Ausgabe 10/2011, Mai

Abhandlungen

  • Wilfried Erbguth, Rostock, Maritime Raumordnung – Entwicklung der internationalen, supranationalen und nationalen Rechtsgrundlagen

    In der Raumordnung zu Wasser vollzieht sich eine überaus rasche Entwicklung, die ein Spiegelbild des dringlichen Koordinierungsbedarfs bietet, und zwar angesichts zunehmend konfligierender Nutzungsansprüche, insbesondere wirtschaftlicher Art, und ökologischer Schutzerfordernisse. Der Beitrag behandelt die völkerrechtlichen Vorgaben, jene europarechtlicher Art „nach Lissabon“ und die neugefassten Rechtsgrundlagen des nationalen Rechts.

  • Mehrdad Payandeh, DĂĽsseldorf, Konventionswidrige Gesetze vor deutschen Gerichten

    Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellt, finden sich deutsche Gerichte in einem Konflikt zwischen Gesetzesbindung und Pflicht zur Berücksichtigung der Entscheidungen des EGMR wieder. Diesen Konflikt können die Fachgerichte nicht nur durch konventionskonforme Auslegung des Gesetzes, sondern grundsätzlich auch durch die wenig beachtete Möglichkeit der Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG auflösen. Dabei offenbart die Konstellation des konventionswidrigen Gesetzes allerdings erhebliche Unschärfen und grundlegende Widersprüche in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur innerstaatlichen Wirkung der EMRK und der Entscheidungen des EGMR, die sowohl die Rechtssicherheit und Rechtsanwendungsgleichheit beeinträchtigen als auch einer kohärenten Einbindung des Konventionsregimes in die deutsche Rechtsordnung entgegenstehen.

  • Enrico Brissa, Berlin, Militärischer Auslandsgeheimdienst der Bundeswehr? – Grundlagen und Grenzen des „Militärischen Nachrichtenwesens“

    Im Gegensatz zu den Nachrichtendiensten verfügt das Militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr über keine hinreichend klaren normativen Grundlagen. Auch ist die parlamentarische Kontrolle dieses Bereichs wesentlich geringer ausgeprägt als bei den Nachrichtendiensten. Diese doppelte Divergenz erscheint angesichts der hohen Grundrechtsrelevanz sowie des beträchtlichen personellen und sachlichen Ausstattungsgrades des Militärischen Nachrichtenwesens als wenig befriedigend. In der Praxis begegnet die Abgrenzung zwischen einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit und einer solchen des Militärischen Nachrichtenwesens erheblichen Schwierigkeiten. Vieles spricht dafür, den Bereich des Militärischen Nachrichtenwesens und dessen parlamentarische Kontrolle gesetzlich zu regeln. Dies könnte im Zuge der gegenwärtig diskutierten Reform der nachrichtendienstlichen Architektur geschehen.

  • Monika Desoi/Antonie Knierim, Kassel, Intimsphäre und Kernbereichsschutz – Ein unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

    Die Autorinnen setzen sich mit den in Rechtsprechung und Lehre häufig einheitlich verwendeten Begriffen „unantastbarer Kernbereich“ und „Intimsphäre“ auseinander. Mittels einer Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zeigen sie auf, dass es sich nicht um zwei Bezeichnungen für denselben Begriff, sondern um zwei voneinander zu unterscheidende Schutzkonzepte handelt.

Buchbesprechungen

  • Frank Schorkopf, Der europäische Weg (Matthias Ruffert)
  • Angela Schwerdtfeger, Der deutsche Verwaltungsrechtsschutz unter dem Einfluss der Aarhus-Konvention (Christian Bickenbach)
  • Margrit Seckelmann/Stefan Lange/Thomas Horstmann (Hrsg.), Die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern in der Wissenschafts- und Bildungspolitik, Analysen und Erfahrungen (Ute Mager)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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