Ausgabe 14/2016, Juli

Abhandlungen

  • Volker Beck/Christoph Tometten, Köln/Berlin, Ehe fĂĽr alle – Ein verfassungsrechtliches Gebot im Lichte ausländischer Gerichtsentscheidungen

    Die Debatte über die gleichgeschlechtliche Ehe hat deutlich an Fahrt zugenommen. Gerichte auf mehreren Kontinenten haben mittlerweile entschieden, dass das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare eine Ungleichbehandlung ist, die nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht gerechtfertigt werden kann. Auf die höchstrichterlichen Entscheidungen in Mexiko am 14. Juni 2015 und in den USA am 26. Juni 2015 folgte am 28. April 2016 der kolumbianische Verfassungsgerichtshof. Diese Entscheidungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland, die einst eine relative Vorreiterrolle bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen eingenommen hat, nun aber einer der wenigen Staaten Westeuropas ist, der sie bei der Eheschließung noch diskriminiert.

  • Gregor HeiĂźl, Innsbruck, WiedereinfĂĽhrung der Vorratsdatenspeicherung – Analyse des Gesetzes zur EinfĂĽhrung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherdauer fĂĽr Verkehrsdaten

    Seit dem 18. Dezember 2015 werden Verbindungs- und Standortdaten wieder auf Vorrat gespeichert. Der vorliegende Beitrag stellt die Eckpunkte des dahinterstehenden Gesetzes dar und analysiert es zugleich vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Auch die Veränderungen zur Vorgängerregelung werden aufgezeigt, um schließlich die Frage nach der Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung zu beantworten.

  • Albert Ingold, MĂĽnchen, Die „Sharing Economy“ der kurzzeitigen Unterkunftsvermietung als Herausforderung fĂĽr das Gewerbe-, Bau- und Ordnungsrecht

    Internetplattformen der „Sharing Economy“ wie Airbnb, 9flats oder Wimdu, mittels derer private Unterkünfte für tage- oder wochenweise Aufenthalte jenseits der überkommenen Formen des Beherbergungsgewerbes vermittelt werden, gewinnen als Reservierungs- und Buchungssysteme im Fremdenverkehrssektor international an Bedeutung. Diese Entwicklung leitet zu der Frage, welche öffentlich-rechtlichen Anforderungen durch die Vermittlungsplattformen und die Anbieter der Unterkünfte insbesondere in gewerbe- sowie baurechtlicher Hinsicht zu wahren sind und welche Handlungsoptionen im Hinblick auf die ordnungsbehördliche Durchsetzung derselben bestehen.

Kleinere Beiträge

  • Ferdinand Weber, Göttingen, Investitionsschutz in der Union: Wie die EU-Kommission den Mitgliedstaaten das Völkerrecht austreibt

    Abseits der medial vielbeachteten politischen und rechtlichen Debatten um die Ausgestaltung des gerichtsförmigen Investitionsschutzes im Rahmen von TTIP, CETA und TISA ist auch um den „innerunionalen Investitionsschutz“ ein Streit im Gang, der rechtlich ungeklärt ist. Die Kommission hat mit dem Hebel des Wettbewerbsrechts Prozesse auf nationaler, unionaler und völkerrechtlicher Ebene in Gang gesetzt und intensiviert, die die Komplexität des Rechtsquellenpluralismus am Beispiel des Investitionsschutzrechts verdeutlichen. Der Beitrag plädiert für eine einfache Lösung.

  • Robert Uerpmann-Wittzack, Regensburg, Der Wahlrechtsausschluss fĂĽr Menschen unter Betreuung auf dem PrĂĽfstand des UN-Ausschusses fĂĽr die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Anmerkung zur Entscheidung in der Sache BujdosĂł

    Folgt man der Entscheidung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Sache Bujdosó u.a. gegen Ungarn, verstößt jeder Entzug des passiven Wahlrechts bei Menschen mit Behinderungen gegen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben gem. Art. 29 BRK. Demnach müsste auch die entsprechende Regelung in § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG konventionsrechtswidrig sein.

Bericht

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, Eigentum im Wasserrecht – Bericht ĂĽber das Symposium der Gottfried Meulenbergh Stiftung und des Instituts fĂĽr das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn am 6. April 2016

Buchbesprechung

  • Walter Georg Leisner (Hrsg.), Handwerksordnung: HwO – Kommentar (Matthias Wiemers)

Rechtsprechung

  • UN-Ausschuss fĂĽr die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Entscheidung vom 9.9.2013 – UN-Doc. CRPD/C/10/D/4/2011 – Forderung des UN-Behindertenrechtsausschusses nach uneingeschränktem Wahlrecht fĂĽr Menschen mit geistiger Behinderung, Zsolt BujdosĂł u.a./Ungarn (vgl. Beitrag Uerpmann-Wittzack; Ăśbersetzung von Alina Prechtl, Regensburg)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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