
Buchbesprechungen
- Oliver Dörr/Rainer Grote/Thilo Marauhn (Hrsg.), EMRK/GG, Konkordanzkommentar zum europäischen und deutschen Grundrechtsschutz; 2. Auflage (Wolfgang Kahl)
- Thomas Dreier/Ansgar Ohly (Hrsg.), Plagiate – Wissenschaftsethik und Recht (Michael Kilian)